Die nachrichtendienstlichen Schnittstellen der EU-Sicherheitspolitik

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<html> <p class=„Kurztext“>Seit 2015 schreitet die sicherheitspolitische Kooperation zwischen EU-Mitglied&#173;staaten mit erh&#246;hter Geschwindigkeit voran. F&#252;r die Au&#223;en-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union besteht die Aussicht, dass mit verst&#228;rkter Zu&#173;sammenarbeit und vertiefter R&#252;stungskooperation mehr internationale Handlungs&#173;f&#228;higkeit geschaffen wird. Was die innere Sicherheit betrifft, spornt die anhaltende Bedrohung durch Terrorismus die Ausgestaltung einer &#187;Europ&#228;ischen Sicherheits&#173;union&#171; an, die auf intensivem Informationsaustausch der Sicherheitsbeh&#246;rden gr&#252;ndet<strong>.</strong> Im Schatten dieser Entwicklungen steht die Frage im Raum, inwiefern auch die europ&#228;ische nach&#173;richtendienstliche Kooperation vorangetrieben werden sollte. Zwar sind in diesem besonders sensiblen Bereich keine &#246;ffentlichkeitswirk&#173;samen Integrationsschritte zu erwarten. Dennoch sollten bestehende Ans&#228;tze zur nachrichtendienstlichen Unterst&#252;tzung der EU-Sicherheitspolitik gezielt vertieft und besser kontrolliert werden.</p><div readability=„159“> <p>Gem&#228;&#223; dem Vertrag von Lissabon f&#228;llt die nationale Sicherheit in die alleinige Ver&#173;ant&#173;wortung der Mitgliedstaaten (Art. 4&#160;(2) EUV). Schon deshalb bleibt die Idee eines gemein&#173;samen europ&#228;ischen Geheimdienstes ab&#173;we&#173;gig, die seit Mitte der 2000er Jahre wieder&#173;holt lanciert wurde. Klar ist auch, dass die EU keine direkte Rolle in besonders sensib&#173;len Teilbereichen der nachrichtendienst&#173;lichen Arbeit spielen kann, etwa der gro&#223;&#173;fl&#228;chigen technischen Fernaufkl&#228;rung, der F&#252;h&#173;rung menschlicher Quellen oder der Aus&#173;f&#252;hrung verdeckter Operationen. Aller&#173;dings verf&#252;gt die EU-Sicherheitspolitik &#252;ber indirekte Zug&#228;nge zu nachrichtendienst&#173;lichen Erkenntnissen. Vor allem bei der Terrorismusbek&#228;mpfung wachsen die Schnittmengen zwischen Europol- oder EU-Datensystemen und Informationen der Inlandsnachrichtendienste. F&#252;r ihr au&#223;en&#173;politisches Han&#173;deln kann die EU derweil auf strategische Risiko- und Lageanalysen zur&#252;ckgreifen, die der Europ&#228;ische Aus&#173;&#173;w&#228;rtige Dienst (EAD) aus Berichten unter&#173;schied&#173;licher nationaler Dienste zusammenstellt. Diese Verfahren sollten transparenter ge&#173;staltet und &#246;ffentlich diskutiert werden, um einen in den kommenden Jahren schritt&#173;weise erfolgenden, verh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Aus&#173;bau nachrichtendienstlicher Kapazit&#228;ten f&#252;r die innere wie &#228;u&#223;ere Sicherheit der EU zu erm&#246;glichen.</p> <div readability=„33“> <h2 title=„Vertrauliche Analysen f&#252;r die Au&#223;en- und Sicherheitspolitik“ id=„hd-d8685e152“ class=„berschrift2“>Vertrauliche Analysen f&#252;r die Au&#223;en- und Sicherheitspolitik</h2> <p>Im Jahr 2002 begann der Austausch natio&#173;naler nachrichtendienstlicher Informationen im sogenannten gemeinsamen Situa&#173;tionszentrum (SITCEN) des EU-Ratssekreta&#173;riats. Vorrangig sollte er dazu dienen, EU-Auslands&#173;missionen zu unterst&#252;tzen sowie zu einer gemeinsamen Einsch&#228;tzung terro&#173;ristischer Gefah&#173;ren beizutragen. Die damals informell etablier&#173;ten Ar&#173;beitsweisen gelten bis heute fort: Freiwillig &#252;bermitteln Mit&#173;gliedstaaten abgeschlossene nachrichtendienstliche Berichte (finished intelligence) an die EU. Aus der Gesamtschau werden ge&#173;mein&#173;same Einsch&#228;tzungen und Handlungs&#173;optionen abgeleitet. Offen zug&#228;ng&#173;liche Informationen, Berichte aus euro&#173;p&#228;ischen Delegationen und Erkenntnisse des EU-Satelli&#173;ten&#173;zentrums erg&#228;nzen diese Arbeit der Analys&#173;ten, die von ihren Nachrichtendiensten an die EU abgeordnet wurden.