Missing Link: Eingefleischte Geheimniskrämer gegen moderne Geheimdienstaufsicht

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<html> <p class=„printversionback-to-article printversion–hide“><a href=„https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Eingefleischte-Geheimniskraemer-gegen-moderne-Geheimdienstaufsicht-4677705.html“>zur&#252;ck zum Artikel</a></p><figure class=„printversionlogo“><img src=„https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/heiseonline.svg“ alt=„heise online“ width=„180“ heigth=„40“/></figure><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/shutterstock_1016341867-d1e636fcbe4e8671.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/shutterstock_1016341867-d1e636fcbe4e8671.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/shutterstock_1016341867-d1e636fcbe4e8671.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/shutterstock_1016341867-d1e636fcbe4e8671.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/2300/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/shutterstock_1016341867-d1e636fcbe4e8671.jpeg 2300w“ sizes=„(min-width: 80em) 43.75em, (min-width: 64em) 66.66vw, 100vw“ alt=„Missing Link: Eingefleischte Geheimniskr&#228;mer gegen moderne Geheimdienstaufsicht“ class=„img-responsive“/><figcaption class=„akwa-caption“><p class=„source akwa-captionsource“>(Bild:&#160;nitpicker/Shutterstock.com)</p> </figcaption></figure><p><strong>Deutschland hinkt bei der Aufsicht der Nachrichtendienste hinterher. Wird das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf die Spr&#252;nge helfen?</strong></p> <p>Beim Bundesnachrichtendienst hat man sich nach eigener Aussage gefreut, als die Bundesregierung das Unabh&#228;ngige Gremium (UGr) 2016 ins BND-Gesetz geschrieben hat. Mit der neuen, zus&#228;tzlichen Aufsicht werde endlich deutlich werden, wie wei&#223; die Weste des BND sei. Mit solchen Erwartungen begr&#252;&#223;te der damalige BND-Chef Klaus-Dieter Fritsche die ersten drei richterlichen Teilzeit-Kontrolleure am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, berichtete BGH-Richterin Gabriele Cirener, Mitglied des 1. UGr im Verfahren gegen das BND-Gesetz, Mitte Januar dem 1. Senat des Verfassungsgerichts vor wenigen Wochen.</p> <div class=„collapse-boxtarget collapse-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“> <figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“/></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“> <p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p> <ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ missing=„“ title=„Mehr zum Feuilleton “><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [1]</strong></a></li> </ul></div> </div> <div class=„collapse-boxtrigger“ data-collapse-trigger=„“>mehr anzeigen</div> <p>Zwei Tage lang sezierten die Karlsruher Richter die erstmals &#252;berhaupt rechtlich gefasste Massen&#252;berwachung ausl&#228;ndischer Datenverkehre. Davor hatte der deutsche Auslandsnachrichtendienst das einfach ohne Rechtsgrundlage, also illegal und praktisch unbeaufsichtigt, gemacht. In der Verhandlung nahmen sich die Richter nicht nur die von der Bundesregierung hartn&#228;ckig verteidigte Beschr&#228;nkung des Grundrechts auf vertrauliche Kommunikation allein auf Deutsche kritisch vor, auch die novellierten Aufsichtsstrukturen stellten sie ganz &#246;ffentlich auf den Pr&#252;fstand. Vorbereitet hatten sich die obersten Richter mit einem rund 600 Seiten starken Papier, behaupteten Eingeweihte. Das zeigt wohl, dass es rechtlichen Kl&#228;rungsbedarf gibt.