IT-Sicherheit: Erst ein Konzept, dann Gesetze

Originalartikel

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<html> <p>Derzeit werden zahlreiche Forderungen erhoben, <strong>Sicherheitsgesetze</strong> zu erweitern. Anlass sind insbesondere die aktuell diskutierten rechtsextremistischen Straftaten. Doch schon in der Vergangenheit erhielten die Sicherheitsbeh&#246;rden immer mehr Befugnisse. Dahinter stand <strong>selten ein Gesamtkonzept</strong>. Vielmehr reagiert die Politik vor allem auf Einzelanl&#228;sse. Doch wer Sicherheit will, muss seinen Blick erweitern.</p> <p>Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen w&#252;rde der Gesetzgebung eine Atempause gut tun: Wir brauchen ein <strong>Sicherheitsgesetz-Moratorium</strong>. Denn ebenso wie E-Scooter nicht die mangelhafte Infrastruktur im &#246;ffentlichen Nahverkehr verbessern k&#246;nnen, werden immer mehr Sicherheitsgesetze die grunds&#228;tzlichen Probleme unserer Inneren Sicherheit nicht l&#246;sen. Ein Beispiel ist das <strong>Gesetz zur Bek&#228;mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit&#228;t</strong>.</p> <p><strong>&#220;berwachungs-Gesamtrechnung n&#246;tig</strong></p> <p>Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat dem Gesetzgeber auferlegt, den Stand der eigenen Gesetzgebung regelm&#228;&#223;ig zu beobachten. Es sollen vor allem neue Vorschriften f&#252;r eine fl&#228;chendeckende vorsorgliche Speicherung von Daten verhindert werden. Dies darf auch nicht versehentlich durch die Verkettung verschiedenster Vorschriften geschehen. Dazu w&#228;re eine <strong>regelm&#228;&#223;ige &#8222;&#220;berwachungs-Gesamtrechnung&#8220; n&#246;tig</strong>, wie es <strong>Alexander Ro&#223;nagel</strong>, Professor an der Universit&#228;t Kassel, treffend beschreibt. Eine solche &#220;berwachungs-Gesamtrechnung ist bislang noch nie durchgef&#252;hrt worden. Eine wissenschaftliche Untersuchung von unabh&#228;ngiger Stelle w&#228;re angebracht.</p> <p>Bevor der Gesetzgeber &#252;ber neue Befugnisse nachdenkt, muss er pr&#252;fen, ob die Beh&#246;rden die vorhandenen Befugnisse gen&#252;gend ausgesch&#246;pft haben &#8211; und zwar nicht nur die Bundesbeh&#246;rden. Denn <strong>Sicherheit wird vor Ort gemacht</strong>. Wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger in Not sind, dann hilft die Polizeiwache um die Ecke. Neue Befugnisse f&#252;r die Datenverarbeitung helfen nicht weiter, wenn diese viel Personal binden. Denn so bleiben weniger Beamte f&#252;r Ermittlungsarbeit, Gefahrenabwehr und Pr&#228;senz vor Ort.</p> <p>Am besten ist es nat&#252;rlich, wenn Kriminalit&#228;t gar nicht erst entsteht. <strong>Pr&#228;vention, Bildung und Sozialarbeit sind entscheidend</strong>. Vielleicht hat manche Lehrerin oder mancher Lehrer Kriminalit&#228;t besser und nachhaltiger verhindert, als viele Staatsanw&#228;lte. F&#252;r die Politik ist es nat&#252;rlich einfacher, ein neues Gesetz zu machen. Einfache L&#246;sungen helfen aber nicht gegen komplizierte Probleme. Wer Sicherheit will, muss alles in den Blick nehmen &#8211; nicht nur neues Personal f&#252;r Bundesbeh&#246;rden und neue Gesetze.