</p> <p class=„StandardEinzug“>Zudem konnte der aus der Westeurop&#228;ischen Union hervorgegangene EU-Milit&#228;r&#173;stab seinen Zugang zum milit&#228;rischen Nach&#173;richtenwesen bewahren. Eine entsprechende interne Abteilung des Mili&#173;t&#228;rstabs (Intelligence Directorate) erstellt vertrauliche milit&#228;&#173;rische Lageanalysen. Notwendig sind diese vor allem, um EU-Missionen in Risiko&#173;l&#228;ndern wie beispielsweise der Demo&#173;kratischen Republik Kongo oder Somalia zu planen und durchzuf&#252;hren. Die sachlich gebotene Zusammenarbeit zwischen dem Intelligence Directorate mit dem zivilen Lagezentrum wurde ab 2007 forma&#173;lisiert und wird seither als Single Intel&#173;li&#173;gence Analysis Capacity (SIAC) der EU gef&#252;hrt. 2011 wurde das Lagezentrum SITCEN in EU Intelligence Centre (INTCEN) umbenannt und in den damals neu eingerichteten EAD eingegliedert. Das INTCEN umfasst mittler&#173;weile rund 100 Mitarbeiter, davon um die 60 in der nachrichtendienstlichen Auswertung. Zu&#173;sammen mit dem milit&#228;rischen Intelligence Directorate verf&#252;gt die EU-SIAC &#252;ber etwa 80 bis 90 nachrichtendienstliche Verbindungs&#173;offiziere und Analysten.</p> <p class=„StandardEinzug“>Die Auswertungen der EU-SIAC werden sowohl EU-Gremien als auch Entscheidungstr&#228;gern in nationalen Hauptst&#228;dten zur Verf&#252;gung gestellt. Sie erm&#246;glichen ein umfassenderes sicherheitspolitisches Lage&#173;bild, als es die meisten EU-Mitglied&#173;staaten f&#252;r sich allein entwickeln k&#246;nnten. Aller&#173;dings ist davon auszugehen, dass die Mit&#173;glied&#173;staaten operativ relevante oder beson&#173;ders wertvolle nachrichtendienstliche Informationen h&#228;ufig f&#252;r sich behalten. Daher liegt der Wert der EU-SIAC vor allem in der stra&#173;tegischen und l&#228;ngerfristigen Analyse. Im g&#252;nstigen Fall kann jedoch auch in akuten Krisen eine gemeinsame Bewertung erstellt werden. Beispiele daf&#252;r w&#228;ren die Besetzung der Krim oder der Nervengasanschlag im britischen Salis&#173;bury. Eine derartige europ&#228;ische nachrichtendienstliche Aufkl&#228;rung kann sich direkt auf au&#223;en- und sicherheitspolitische Reak&#173;tionen auswirken.</p> </div> <div readability=„55“> <h2 title=„Freiwillige Vertiefung der nach&#173;richtendienstlichen Zulieferung“ id=„hd-d8685e170“ class=„berschrift2“>Freiwillige Vertiefung der nach&#173;richtendienstlichen Zulieferung</h2> <p>Die f&#252;r die nachrichtendienstliche Arbeit bisher ma&#223;geb&#173;lichen Normen stehen einer Vertiefung dieser freiwilligen Zusammenarbeit eher entgegen. Bereits auf nationalstaat&#173;licher Ebene etwa werden Informationen nur weiter&#173;gegeben, wenn dies unbe&#173;dingt not&#173;wendig ist (need to know), nicht schon, wenn sie grunds&#228;tzlich verf&#252;gbar sind (need to share). Doch die strukturellen Ver&#228;nderungen der sicherheitspolitischen Lage Europas haben zur Folge, dass die Not&#173;wendigkeit des vertraulichen Informationsaustauschs neu bewertet wer&#173;den muss. Zus&#228;tzlicher Reformdruck ent&#173;steht durch den Brexit, weil die Sachkompetenz der britischen Mitarbeiter in der EU-SIAC ver&#173;loren gehen wird.</p> <p class=„StandardEinzug“>Konkret k&#246;nnten einige EU-Mitglied&#173;staaten den Weg einer verst&#228;rkten Koope&#173;ration nach Artikel 329 AEUV f&#252;r den Bereich der GASP einschlagen. Da das EU-SIAC bereits als Bestandteil der GASP und des EAD gilt, m&#252;sste eine Vertiefung dieser Strukturen nicht mit dem nationalen Sou&#173;ver&#228;nit&#228;tsvorbehalt in Fragen der nationalen Sicher&#173;heit (Art. 4 (2) EUV) in Konflikt geraten. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten k&#246;nnten sich ver&#173;pflichten, gemeinsam ver&#173;einbarte thematische und regionale Schwer&#173;punkte arbeitsteilig mit den Mitteln ihrer nationalen Nach&#173;richtendienste zu bearbeiten und daraus gewonnene Erkenntnisse verl&#228;ss&#173;lich bei EU-SIAC einzuspeisen. Dies k&#246;nnte zu einem europ&#228;ischen Zirkel der nachrichtendienstlichen Analyse f&#252;hren: Die Planung und Priorisierung nachrichten&#173;dienstlicher Ressourcen (erste Phase) w&#252;rde dementsprechend st&#228;rker europ&#228;isch ko&#173;ordiniert werden. Auf nationalstaatlicher Ebene hingegen verblieben die Sammlung von Informationen (zweite Phase) und deren erste Verarbeitung (dritte Phase). Die abschlie&#223;enden sekun&#173;d&#228;ren Auswertungen im EU-SIAC und die Weitergabe an Ent&#173;schei&#173;dungstr&#228;ger (vierte Phase) w&#252;rden hochwertigere Ergebnisse liefern, die an&#173;schlie&#223;end erneut in die k&#252;nftige Priori&#173;t&#228;tensetzung einflie&#223;en sollten.