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_neue0“>Neue Kontrolleure</h3> <p>Das Gremium mit dem unauff&#228;lligen Namen UGr soll laut BND-Gesetz stichprobenartig pr&#252;fen, ob der Dienst bei der „Ausland-Ausland-&#220;berwachung“ im Rahmen der gesetzlichen Schranken aktiv ist. Werden aus den unter anderem vom deutschen Decix abgelauschten Terabytes die Daten deutscher B&#252;rger ausreichend ausgefiltert? Das UGr kann die Antr&#228;ge des BND und die daraufhin vom Bundeskanzleramt erlassenen Anordnungen f&#252;r breitbandig &#252;berwachte Telekommunikationstrecken pr&#252;fen und versucht, so Cirener, auf die Einhaltung des Kernbereichsschutzes zu achten.</p> <div class=„inread“/> <p>Die BGH-Richterin sagte in Karlsruhe, der BND habe die Idee von der richterlichen „Reinwaschung“ inzwischen revidiert. Als sie k&#252;rzlich aus dem UGr ausschied, vertraute man ihr an, man habe nach dem Austausch mit den BGH-Richtern eine andere Auffassung von „Genauigkeit“ bekommen. In der Anfangsphase habe man beispielsweise auch darauf gepocht, dass der Geheimdienst Formalien einh&#228;lt, also etwa ob Anordnungen von Suchbegriffen auch die korrekten Unterschriften tragen. Nicht damit es hinterher wieder keiner gewesen sein will.</p> <p>In der Anfangszeit hat das neue Gremium viel Zeit darauf verwendet, sich selbst eine Gesch&#228;ftsordnung zu geben und ganz praktische Dinge zu kl&#228;ren. Beispielsweise boten die R&#228;umlichkeiten des BGH in Karlsruhe gar nicht die notwendigen Voraussetzungen f&#252;r den Umgang mit Verschlusssachen. Zudem mussten sich drei eingesetzten Richter (und die drei Stellvertreter), die f&#252;r ihre UGr-Aufgaben zu 50 Prozent von ihren klassischen richterlichen T&#228;tigkeiten freigestellt wurden, damit auseinandersetzen, dass das Justizministerium ihre Aufsichtsrolle offenbar als „Ehrenamt“ betrachtete, sagt Cirener.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_kontrollverzicht1“>Kontrollverzicht, Kinderkrankheiten, b&#246;se Briefe</h3> <p>Ungew&#246;hnlich war f&#252;r die Richterin aber vor allem, „erstmals in einem Bereich zu arbeiten, der keinerlei Kontrolle unterliegt“, sagte Cirener den Verfassungsrichtern. Weder die &#214;ffentlichkeit, noch der Dienstherr oder das Parlament k&#246;nne wegen der Geheimhaltung nachvollziehen, ob man wirklich gr&#252;ndlich gepr&#252;ft habe oder vielleicht nur durch „Handauflegen“. Letztlich h&#228;nge viel vom Engagement der drei Mitglieder ab.</p> <p>Mehr als solche organisatorische Kinderkrankheiten stellten die eingeschr&#228;nkten Kompetenzen die Richter vor Herausforderungen. „Wir kontrollieren nicht insgesamt die Arbeit des BND, sondern haben sehr eng umrissene Stichprobenbefugnisse“, berichtete Cirener. Und nicht immer war klar, welche Stichproben die Richter ziehen durften. Bei der Pr&#252;fung der BND-internen Nachkontrollen von Kernbereichsschutz und anderen Grenzen in Daten, die der Dienst an andere Nachrichtendienste weitergibt, kann das UGr ohnehin nur auf das schauen, was der BND selbst als problematisch betrachtet hat.</p> <p>Bei einer Pr&#252;fung, inwieweit die Bespitzelung eines Berufsgeheimnistr&#228;gers au&#223;erhalb der EU auch dessen Kollegen innerhalb der EU betroffen habe, bekam Cirener so auch anschlie&#223;end einen „b&#246;sen Brief“ des Amtes. Sie habe damit ihre Kompetenzen &#252;berschritten. Die UGr-Mitglieder d&#252;rfen nach Ansicht des BND also etwa nicht pr&#252;fen, ob ein Anwalt oder Journalist beobachtet wird. Diese Frage steht mit im Zentrum der in Karlsruhe verhandelten Beschwerde.