</p> <p><strong>Von richtigen Daten zum falschen Verdacht</strong></p> <p>Schon jetzt ergeben sich unz&#228;hlige technische M&#246;glichkeiten, das Leben und die Entscheidungen einzelner <strong>Menschen mit Hilfe von Daten zu beeinflussen</strong>. Deshalb sind Maschinen, die in der Zukunft entscheiden, ob jemand ein Verd&#228;chtiger ist oder nicht, zumindest technisch gesehen nicht mehr unvorstellbar. Wenn die <strong>Daten zu einem falschen Verdacht</strong> f&#252;hren, kann dies den Status eines Menschen im gesellschaftlichen Leben nachhaltig ver&#228;ndern oder zerst&#246;ren.</p> <p>Sich zu <strong>begrenzen ist gerade das Wesen des Rechtsstaates</strong>. Es muss deshalb klar definiert sein, welchen Personenkreis die Sicherheitsbeh&#246;rden und Nachrichtendienste &#252;berhaupt und f&#252;r wie lange erfassen d&#252;rfen. Je weniger &#8222;nah&#8220; eine Person mit einer konkreten Straftat oder Gefahr im Zusammenhang steht, desto weniger darf sie gespeichert werden.</p> <p>So regeln etwa die <strong>Nachrichtendienstgesetze nur sehr ungenau</strong>, welche Ma&#223;nahmen gegen welchen Personenkreis eingesetzt werden d&#252;rfen. Die Nachrichtendienste d&#252;rfen derzeit aufgrund der weit gefassten Rechtsvorschriften auch Personen &#252;berwachen, die &#252;berhaupt nicht wissen, dass sie f&#252;r extremistische Zwecke missbraucht werden. Die Rechtsprechung hat daf&#252;r sogar einen eigenen Begriff gepr&#228;gt: <strong>der &#8222;n&#252;tzliche Idiot&#8220;</strong>.</p> <p><strong>Unschuldsvermutung hei&#223;t: Datenschutz</strong></p> <p>F&#252;r polizeiliche Dateien ist es ein Kernanliegen des Datenschutzes, die <strong>Unschuldsvermutung st&#228;rker zur Geltung</strong> zu bringen. Bislang m&#252;ssen Daten erst gel&#246;scht werden, wenn die Unschuld tats&#228;chlich erwiesen ist. Wird jemand nur aus &#8222;<strong>Mangel an Beweisen</strong>&#8220; freigesprochen, bedeutet das in der Regel: Die <strong>Daten werden weiter gespeichert</strong>. Jeder der freigesprochen wird, sollte aber die Chance haben, nicht nur aus einem Ermittlungsverfahren, sondern auch aus polizeilichen Dateien wieder herauszukommen.</p> <p>Entscheidend ist auch <strong>Transparenz</strong>. Nur wenn ich wei&#223;, was &#252;ber mich gespeichert wird, kann ich vor einem Gericht dagegen klagen. Wenn Sicherheitsbeh&#246;rden heimlich ermitteln, <strong>sind starke Kontrollbefugnisse unabdingbar</strong>. Bislang kann der <strong>Bundesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)</strong> nur gegen&#252;ber dem Bundeskriminalamt verbindliche Vorgaben anordnen. F&#252;r den Bundesnachrichtendienst hat es die Bundesregierung dem BfDI zuletzt sogar erschwert, seine Kritik &#252;berhaupt mitzuteilen. An den Bundestagsinnenausschuss darf er sich mittlerweile hierzu gar nicht mehr wenden.</p> <p>Ein <strong>Sicherheitsgesetz-Moratorium</strong>, eine <strong>gr&#252;ndliche Bestandsaufnahme</strong> und eine <strong>starke Aufsicht</strong> w&#228;ren deshalb der richtige Weg &#8211; wer Sicherheit und Grundrechte will, muss zuerst f&#252;r &#220;berblick sorgen.</p> <p><em>Ulrich Kelber (SPD) ist Bundesbeauftragter f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).</em></p> <p><em>Nils Bergemann ist Referent im Referat &#8222;Bundeskriminalamt und Strafverfolgung&#8220; von Kelbers Beh&#246;rde.</em></p> </html>