</p> <p class=„StandardEinzug“>Flankierend k&#246;nnten politische Gremien ausgebaut werden, um die Nutzung nach&#173;richtendienstlicher Erkenntnisse zu ver&#173;bessern. Auf Arbeitsebene hie&#223;e dies, dass die Rolle des Politischen und Sicherheits&#173;politischen Komitees (PSK) erweitert w&#252;rde. Im Gespr&#228;ch ist auch die Idee eines hoch&#173;rangigen Europ&#228;ischen Sicherheitsrats, wie ihn Bundeskanzlerin Merkel wiederholt vorgeschlagen hat. Ein solcher Sicherheitsrat b&#246;te besondere Vor&#173;teile, wenn es um nach&#173;richtendienstliche Themen geht. Die Dienste der Mit&#173;gliedstaaten, bisher unter&#173;schiedlichen Mini&#173;sterien zugeordnet, k&#246;nn&#173;ten auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zusammen&#173;gef&#252;hrt werden. Zugleich k&#246;nnte ein hoher Grad der Vertraulichkeit und Entscheidungs&#173;f&#228;higkeit erm&#246;glicht werden.</p> <p class=„StandardEinzug“>Allerdings gilt auf dieser Ebene wie in den meisten Fragen der GASP bisher das Prinzip der Einstimmigkeit, einschlie&#223;lich der Autorisierung f&#252;r eine vertiefte Zusam&#173;menarbeit. Als Alternative steht der Weg einer von der EU unabh&#228;ngigen inter&#173;gouvernementalen Kooperation offen. Das entspr&#228;che auch den Bestimmungen von Artikel&#160;73 AEUV f&#252;r die Kooperation im Bereich der nationalen Sicherheit. Hierbei droht jedoch eine weitere Zersplitterung der europ&#228;ischen Sicherheitsarchitektur. Ein Spannungsverh&#228;ltnis zeigt sich bereits zwischen der St&#228;ndigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO), an der sich 25 Mitgliedstaaten beteiligen wollen, und der neueren franz&#246;sischen Europ&#228;ischen Inter&#173;ventionsinitiative (EI2), die zurzeit zehn europ&#228;ische Staaten inklu&#173;sive Gro&#223;britanniens umfassen soll. Mit Hilfe der EI2 soll die Ein&#173;satzf&#228;higkeit europ&#228;ischer milit&#228;rischer Kr&#228;fte in der Nachbarschaft erh&#246;ht werden. Daraus leitet sich ein gemeinsames Interesse der EI2-Staaten an hochwertigen nachrichtendienstlichen Informationen aus Einsatzgebieten ab. Die exklusivere EI2 unterst&#252;tzt dabei die notwen&#173;dige Vertraulichkeit, w&#228;hrend Gro&#223;britannien seine f&#252;hrenden Kapazit&#228;ten zur technischen Aufkl&#228;rung und Anbindung an die USA zus&#228;tzlich in die Waagschale werfen kann. Um zu verhindern, dass die EI2 die PESCO spaltet, und um die Bedeutung der zivilen GASP nicht aus dem Blick zur verlieren, sollte die EU-SIAC deshalb durch eine m&#246;g&#173;lichst breite Koali&#173;tion von Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-recht&#173;lich vorgesehenen Verfahrens gest&#252;tzt wer&#173;den. Aus Perspektive der PESCO k&#246;nnten mittelfristig zudem gemeinsame Projekte zur technischen Aufkl&#228;rung und nachrichtendienstlichen Auswertung ins Auge gefasst werden.</p> </div> <div readability=„54“> <h2 title=„Personenbezogene Daten f&#252;r Terrorismusbek&#228;mpfung und innere Sicherheit“ id=„hd-d8685e187“ class=„berschrift2“>Personenbezogene Daten f&#252;r Terrorismusbek&#228;mpfung und innere Sicherheit</h2> <p>Was den Bereich der inneren Sicherheit anbelangt, gaben die Terroranschl&#228;ge vom 13.&#160;No&#173;vem&#173;ber 2015 in Paris den Ansto&#223; f&#252;r einen deutlich intensivierten Austausch nachrichtendienstlicher Informationen. Frankreich &#252;bermittelte sensible Fahndungshinweise an das Europ&#228;ische Polizei&#173;amt (Europol). Diese Daten sollten vor allem mit jenen des amerikanischen Programms zum Aufsp&#252;ren der Finanzierung des Terro&#173;rismus (Terrorist Finance Tracking Program, TFTP) abgeglichen werden, f&#252;r das Europol schon seit 2010 eine zentrale Scharnierfunktion wahrnimmt. Weitere EU-Mitglied&#173;staaten, die zuvor nur z&#246;gerlich mit Euro&#173;pol zusam&#173;men&#173;arbeiteten, teilten daraufhin ihre Er&#173;kenntnisse zu sogenannten ausl&#228;ndischen K&#228;mpfern. Im Zuge dieser Dynamik wurde Anfang 2016 das bei Europol ange&#173;siedelte Europ&#228;ische Zentrum f&#252;r Terrorismus&#173;bek&#228;mpfung (European Counter Terro&#173;rism Centre, ECTC) geschaf&#173;fen, das zusam&#173;men mit einer Neufassung des rechtlichen Mandats von Europol neue Kooperationsm&#246;glichkeiten er&#246;ffnete. Artikel 2 dieser refor&#173;mierten Verord&#173;nung h&#228;lt offen, welche f&#252;r Bek&#228;mpfung und Verh&#252;tung schwerer Verbrechen national &#187;zust&#228;ndige Beh&#246;r&#173;den&#171; an Europol-Arbeits&#173;prozessen beteiligt wer&#173;den k&#246;nnen. Zu&#173;mindest einige Mitglied&#173;staaten beschritten den Weg einer weiter&#173;gehenden Ein&#173;bin&#173;dung von Sicherheits&#173;beh&#246;rden mit sowohl poli&#173;zeilichen als auch nachrichtendienstlichen Aufgaben.