</p> <p>Die Beschwerdef&#252;hrer sind Journalisten aus verschiedenen L&#228;ndern, die von Reporter ohne Grenzen beziehungsweise der franz&#246;sischen Reporters Sans Fronti&#232;res vertreten werden. Sie f&#252;rchten um die eigene Sicherheit, wenn sie anlasslos &#252;berwacht und ihre Daten anschlie&#223;end im gro&#223;en Datenaustausches an Dienste in ihren eigenen L&#228;ndern &#252;bermittelt werden. F&#252;r manche, wie die Beschwerdef&#252;hrerin Khadija Ismayilova, bedeutet das, dass sie f&#252;r kritische Berichterstattung ins Gef&#228;ngnis gehen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_divide_et2“>Divide et Impera! Kooperieren verboten</h3> <p>Die Schlagkraft der neuen Aufsicht im Angesicht des internationalen Datenmonopolys &#252;berzeugt viele Kritiker &#8211; auch innerhalb des Bundestages &#8211; keineswegs. Zu eingeschr&#228;nkt ist das UGr in seinen Kontrollm&#246;glichkeiten. Die Gr&#252;ndung des exklusiv f&#252;r den Bundesnachrichtendienst zust&#228;ndigen neuen Gremiums hat die Debatte um die Fragmentierung der deutschen Geheimdienstaufsicht noch mal so richtig angeheizt. Auch die Verfassungsrichter hakten nach. „Bedarf es gesetzlicher Ma&#223;nahmen gegen die Fragmentierungseffekte?“, wollte Verfassungsrichterin Susanne Baer vom 1. Senat wissen.</p> <div class=„collapse-boxtarget collapse-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“> <figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/1600/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/8/1/2/5/7/6/daily_grafik-b53d51b363224691.png“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/3200/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/8/1/2/5/7/6/daily_grafik-b53d51b363224691.png 2x“ class=„c1“/></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“> <p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Keine News verpassen! Mit unserem t&#228;glichen Newsletter erhalten Sie jeden Morgen alle Nachrichten von heise online der vergangenen 24 Stunden.</p> <ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/newsletter/manage/ho?wt_mc=nl.red.ho.daily.meldung.link.link“ title=„Newsletter jetzt abonnieren“><strong>Newsletter jetzt abonnieren [2]</strong></a></li> </ul></div> </div> <p>Das UGr ist n&#228;mlich zur Geheimhaltung seiner Einsichten verpflichtet, nicht nur gegen&#252;ber &#214;ffentlichkeit und Parlament, sondern auch gegen&#252;ber den anderen Aufsehern des BND, insbesondere der G10-Kommission. Bei der G10-Kommission muss der BND anfragen, wenn er deutsche B&#252;rger, ausgenommen so genannte „Funktionstr&#228;ger“ &#8211; das sind deutsche B&#252;rger, die f&#252;r ausl&#228;ndische Firmen arbeiten &#8211; abh&#246;ren will. Auch gegen&#252;ber dem Bundesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz, der daf&#252;r zust&#228;ndig ist, die Sammlung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten beim BND und den anderen Diensten zu &#252;berwachen, muss man stillhalten.</p> <p>Allein das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKGr), das einen breiteren Auftrag zur Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste &#8211; also BND, Milit&#228;rischer Abschirmdienst (MAD) und Bundesamts f&#252;r Verfassungsschutz (BfV) &#8211; hat, wird zweimal j&#228;hrlich vom UGr informiert. Die erzwungene Abschottung macht eine arbeitsteilige und effektive gemeinsame Aufsichtsarbeit f&#252;r das UGr unm&#246;glich und hat den Start der neuen Kontrolleure nicht erleichtert.</p> <p>Dabei hat das Prinzip „Teile und herrsche“ (divide et impera) in der deutschen Geheimdienstaufsicht klar Methode. Zwar vertrat der Vorsitzende des PKGr Armin Schuster (CDU) in Karlsruhe, dass beim PKGr die F&#228;den zusammenlaufen, sein Vorg&#228;nger und PKGr-Kollege Andr&#233; Hahn (Die Linke) will das so aber nicht best&#228;tigen. Das PKGr wei&#223; nicht, was die G10-Kommission auf den Tisch bekommt, und dann gibt es auch noch das Vertrauensgremium, das sich exklusiv um die finanzielle Ausstattung der Dienste k&#252;mmert.