Datenschützer: Harte Kritik an Entwurf für neues Bundesdatenschutzgesetz

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  <figure class="aufmacherbild"><img src="https://1.f.ix.de/scale/geometry/695/q75/imgs/18/2/1/3/3/8/1/0/urn-newsml-dpa-com-20090101-151111-99-10214_large_4_3-8399e489e12e0637.jpeg"/><figcaption><p class="source">(Bild:&#160;dpa, Jens Wolf)</p>
          </figcaption></figure><!-- RSPEAK_START --><!-- RSPEAK_START --><p class="meldung_anrisstext"><strong>Der deutsche Gesetzgeber muss die europ&#228;ische Datenschutz-Grundverordnung in nationales Recht umsetzen. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums st&#246;&#223;t nun aber auf den Widerstand der Datensch&#252;tzer.</strong></p>
          <p>Die Bundesregierung will Anfang Februar im Kabinett das Anpassungsgesetz zur europ&#228;ischen Datenschutz-Grundverordnung verabschieden. Die 18 deutschen Datenschutz-Aufsichtsbeh&#246;rden &#228;u&#223;ern aber heftige Kritik an dem <b>Entwurf [1]</b> des Bundesinnenministeriums. Auf Bundestag und Bundesrat kommt damit viel Arbeit zu.</p>

<p>Die europ&#228;ische Datenschutz-Grundverordnung ist in Kraft und gilt ab Mai 2018. Das Bundesinnenministerium hat sich anl&#228;sslich von rund 70 &#214;ffnungsklauseln daf&#252;r entschieden, die Verordnung nicht eins zu eins zu akzeptieren und unmittelbar umzusetzen, sondern an vielen Stellen eine eigene Interpretation der Verordnung im Anpassungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz unterzubringen. Gegen&#252;ber der Grundverordnung verschlechtert das die Position der B&#252;rger und Arbeitnehmer unter anderem in Sachen Informationspflichten, Zweck&#228;nderungen und Besch&#228;ftigtendatenschutz.</p> <h3 class=„subheading“>Grunds&#228;tzliche Kritik am Entwurf</h3> <p>Die nieders&#228;chsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel &#252;bt in ihrer neuen Funktion als Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und L&#228;ndern (DSK) eine sehr <b>grunds&#228;tzlich gehaltene Kritik [2]</b> an dem Vorgehen des Bundesinnenministeriums. Der Entwurf „entt&#228;usche“ in vielerlei Hinsicht: Die &#214;ffnungsklauseln d&#252;rften „grunds&#228;tzlich eng ausgelegt und nur in Ausnahmef&#228;llen genutzt werden“, keinesfalls aber, um eigene Regelungen durchzusetzen, die in der Grundverordnung nicht vorgesehen sind. Die &#214;ffnungsklauseln w&#252;rden daher fehlerhaft angewandt und den Erwartungen der Aufsichtsbeh&#246;rden nur im Ansatz gerecht. Es w&#252;rden, so Thiel, &#252;berdies neue Regelungen geschaffen, f&#252;r die es gar keine &#214;ffnungsklauseln gebe. Insgesamt bef&#252;rchten die 18 deutschen Datenschutzaufsichtsbeh&#246;rden eine Absenkung des bestehenden Datenschutzniveaus.</p> <p>Konkret kritisieren die Aufsichtsbeh&#246;rden in einer 19-seitigen gemeinsamen <b>Stellungnahme [3]</b> unter anderem, dass die Betroffenenrechte eingeschr&#228;nkt werden sollen. Dass Ausnahmen von der Informationspflicht dann bestehen sollen, wenn Unternehmen und Beh&#246;rden ein „unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Aufwand“ dadurch entsteht, halten sie f&#252;r inakzeptabel. Nicht zuletzt w&#252;rde damit jede Privacy-by-Design-Vorgabe ins Leere laufen.</p> <h3 class=„subheading“>Datenschutzprinzipien laufen ins Leere</h3> <p>Auch die geplante Abschw&#228;chung der Zweckbindung lehnen die Aufsichtsbeh&#246;rden deutlich ab, da, so Thiel, „ohne eine starke Zweckbindung viele andere wichtige Datenschutzprinzipien letztlich ins Leere laufen“. Thiel fordert die Unternehmen und Beh&#246;rden auf, ihre ablehnende Haltung aufzugeben und nach vorne zu denken: „Datenverarbeitungsprozesse m&#252;ssen so organisiert werden, dass die Information der Betroffenen ohne signifikanten Mehraufwand sichergestellt werden kann. Technisch ist das schon heute m&#246;glich.“</p> <p>Thiel weist &#252;berdies auf zwei Regelungsbereiche hin, in denen das Bundesinnenministerium klar gegen die Datenschutzinteressen der B&#252;rger agiert: So vers&#228;umt es ausgerechnet bei der &#214;ffnungsklausel zum Besch&#228;ftigtendatenschutz erneut, eigene Regelungen zu finden. Hingegen m&#246;chte es die Video&#252;berwachung im &#246;ffentlichen Raum ausdehnen, was die Datenschutzkonferenz „mit Befremden“ festgestellt habe. Ihr st&#246;&#223;t vor allem auf, dass damit &#246;ffentliche Sicherheitsinteressen auf private Stellen verlagert werden sollen. Thiel &#252;bt au&#223;erdem Kritik an der Vorgehensweise des Bundesinnenministeriums: So h&#228;tten die Aufsichtsbeh&#246;rden gerade einmal zwei Wochen Zeit gehabt, den abschlie&#223;enden Kabinettsentwurf zu kommentieren.</p> <p>Die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan &amp; Lovells bezeichnete den Kabinettsentwurf in einem <b>Blogbeitrag [4]</b> aufgrund seiner vielen Ausnahmeregelungen als „hoch komplex“. F&#252;r Unternehmen, die auch deutschem Recht unterliegen, werde er eine „Herausforderung“ darstellen. Die Kanzlei sieht den Gesetzesentwurf kritisch, da er m&#246;glicherweise dem europ&#228;ischen Recht nicht entspreche und deshalb h&#246;chstrichterlicher Rechtsprechung nicht Stand halten werde.<!– AUTHOR-DATA-MARKER-BEGIN –>

<!– RSPEAK_STOP –> (<b>uma [5]</b>) <br class=„clear“/><!– RSPEAK_START –><!– AUTHOR-DATA-MARKER-END –></p>

      </div><hr/><p class="size80">
          <strong>URL dieses Artikels:</strong><br/>
          https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Harte-Kritik-an-Entwurf-fuer-neues-Bundesdatenschutzgesetz-3613351.html
      </p>
          <p class="size80">
              <strong>Links in diesem Artikel:</strong><br/>
                  &#160;&#160;[1]&#160; https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-content/uploads/2017/01/DSAnpUG-EU-Entwurf-Kabinett.pdf<br/>
                  &#160;&#160;[2]&#160;https://netzpolitik.org/2017/nationaler-alleingang-diskussionsbeitrag-zu-geplanten-abweichungen-von-der-datenschutzgrundverordnung/<br/>
                  &#160;&#160;[3]&#160;https://www.datenschutz-mv.de/presse/2017/sn-bdsg-e.pdf<br/>
                  &#160;&#160;[4]&#160; http://www.hldataprotection.com/2017/01/articles/international-eu-privacy/german-government-presents-revised-draft-gdpr-implementation-bill/<br/>
                  &#160;&#160;[5]&#160;mailto:uma@ct.de<br/></p>

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