</p> <p class=„StandardEinzug“>Richtet man den Blick auf die operative Dimension, so zeigt sich, dass im Informationssystem von Europol (EIS) die Zahl der Eintr&#228;ge zum islamistischen Terrorismus und zu ausl&#228;ndischen K&#228;mp&#173;fern deutlich ge&#173;wachsen ist. Zudem wurde im hori&#173;zon&#173;ta&#173;len Datennetzwerk SIENA (Secure Information Exchange Network Application) zwi&#173;schen den Europol-Mitgliedstaaten eine geschlossene Benutzergruppe f&#252;r nationale Antiterro&#173;ris&#173;mus&#173;beh&#246;rden geschaffen, in der vertraulicher kommuniziert werden kann. Aufgrund der national unterschiedlich aus&#173;gepr&#228;gten Befugnisse der jeweiligen Anti&#173;terrorismusbeh&#246;rden kann diese Gruppe auch zu einem verst&#228;rkten Austausch nach&#173;richtendienstlicher Erkenntnisse bei&#173;tragen. Auf deutsche Initiative wurde &#252;ber&#173;dies eine Steuerungsgruppe nationaler Antiterroris&#173;musbeh&#246;rden im Rahmen des ECTC ein&#173;gerichtet, welche die grenz&#252;berschreitenden Ermittlungen und die Informations&#173;verarbeitung verbessern soll.</p> <p class=„StandardEinzug“>Derweil bem&#252;ht sich Europol um Zugang zu besonders aussagekr&#228;ftigen biometrischen Informationen, die ameri&#173;kanische Dienste und Streitkr&#228;fte welt&#173;weit zu mut&#173;ma&#223;lichen terroristischen K&#228;mpfern sammeln. Solche Daten k&#246;nnen vor allem bei Au&#223;engrenzkontrollen und in den so&#173;genannten EU-Hotspots f&#252;r irregul&#228;re Ein&#173;wanderer abge&#173;glichen werden. Im Sommer 2018 vereinbarte die EU zudem, dass Warn&#173;hinweise zu Terrorismusverd&#228;chtigen ins Schengener Informationssystem (SIS) einge&#173;stellt werden m&#252;ssen. Das SIS dient bereits seit Mitte der 1990er als zentrales Informationsnetzwerk f&#252;r Polizei- und Grenzschutz&#173;beh&#246;rden aller Schengen-Mitgliedstaaten und wurde schon fr&#252;her informell mit nach&#173;richtendienstlichen Informationen erg&#228;nzt. K&#252;nftig soll Europol bei der Aus&#173;wertung von Fluggastdaten (Passenger Name Records) und einer gesamteurop&#228;ischen Warnliste mitwirken. Die Liste soll der Gefahren&#173;abwehr dienen: Mit ihrer Hilfe soll verhin&#173;dert werden, dass in die Schengenzone nicht visapflichtige Personen einreisen, die schwerer Verbrechen verd&#228;chtigt werden. Als Vorbild daf&#252;r dienen die Kontrollpraktiken der Vereinigten Staaten. Sie beruhen auf einer gemeinsamen Daten&#173;plattform zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Beh&#246;rden. Derzeit wird mit den Magh&#173;reb-Staaten &#196;gypten, Tunesien, Algerien und Marokko sowie mit Jordanien und Israel &#252;ber Europol-Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten ver&#173;handelt. Es ist davon auszugehen, dass auch in diesen Staaten eine enge Verbindung zwischen nachrichtendienstlichen und poli&#173;zeilichen Strukturen besteht.</p> <p class=„StandardEinzug“>Auf Seiten der europ&#228;ischen Inlandsnach&#173;richtendienste wurde 2016 eine Ver&#173;tiefung der Counter Terrorism Group (CTG) vereinbart. Diese Gruppe umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz. Sie war 2001 als Arbeitsgruppe des&#160;Berner Clubs entstanden, der seit den 1970er Jahren als informelle Platt&#173;form zur Bek&#228;mpfung des internationalen Terrorismus und zur Spionageabwehr dient. Trotz dieser langj&#228;hrigen Beziehungen blieb es in der CTG zun&#228;chst bei einer einzelfallbasierten Zusammenarbeit sowie sporadischen Konsultationen mit der EU. Seit 2016 wurde f&#252;r die CTG nun ein st&#228;ndiges Hauptquartier in Den Haag entwickelt. Dort k&#246;nnen Verbindungsbeamte der Dienste sowohl auf ihre jeweiligen nationalen Informa&#173;tions&#173;systeme zugreifen als auch eine gemeinsame Datenbank bearbeiten. Auf diese Weise soll ein umfassendes Bild terroristischer Netzwerke in Europa ent&#173;stehen. Zus&#228;tzlich sollen die st&#228;ndigen Verbindungsbeamten dabei helfen, grenz&#173;&#252;berschreitende Ermitt&#173;lungs- und &#220;ber&#173;wachungsma&#223;nahmen m&#246;glichst l&#252;ckenlos durchzuf&#252;hren.