</p> <p>Als PKGr-Vorsitzender habe Hahn das Teile-und-Herrsche-Prinzip in der Praxis beobachten k&#246;nnen. „Dem PKGr sagte man, die finanzielle Ausstattung der Dienste ist nicht eure Zust&#228;ndigkeit“, so Hahn. Andererseits durfte das Vertrauensgremium auch nicht nachfragen, f&#252;r welche Projekte die Haushaltstitel denn nun genau vorgesehen sind. Er sei gespannt, so Hahn, was das Verfassungsgericht dazu sage, dass man derart viele Kontrollgremien schaffe, die „eigentlich nicht miteinander sprechen d&#252;rfen.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_filter_eingebaut_3“>Filter eingebaut</h3> <p>Zweischneidig ist aus Sicht von Praktikern und Experten auch eine andere Erg&#228;nzung der Aufsichtsstruktur: Der im Zug der Geheimdienstreform 2016 ins PKGr-Gesetz geschriebene St&#228;ndige Bevollm&#228;chtigte bringt, zusammen mit dem aufgestockten Mitarbeiterstab, mehr Manpower f&#252;r die parlamentarischen Kontrolleure. Als neues „Hilfsorgan“ managt Arne Schlatmann seit 2017 strukturelle und Adhoc-Kontrollen des aufgestockten 30k&#246;pfigen Mitarbeiterstabes des PKGr.</p> <p>Hahn und der Gr&#252;ne Konstantin von Notz, Vizevorsitzender des PKGr, begr&#252;&#223;en, dass die Parlamentarier &#8211; und in Ausnahmef&#228;llen auch die &#214;ffentlichkeit &#8211; mehr Informationen &#252;ber die Arbeit und m&#246;gliches Versagen der Dienste, wie etwa im Fall des Anschlags am Berliner Breitscheidplatz. Gerade im Zusammenhang <a href=„http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812585.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>mit dem Breitscheidplatz-Bericht [3]</strong></a> hat die Opposition aber schon vor zwei Jahren gewarnt, der neue Bevollm&#228;chtigte k&#246;nnte leicht zum Flaschenhals oder Vorfilter f&#252;r die parlamentarische Kontrollarbeit werden.</p> <p>In einem geharnischten Sondervotum hatte Hahn etwa geschrieben, dass der St&#228;ndige Bevollm&#228;chtigte die PKGr-Mitglieder &#252;ber anstehende Zeugenbefragungen nicht informiert und ihnen damit auch die M&#246;glichkeit genommen worden ist, die Dienste selbst ins Kreuzverh&#246;r zu nehmen. Zusammenfassungen der Befragungen habe es nicht gegeben. Eine durch den St&#228;ndigen Bevollm&#228;chtigten vorgenommene Vorsortierung von Information aber h&#228;lt Hahn f&#252;r ein strukturelles Problem. Das PKGr h&#228;ngt damit am Tropf eines Stabes, &#252;ber dessen Besetzung es zudem nicht mitentscheiden kann. Denn ein Vorschlagsrecht der Opposition f&#252;r die Besetzung von Mitarbeiterstellen, beziehungsweise die M&#246;glichkeit, eigene Zuarbeiter f&#252;r ihre PKGr-Arbeit einzustellen, gibt es nicht.</p> <p>Um effektiv kontrollieren zu k&#246;nnen, fordert Hahn die Lockerung des Klagerechtes f&#252;r die Minderheit im PKGr. Bislang braucht es im neunk&#246;pfigen Gremium, in dem vier Oppositionsmitglieder und vier Regierungsmitglieder sitzen, eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wenn sie sich gegen unzureichende Ausk&#252;nfte durch die Bundesregierung wehren will.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_bnd_schl&#228;gt4“>BND schl&#228;gt Aufsicht</h3> <p>Als gr&#246;&#223;te H&#252;rde f&#252;r eine effektive Aufsichtsarbeit beklagten in Karlsruhe die Vertreter praktisch aller Aufsichtsgremien einhellig die Geheimnistuerei des BND, wenn es um die Zusammenarbeit mit fremden Nachrichtendiensten ging.</p> <p>Das UGr, die PKGr, der Bundesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz &#8211; unisono teilten alle mit, dass ihre Aufsicht endet, wo der BND darauf verweist, dass es sich um den Datenaustausch oder gemeinsame Aktivit&#228;ten mit der NSA, GCHQ oder anderen fremden Schlapph&#252;ten geht.</p> <p>Etwas mehr als 50 Prozent der sogenannten Selektoren, der Suchbegriffe, mit denen der BND im Rahmen der strategischen Aufkl&#228;rung die gro&#223;en Datenmengen aus den Netzen durchk&#228;mmt, liefern ausl&#228;ndische Geheimdienste. Bei deren Stichproben-Pr&#252;fung wissen die UGr-Mitglieder laut Cirener nicht, von welchem Dienst die Begriffe stammen. Sie k&#246;nnen lediglich pr&#252;fen, ob der jeweilige Dienst das Anforderungsformular korrekt ausgef&#252;llt hat und ob Suchbegriffe einen Zusammenhang mit deutschen Grundrechtstr&#228;gern vermuten lassen.</p> <p>Kernbereichsschutzentscheidungen etwa f&#252;r die so abgeh&#246;rten EU-B&#252;rger obliegen dem fremden Dienst, berichtete Cirener. Einen echten Einblick bekommen die drei Kontrolleure hier kaum und auch die Vereinbarungen, die die deutschen Dienste mit den ausl&#228;ndischen treffen, bekommen sie nicht zu Gesicht. „Die Third-Party-Rule“ &#8211; die Zusage des BND gegen&#252;ber den fremden Diensten, dass kein Dritter Einblick in die &#252;bermittelten Informationen bekomme &#8211; „ist das gr&#246;&#223;te Hindernis“, sagte Cirener. „Ich habe einen gesetzlichen Pr&#252;fungsauftrag, wenn ich dann Unterlagen nicht bekomme, kann ich den Befund einfach nicht erheben.“</p> <p>Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hakten bei diesem Punkt selbst gleich mehrfach nach. Wie stellen BND und Bundesregierung bitte fest, ob die &#252;bermittelten Informationen nicht dazu genutzt werden, um Menschenrechtsverletzungen zu begehen oder gar extralegale Hinrichtungen vorzubereiten? Man habe Gespr&#228;che mit s&#228;mtlichen Partnern gef&#252;hrt, in denen man das deutsche Verst&#228;ndnis von rechtsstaatlicher Verwendung dargelegt habe. Abgesehen von generellen &#220;bereink&#252;nften, werden alle &#252;bertragenen Datenpakete mit einem „Disclaimer“ versehen. Der BND f&#252;hrt eine eigene Stichprobenanalyse auf Kernbereichs- oder G10-relevante, das hei&#223;t Bundesb&#252;rger betreffende Vertraulichkeitsverletzungen durch. Bei der standardm&#228;&#223;igen automatisierten &#220;bermittlung stellt das selbst laut BND eine „gewisse Herausforderung“ dar.</p> <p>Letztlich m&#252;sse man auf ein „gewisses gegenseitiges Vertrauen“ setzen, argumentierte die Juristin des Bundeskanzleramtes, in dem mittlerweile vier Referate sich mit den Fragen rund um die Dienste befassen. Wenn es Anhaltspunkte daf&#252;r gebe, dass vereinbarte Vorgaben von einem Partnerdienst nicht eingehalten w&#252;rden, bringe man das zur Sprache. „Das kann dazu f&#252;hren, dass man eine Zusammenarbeit aufk&#252;ndigt,“ meinte die Vertreterin in Karlsruhe. Doch daf&#252;r gibt es keine aus Sicht des Kanzleramtes nennenswerten Beispiele.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_beschr&#228;nkte5“>Beschr&#228;nkte Kontrolle statt totaler Unterwerfung</h3> <p>Die totale Unterwerfung der deutschen Exekutive unter das Geheimhaltungsmandat der ausl&#228;ndischen Partner wirkt unzeitgem&#228;&#223;. Es wird nicht nur von Experten in Frage gestellt, sondern hinkt auch hinter der Praxis in anderen L&#228;ndern zur&#252;ck. F&#252;r Norwegens Parliamentary Oversight Committee (EOS), dessen Mitglieder &#252;brigens keine aktiven Parlamentarier sind, ist der Verzicht auf Einsicht in „besonders sensible Daten“ des norwegischen Auslandsgeheimdienstes die Ausnahme, nicht die Regel.</p> <p>Laut gesetzlicher Vorgabe hat das Gremium Zugang zu allen Daten via direktem Zugriff auf die Datenbanken des Dienstes. Es soll lediglich Belange „der nationalen Sicherheit und der Auslandsbeziehungen“ im Auge behalten und seinen Zugang zu klassifizierten Informationen auf das f&#252;r die eigenen Aufsichtst&#228;tigkeit notwendige Ma&#223; beschr&#228;nken, hei&#223;t es im Abschnitt acht der Rechtsgrundlage.