</p> </div> <div readability=„64“> <h2 title=„St&#228;rkung der Verbindung zwischen Polizeibeh&#246;rden und Nachrichtendiensten“ id=„hd-d8685e210“ class=„berschrift2“>St&#228;rkung der Verbindung zwischen Polizeibeh&#246;rden und Nachrichtendiensten</h2> <p>Angesichts des parallelen Wachstums von Europol und CTG steht die Frage im Raum, ob &#252;ber sporadische Kontakte hinaus eine gegenseitige Kooperation gestartet werden kann. Seit 2001 haben viele west&#173;liche Staaten Verfahren f&#252;r einen Austausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten geschaffen. In Deutschland steht das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) exemplarisch f&#252;r diese Entwicklung. Im Sommer 2018 schlug die CDU in einem Grundsatzpapier f&#252;r die europ&#228;ische Ebene eine mit dem GTAZ vergleichbare Daten&#173;plattform f&#252;r die Bek&#228;mpfung des Terrorismus, des Organisierten Verbrechens und der illegalen Migration vor.</p> <p class=„StandardEinzug“>Abgesehen von der fehlenden EU-recht&#173;lichen Kompetenz sprechen indes zahl&#173;reiche praktische Hindernisse gegen ein solches Kon&#173;zept der europ&#228;ischen Koordinierung. So kann Europol bisher keinen um&#173;fassenden Geheimschutz gew&#228;hrleisten, ist aber seinerseits einem strengen Daten&#173;schutzregime unterworfen. Dies kollidiert mit der klassischen nachrichtendienst&#173;li&#173;chen Koope&#173;ration, bei der der &#252;bermitteln&#173;de Staat die Kontrolle &#252;ber geteilte Infor&#173;mationen beh&#228;lt (Third Party Rule). In den Datenbanken von Europol k&#246;nnten Daten zwar markiert werden, um ihre weitere Verwertung zu beschr&#228;nken. Dieses tech&#173;nische System ersetzt jedoch nicht Ver&#173;traulichkeit und gegenseitige Abh&#228;ngig&#173;keiten in bilateralen nachrichtendienst&#173;lichen Beziehungen.</p> <p class=„StandardEinzug“>Zudem herrschen unter den drei&#223;ig Mitgliedstaaten der CTG unterschiedliche Vorstellungen &#252;ber Rolle und Status der CTG. Die deutsche Regierung zum Beispiel beantwortete par&#173;lamentarische Anfra&#173;gen zu der Gruppe mit Verweis auf das Staats&#173;wohl zun&#228;chst nur &#228;u&#223;erst zur&#252;ckhaltend. Dagegen befassten sich die niederl&#228;ndischen Aufsichtsbeh&#246;rden in &#246;ffentlich zu&#173;g&#228;nglichen Berichten mit der Arbeits&#173;weise der CTG. In anderen europ&#228;ischen Staaten wird die inter&#173;nationale nachrichten&#173;dienst&#173;liche Zusammenarbeit vielfach ohne expli&#173;zite rechtliche Grundlage betrie&#173;ben. Aus operativer Sicht argumentieren zudem be&#173;teiligte Nachrichtendienste, dass das gegen&#173;seitige Vertrauen sich weiterhin im Aufbau befinde und der Grundsatz der Freiwilligkeit unbedingt gewahrt bleiben m&#252;sse. Insofern kann trotz wachsender Unter&#173;st&#252;t&#173;zung f&#252;r die CTG noch nicht von einer gefestigten Institution gesprochen werden.</p> <p class=„StandardEinzug“>Dennoch k&#246;nnten die sporadisch vorhandenen Kontakte zur EU-Ebene vertieft werden, etwa indem Verbindungsbeamte der CTG im Zentrum f&#252;r Terrorismus&#173;bek&#228;mpfung bei Europol platziert werden. Mitglieder nationaler Sicherheitsbeh&#246;rden mit sowohl polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Aufgaben, etwa aus Schweden oder &#214;sterreich, k&#246;nnten hierbei eine Br&#252;&#173;ckenfunktion erf&#252;llen. Auf diese Weise k&#246;nnten Informationen der CTG-Plattform regelm&#228;&#223;ig in das Informationssystem von Europol (EIS) eingespeist werden und bei&#173;spielsweise zur Sicherheits&#252;berpr&#252;fung irregul&#228;rer Einwanderer in EU-Hotspots beitragen. Dieselben Verbindungsbeamten k&#246;nnten auf der anderen Seite sicherstellen, dass relevante Eintragungen aus EU-Daten&#173;banken f&#252;r die polizeiliche Zusammen&#173;arbeit oder Migra&#173;tionskontrolle in die CTG zur&#252;ckgespielt werden.