</p> <p>„Wo m&#246;glich, sollen wir den Schutz von Quellen und die Sicherung von Informationen, die aus dem Ausland kamen, ber&#252;cksichtigen“, wiederholt das EOS im j&#252;ngsten Jahresbericht. EOS Committee Chair Svein Gr&#248;nnern, spezifiziert auf eine Anfrage, dass das Komitee grunds&#228;tzlich Zugang zu allen Archiven und Datenbanken, allen Standorten, Einrichtungen und Geb&#228;uden hat. „Bei unangemeldeten Vorortinspektionen hat das Komitee direkten Zugriff auf alle Systeme und Datenbanken der Dienste,“ erkl&#228;rt Gr&#248;nnern. Ausnahmen macht man demzufolge lediglich bei der Identit&#228;t von Quellen sowie besonders sensibler Information, die man von ausl&#228;ndischen Partnern erhalten hat.</p> <figure class=„a-u-inline-right a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„Vorsitzender der norwegischen Aufsicht EOS_Foto Ingar S&#248;rensen“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Vorsitzender_der_norwegischen_Aufsicht_EOS_Foto_Ingar_S_rensen-ba4edbe7375e258a.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Vorsitzender_der_norwegischen_Aufsicht_EOS_Foto_Ingar_S_rensen-ba4edbe7375e258a.jpeg 2x“/></div> <figcaption class=„a-caption“><p class=„a-captiontext“>Vorsitzender der norwegischen Aufsicht EOS</p> <p class=„a-captionsource“>(Bild:&#160;Ingar S&#248;rensen)</p> </figcaption></figure><p>Noch engmaschiger soll die Aufsicht f&#252;r geplante neue Befugnisse des norwegischen Auslandsgeheimdienstes aussehen, die gerade vom Gesetzgeber vorbereitet werden. Den massenhaften Abgriff digitaler Datenstr&#246;me, euphemistisch die „digitale Grenzkontrolle“ genannt, wollen die Norweger mit einer „erweiterten Aufsicht“ und einer, so w&#246;rtlich, „near real-time“ Kontrolle erweitern. Der Direktzugriff, den man seit den sp&#228;ten 90er Jahren langsam ausgebaut hat, wird so fortentwickelt.</p> <p>Auch die niederl&#228;ndischen Kollegen vom unabh&#228;ngigen Review Committee of the Security Services (CTIVD) &#8211; wie in Norwegen eine Querschnittaufsicht f&#252;r alle Dienste &#8211; berichten <a href=„https://english.ctivd.nl/latest/news/2019/06/20/index“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>in ihrem Jahresbericht [4]</strong></a>, dass der direkte Systemzugang dabei hilft, den Ablauf ganzer Operationen von gewonnenen Informationen bis zu Entscheidungsprozessen zu pr&#252;fen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_eu_statt6“>EU- statt US-Standards bei der Geheimdienstaufsicht</h3> <p>Norweger und Niederl&#228;nder geh&#246;ren &#252;berdies zu einer Gruppe von Aufsichtsgremien, die offensiver als die Deutschen &#252;ber den Clash von internationalem Datentransfers und national begrenzter Aufsicht sprechen. Die „Intelligence Oversight Group“, in der neben CTIVD und EOS auch die Geheimdienstkontrolleure aus Belgien, D&#228;nemark, Gro&#223;britannien und der Schweiz vertreten sind, treffen sich seit 2015 regelm&#228;&#223;ig und haben 2019 <a href=„https://www.tet.dk/charter-of-the-intelligence-oversight-working-group/?lang=en“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>eine eigene Satzung [5]</strong></a> verabschiedet.</p> <p>Die Aufsichtsl&#252;cke beim Datenmonopoly der Dienste ist ein Dauerbrennerthema der Aufseher. „Wenn ein norwegischer Dienst Informationen mit einem ausl&#228;ndischen Partner teilt, k&#246;nnen wir zwar alles sehen, was bei unserem Dienst vor sich geht, aber die Aufsicht endet, sobald die Daten ins Ausland geschickt werden“, schreiben die EOS-Vertreter in einer ihrer Pressemitteilungen &#252;ber die Arbeit der Intelligence Oversight Group an. Das CTIVD bereitet zum <a href=„https://english.ctivd.nl/investigations/review-report-unevaluated-data“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Austausch nicht-evaluierter Daten [6]</strong></a>, &#252;ber die auch das Bundesverfassungsgericht mehr erfahren wollte in der Verhandlung im Januar, gerade einen ausf&#252;hrlichen Pr&#252;fbericht vor.</p> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„Zwei Tage lang verhandelt der 1. Senat des BVerfG zur Beschwerde gegen das BND-Gesetz“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Zwei_Tage_lang_verhandelt_der_1-db7b2189a18e3b7e.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Zwei_Tage_lang_verhandelt_der_1-db7b2189a18e3b7e.jpeg 2x“/></div> <figcaption class=„a-caption“><p class=„a-captiontext“>Zwei Tage lang verhandelt der 1. Senat des BVerfG zur Beschwerde gegen das BND-Gesetz</p> </figcaption></figure><p>Mehr Zusammenarbeit bei der Aufsicht, Austausch &#252;ber die eigenen Praktiken und die Suche nach Verbesserungen geh&#246;ren zu den erkl&#228;rten Zielen der Intelligence Oversight Group. Man trifft sich auf Sachbearbeiter- sowie auf Ebene der Vorsitzenden. Die deutsche Aufsicht gl&#228;nzt hier bislang durch Abwesenheit, wohl auch wegen der harschen Auflagen bez&#252;glich Geheimhaltung.</p> <p>Von Innovationen bei der Kontrolle schneiden sich die deutschen Dienste und ihre Aufseher damit allerdings ab, beklagt Thorsten Wetzling vom Berliner Think Tank Stiftung Neue Verantwortung. Wetzling ist Leiter des Bereichs Digital Rights, Surveillance and Democracy bei der Stiftung, in dem man sich mit eigenen Konferenzen und einem Netzwerk zur Geheimdienstkontrolle (<a href=„https://www.stiftung-nv.de/en/eion“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>European Intelligence Oversight Network, EION [7]</strong></a>) um den internationalen Austausch bem&#252;ht. Mit der Internationalisierung der Dienste sollte auch eine multilaterale Kontrolle einhergehen, r&#228;t Wetzling.</p> <p>Dringlich ist dies vor allem da, wo sich die Dienste explizit in transnationalen Plattformen zusammenschlie&#223;en. In der nach den Anschl&#228;gen vom 11. September ins Leben gerufenen und 2017 formal in Den Haag etablierten Counter Terrorism Group (CTG) kooperieren jenseits einer nationalen Kontrolle 30 Geheimdienste. Daf&#252;r braucht es dann auch einen Rahmen, in dem Datenschutz und L&#246;schungsauflagen klar geregelt werden, schreibt das CTIVD. Die niederl&#228;ndische Regierung, so Wetzling, macht sich n&#228;mlich durchaus Gedanken, wer eigentlich verantwortlich ist f&#252;r diese frei schwebende Gruppe.</p> <p>Die deutsche Aufsicht, so Wetzling, t&#228;te gut daran, statt in Nibelungentreue zu den US-Diensten zu stehen, aktiv an europ&#228;ischen Standards mitzuarbeiten.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_automatischer7“>Automatischer Datentransfers, automatisierte Kontrolle?</h3> <p>Gerade dann, wenn die Dienste die Grundrechte der B&#252;rger anderer Staaten nicht beachten &#8211; wie der BND oder die US-Geheimdienste &#8211;, laufen die Schutzfunktionen, die man auch zum Schutz der eigenen Verfassungsg&#252;ter implementiert, ins Leere, sagt von Notz. Die Schutzvorkehrungen haben nur noch Feigenblattcharakter. „Wir setzen extra Filtersysteme zur Ausfilterung der Daten von deutschen B&#252;rgern auf, aber am Ende stellt die gro&#223;e Datenm&#252;hle der international kooperierenden Dienste sicher, dass niemand vor der Durchleuchtung seiner privatesten Kommunikation gesch&#252;tzt ist.“</p> <p>Noch viel zu unterbelichtet bei der Kontrolle der deutschen Dienste ist laut Notz auch die Sicherheit der eigenen Systeme. „Wer &#252;berpr&#252;ft beispielsweise, dass die Technik beim Ausleiten der Daten am Datenknotenpunkt sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand ist“, so von Notz. Angesichts massiver Cybersabotage sei er entsetzt &#252;ber das fehlende Problembewusstsein bei der Aufsicht in diesem Punkt. Vorerst pr&#252;fe man in erster Linie den Output der staatlichen Schn&#252;ffelei, nicht aber die technischen Voraussetzungen. Dabei sei klar, dass wie bei der Manipulation von Abgaswerten auch die Manipulation von Filter-, &#220;bertragungs- oder Datenhaltungstechnik „nicht eingepreist“ sei.