</p> <p class=„StandardEinzug“>Bew&#228;hrt sich ein solcher regelm&#228;&#223;iger Informationsaustausch durch vermehrte Treffermeldungen an EU-Au&#223;en&#173;grenzen oder in anderen Ma&#223;nahmen der Gefahren&#173;abwehr, kann nach dem Vorbild des deut&#173;schen GTAZ eine weiter&#173;gehende Koopera&#173;tion erwogen werden. Diese w&#252;rde direkte Fall&#173;besprechungen zwischen Polizei und Nach&#173;richtendiensten erlauben. Trotz einzel&#173;ner Fehlschl&#228;ge gelten derartige direkte Konsul&#173;tationen als unverzichtbar f&#252;r effek&#173;tive Terrorismusbek&#228;mpfung. F&#252;r die euro&#173;p&#228;ische Ebene hie&#223;e dies, dass Europol und CTG gemeinsame Diskussionen &#252;ber einzel&#173;ne Verd&#228;chtige f&#252;hren und nationalen Sicherheitsbeh&#246;rden konkrete Ma&#223;nah&#173;men empfehlen. Wollen die Beh&#246;rden den Emp&#173;fehlungen nicht folgen, m&#252;ssten sie dies begr&#252;nden. Selbst ohne direkte Wei&#173;sungs&#173;befugnis der EU b&#246;te dieses Modell daher gute Chancen, dass die grenz&#252;berschreitende Zusam&#173;menarbeit zunimmt.</p> <p class=„StandardEinzug“>Auch f&#252;r andere Formen der schweren Kriminalit&#228;t gibt es erste Beispiele f&#252;r Daten&#173;plattformen. So betreibt Europol seit 2016 das Europ&#228;ische Zentrum zur Bek&#228;mp&#173;fung des Migrantenschmuggels (European Migrant Smuggling Centre, EMSC). In Grundz&#252;gen ist es dem deut&#173;schen Gemein&#173;samen Analyse- und Strate&#173;gie&#173;zentrum Illegale Migration (GASIM) ver&#173;gleichbar und tr&#228;gt zur vertraulichen Risiko&#173;bewertung sowie zu Strafverfolgungs&#173;ma&#223;nahmen bei. Das European Cybercrime Centre (EC3) bei&#160;Europol wiederum arbeitet in gemeinsamen Ermittlungsgruppen (Joint Cybercrime Action Taskforce, J&#8209;CAT) sowohl mit einer polizeilichen als auch einer nachrichtendienstlich t&#228;tigen Beh&#246;rde der Ver&#173;einig&#173;ten Staaten zusammen, n&#228;mlich dem FBI und dem Secret Service.</p> </div> <div readability=„89“> <h2 title=„Rechtsstaatliche und demokratische Aufsicht“ id=„hd-d8685e231“ class=„berschrift2“>Rechtsstaatliche und demokratische Aufsicht</h2> <p>Die politische Aufarbeitung des NSA-Spionage&#173;skandals verdeutlichte, dass sich die internationalen Aktivit&#228;ten der Nach&#173;richtendienste vielfach dem Zugriff der Aufsichtsbeh&#246;rden entziehen. Kontroverse politische Debatten sowie das Handeln euro&#173;p&#228;ischer Gerichte f&#252;hrten seither zu ersten Reformen. In Deutsch&#173;land zum Beispiel wurden die Rechtsgrundlagen und Kontrollgremien des Bundesnachrichtendienstes neu geordnet. Der Euro&#173;p&#228;ische Gerichtshof mahnte Schweden und Gro&#223;&#173;britannien, die so&#173;genannte Vorratsdatenspeicherung f&#252;r Zwecke der Gefahren&#173;abwehr restriktiver zu handhaben. Im Sep&#173;tember 2018 forderte der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte, die Befug&#173;nisse britischer Nachrichtendienste zur Er&#173;hebung und Auswertung von Massen&#173;daten pr&#228;ziser zu fassen. Grunds&#228;tzlich stehen alle europ&#228;ischen Staaten vor gro&#223;en Herausforderungen, unter den Bedingungen des technischen Fortschritts und der Globalisierung eine funktionierende Kon&#173;trolle &#252;ber ihre Nach&#173;richtendienste zu gew&#228;hrleisten. Die Auseinandersetzung &#252;ber die Rechtsstaatlichkeit in einigen EU-Mitgliedstaaten unter&#173;streicht, wie dringlich es ist, liberale Grundrechte in Kernbereichen nationaler Sicherheit zu bewahren.</p> <p class=„StandardEinzug“>Die EU spielt zwar in der Massen&#252;ber&#173;wachung keine direkte Rolle. Ebenso wenig werden zumindest im EU-SIAC personen&#173;bezogene Daten verarbeitet. Dennoch stellen sich kritische Fragen zur Aufsicht und demo&#173;kratischen Legitimierung. Fehlentscheidungen, die auf der Grundlage nachrichtendienstlicher Informationen getroffen werden k&#246;nnten, gef&#228;hrden die Legitimit&#228;t der europ&#228;ischen Au&#223;en- und Sicherheitspolitik. Es muss m&#246;glich bleiben, die Verantwortung f&#252;r solche Fehlleistungen politischen Akteuren zuzuordnen. Das bedeutet bei&#173;spielsweise, dass auch Vertreter anderer demokratischer Institutionen, etwa Ab&#173;ge&#173;ordnete des Europ&#228;ischen Parlaments, die Befugnis erhalten m&#252;ssen, vertrauliche Unterlagen im Rat (oder einem k&#252;nftigen Europ&#228;ischen Sicherheitsrat) einzusehen.</p> <p class=„StandardEinzug“>F&#252;r den Bereich der inneren Sicherheit stellen sich weitergehende Fragen zur Recht&#173;m&#228;&#223;igkeit nachrichtendienstlicher Zusam&#173;menarbeit. Bei den Antworten darauf sind die EU-Grundrechtecharta, das neuere euro&#173;p&#228;ische Datenschutzrecht oder natio&#173;nale verfassungsrechtliche Besonderheiten wie das deutsche Gebot der Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu ber&#252;ck&#173;sichtigen. Die Debatte &#252;ber solche Fragen wird sich auch durch flexible oder nieder&#173;schwellige Formen der Zusammen&#173;arbeit mit Nachrichtendiensten nicht ver&#173;meiden lassen. Vielmehr ist gerade bei informellen Verfahren, etwa dem Einsatz von Verbindungsbeamten, gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Transparenz gefragt. Nur so l&#228;sst sich pro&#173;blematischen Entwicklungen fr&#252;hzeitig begegnen, statt sie wie im Fall der NSA-Enth&#252;llungen nach&#173;tr&#228;glich skandalisieren zu m&#252;ssen.</p> <p class=„StandardEinzug“>Gem&#228;&#223; Artikel 43&#160;(4) der Europol-Ver&#173;ordnung hat der Europ&#228;ische Datenschutzbeauftragte grunds&#228;tzlich Zugang zu allen personenbezogenen Daten, inklusive der eingestuften Informationen. Das ist ein Grundpfeiler der rechtsstaatlichen Aufsicht &#252;ber Europol. Auch die Nachrichtendienste sollten diese externe Kontrolle akzeptieren. Au&#223;erdem sollte sie zu einer weniger re&#173;striktiven Aus&#173;legung der sogenannten Third Party Rule f&#252;hren. Dar&#252;ber hinaus wurde 2017 ein Gemeinsamer Parlamentarischer Kontrollausschuss zu Europol eingerichtet. Die prak&#173;tischen Erfahrungen mit diesem neuen, halbj&#228;hrlich tagenden Gremium aus natio&#173;nalen und europ&#228;ischen Parlamentariern sind noch zu begrenzt, um aussagekr&#228;ftige Schl&#252;sse ziehen zu k&#246;nnen. Auf&#173;grund der gemischten Natur des Kontrollgremiums b&#246;te sich allerdings als m&#246;glicher k&#252;nftiger Arbeitsschwerpunkt an, die nach&#173;richtendienstlichen Schnittstellen bei Euro&#173;pol zu beobachten. Zudem k&#246;nnen nationa&#173;le Ab&#173;geordnete im Bereich der nationalen Sicher&#173;heit Auskunftsrechte geltend machen, die europ&#228;ischen Vertre&#173;tern wegen der kompe&#173;tenzrechtlichen Beschr&#228;nkungen der EU nach Artikel 4&#160;(2) EUV nicht zustehen. Daher k&#246;nnte der Gemeinsame Parlamen&#173;tarische Kontroll&#173;ausschuss zu Europol als Baustein f&#252;r eine weitergehende Aufsicht &#252;ber die indirekten nachrichtendienst&#173;lichen Schnitt&#173;stellen der EU fungieren.</p> <p class=„StandardEinzug“>Die niederl&#228;ndische Aufsichtsbeh&#246;rde ver&#246;ffentlichte im Februar 2018 einen ersten Bericht zur reformierten CTG. Darin betonte sie die Notwendigkeit, die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit der Daten&#173;verarbeitung strin&#173;gent zu pr&#252;fen, sowie die kollektive Ver&#173;ant&#173;wortlichkeit der beteiligten Nachrichtendienste. Ein Folgeprojekt zur Vernetzung der Auf&#173;sichtsbeh&#246;rden f&#252;nf europ&#228;ischer L&#228;nder (Belgien, Norwegen, D&#228;ne&#173;mark, Niederlande, Schweiz) zeigte jedoch, dass die jeweilige nationale Gesetz&#173;gebung es weitgehend unm&#246;glich macht, als geheim eingestufte Sachverhalte gemeinsam zu besprechen. Hinderlich sind auch die Unter&#173;schiede in den Befugnissen der Auf&#173;sichts&#173;beh&#246;rden, sich direkt &#252;ber Daten&#173;best&#228;nde, Arbeits&#173;weisen, Techniken und internationalen Kooperationsbeziehungen der ihnen unterstellten nationalen Nach&#173;richtendienste zu informieren.</p> <p class=„StandardEinzug“>Auch wenn die EU auf absehbare Zeit keine Kompetenz zur recht&#173;lichen Harmonisierung in diesem Bereich erhalten wird, sollten die europ&#228;ischen Mitgliedstaaten die genannten Divergenzen schritt&#173;weise ab&#173;bauen. Als erster Schritt sollten die natio&#173;nalen recht&#173;lichen Grundlagen f&#252;r die inter&#173;nationale Zusammenarbeit der Nach&#173;rich&#173;tendienste pr&#228;&#173;zisiert und einer Aufsicht unterstellt wer&#173;den. Zugleich sollten die EU-Staaten ein h&#246;heres Rechts&#173;schutz&#173;niveau an&#173;streben, wenn es sich nicht um allgemeine Auslandsaufkl&#228;rung, sondern um nach&#173;richtendienstliche &#220;berwachung von EU-B&#252;rgern handelt. F&#252;r den Umgang mit Per&#173;sonen, die schwerer Verbrechen oder des Terrorismus verd&#228;chtigt werden, stehen innerhalb der EU weitere Instrumente zur polizeilichen Zusammenarbeit, Informa&#173;tionsgewinnung oder Beweissicherung zur Verf&#252;gung, die an ein rechtsstaatliches Strafverfahren gekoppelt sind. Daher sollte nicht nur &#252;ber den fortw&#228;hrenden Aus&#173;bau nachrichtendienstlich unterst&#252;tzter Polizei&#173;arbeit (intelligence-led policing) nach&#173;gedacht werden, wenn es um die Schnittmenge der Arbeit von Inlandsnachrichtendiensten und Polizeibeh&#246;rden geht. Statt&#173;dessen sollte auch die andere Richtung in den Blick genommen werden, n&#228;mlich eine m&#246;glichst weitgehende R&#252;ckverlagerung in den Be&#173;reich der rechtsstaatlichen Straf&#173;verfolgung.</p> </div> <div readability=„42“> <h2 title=„Schlussfolgerungen und Ausblick“ id=„hd-d8685e274“ class=„berschrift2“>Schlussfolgerungen und Ausblick</h2> <p>K&#252;nftig muss die Rolle der Nachrichtendienste f&#252;r die Wei&#173;ter&#173;entwicklung der EU-Sicher&#173;heits&#173;politik st&#228;rker ber&#252;cksichtigt werden. Dieser besonders sensible Aspekt nationaler Souver&#228;nit&#228;t wird sich auf ab&#173;sehbare Zeit nicht direkt im EU-Institu&#173;tio&#173;nengef&#252;ge manifestieren k&#246;nnen. Jenseits der EU bestehen zahlreiche multilaterale Foren und historisch gewachsene Beziehungen der Nachrichtendienste. Beispiele sind die europ&#228;ischen Partner (SIGINT Seniors Europe) der transatlantischen Five-Eyes-Allianz zur Fernmeldeaufkl&#228;rung, das milit&#228;rische Nachrichtenwesen der Nato oder die ebenfalls jahrzehntealte Police Working Group on Terrorism f&#252;r die euro&#173;p&#228;ische Terrorismusbek&#228;mpfung. Diese vielf&#228;ltige Vernetzung europ&#228;ischer Nach&#173;richtendienste, die sich auf bilateraler Ebene weiter ausdifferenziert, wird auf&#173;grund der komplexen transnationalen Gefahren weitgehend erhalten bleiben m&#252;ssen.</p> <p class=„StandardEinzug“>Allerdings sollten die EU-Mitgliedstaaten nicht nur auf ausgetretenen Pfaden wan&#173;dern, sondern eigene Vorstellungen dar&#252;&#173;ber entwickeln, welche nachrichtendienstliche Unterst&#252;tzung f&#252;r eine effektive Sicher&#173;heits&#173;politik der EU vonn&#246;ten ist. Der an&#173;stehende Brexit und die zunehmend volatilen trans&#173;atlantischen Beziehungen erh&#246;hen den Reformdruck. Statt fruchtlose Grundsatz&#173;debatten &#252;ber einen gemeinsamen Nach&#173;richtendienst zu f&#252;hren, sollten die Mit&#173;gliedstaaten die Gewinnung von Informa&#173;tionen und deren Weitergabe an die EU deutlich verl&#228;sslicher machen und zugleich die Koh&#228;renz der europ&#228;ischen Sicherheitspolitik bewahren. Im Rahmen freiwilliger Koalitionen und der PESCO kann eine ver&#173;st&#228;rkte Zusammenarbeit mittelfristig auch gemeinsame Forschungs- und Beschaffungs&#173;projekte zur technischen Aufkl&#228;rung ein&#173;schlie&#223;en.</p> <p class=„StandardEinzug“>Vor allem bei der Terrorismusbek&#228;mpfung innerhalb der EU hat sich die nach&#173;richtendienstliche Zusammenarbeit weiter intensiviert. Gleichwohl bleibt es geboten, schrittweise vorzugehen. Erst wenn sich ein systematischer und rechtsstaatlich kontrol&#173;lierter Einsatz von Verbindungsbeamten bew&#228;hrt hat, ist eine gemeinsame Plattform f&#252;r Polizei und Nachrichtendienste auf EU-Ebene denkbar.</p> <p class=„StandardEinzug“>In jedem Fall sollten die Mitgliedstaaten sowohl die Befugnisse als auch die grenz&#173;&#252;berschreitende Vernetzung ihrer natio&#173;nalen Aufsichtsbeh&#246;rden vorantreiben. Zu&#173;mindest die reformierte CTG und die sich weiterentwickelnden Schnittstellen von Europol m&#252;ssen m&#246;glichst l&#252;ckenlos kon&#173;trolliert werden, und zwar durch adminis&#173;trative Aufsichts- oder Datenschutzbeh&#246;rden sowie parlamentarische Gremien. Traditionelle Normen f&#252;r die nachrichtendienstliche Arbeit wie die Third Party Rule oder strenge Auslegungen des Geheim&#173;schutzes m&#252;ssen hierf&#252;r auf den Pr&#252;fstand gestellt werden. Langfristig sollte an einer europ&#228;ischen Konvergenz der Aufsichtsstrukturen ge&#173;arbei&#173;tet werden, um eine belastbare Grund&#173;lage f&#252;r jegliche Formen euro&#173;p&#228;ischer und internationaler nach&#173;richtendienstlicher Zusammenarbeit zu schaffen.</p> </div> </div> </html>