</p> <p>Viel zu wenig technischen Sachverstand hatte im Verfahren vor dem Verfassungsgericht auch Eco-Experte Klaus Landefeld kritisiert. Unter den 30 Mitarbeiter, die dem PKGr zuarbeiten, sind zwar einzelne mit technischer Expertise. Doch f&#252;r eine echte &#220;berpr&#252;fung der Technik w&#228;re man auf externe Gutachter angeweisen, r&#228;umte der St&#228;ndige Bevollm&#228;chtigte ein. UGr-Mitglied Cirener sagte schlicht, dass man bei allen technischen Details den BND fragen m&#252;sse, also den, der kontrolliert wird.</p> <p>Auch in diesem Bereich sind die Aufsichtsgremien in anderen europ&#228;ischen L&#228;ndern deutlich weiter. F&#252;r die Niederlande schreibt die CTIVD, dass man hart daran arbeite, die technischen Untersuchungen im Rahmen der Aufsicht weiter zu verbessern. „Eine solche technische Untersuchung besteht darin, Funktionalit&#228;ten von Teilen der technischen Systeme der Dienste zu &#252;berpr&#252;fen“, schreibt das CTIVD. Das k&#246;nnen Algorithmen, Log-Files oder technische Anwendungen und deren Zusammenspiel sein.</p> <p>Die IT-Abteilung der CTIVD wurde daf&#252;r eigens erweitert. &#220;brigens will man den Beaufsichtigten in nichts nachstehen. Da automatisiert Daten transferiert werden, bem&#252;ht man sich auch selbst um die Schaffung automatisierter Kontrollsysteme. Diese sollen im Idealfall Verletzungen der geltenden Regeln automatisiert erkennen und durch eine Markierung die Aufseher aufmerksam machen. Ideen dazu gibt es schon viele, darauf macht die SNV <a href=„https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/data_driven_oversight.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>in einem aktuellen Papier [8]</strong></a> aufmerksam.</p> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„Tools f&#252;r Automatisierte Aufsicht der Datenfl&#252;sse bei den Nachrichtendiensten“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/1005/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Tools_fuer_Automatisierte_Aufsicht_der_Datenfluesse_bei_den_Nachrichtendiensten-a4ccc2fff81240ed.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/2010/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/5/7/5/9/5/Tools_fuer_Automatisierte_Aufsicht_der_Datenfluesse_bei_den_Nachrichtendiensten-a4ccc2fff81240ed.jpeg 2x“/></div> <figcaption class=„a-caption“><p class=„a-captiontext“>Tools f&#252;r Automatisierte Aufsicht der Datenfl&#252;sse bei den Nachrichtendiensten</p> </figcaption></figure><h3 class=„subheading“ id=„nav_neuaufschlag8“>Neuaufschlag nach Verfassungsgerichtsurteil?</h3> <p>Ob das f&#252;r den Fr&#252;hsommer erwartete Verfassungsgerichtsurteil der lahmen deutschen Geheimdienstkontrolle auf die Spr&#252;nge helfen kann, ist vorerst ungewiss. Auf Seiten der Beschwerdef&#252;hrer ist man sich ziemlich sicher, dass die Verfassungsrichter die Beschr&#228;nkung des Grundrechts auf Vertraulichkeit allein auf Deutsche nicht so stehen lassen werden.</p> <p>Wird das Gericht dar&#252;ber hinaus dem Gesetzgeber Verbesserungen bei der Kontrolle auftragen? Notwendig w&#228;re das ganz sicher, will das Verfassungsgericht nicht alle Jahre wieder als Ersatzkontrolleur auftreten. So n&#228;mlich empfanden viele Beteiligte und Beobachter die zweit&#228;gige Verhandlung in Karlsruhe. Informationen, die der Dienst hartn&#228;ckig vor der parlamentarischen Kontrolle geheim halten wollte, wurden BND und Kanzleramt von den Verfassungsrichtern da wie W&#252;rmer aus der Nase gezogen. Angesichts der vielen noch anh&#228;ngigen Verfahren zur Post-Snowden-Gesetzgebungswelle im Bereich &#220;berwachung, sieht es aber fast so aus, als ob das Verfassungsgericht noch f&#252;r einige Zeit den Geheimdienstaufseher spielen muss. Das gerade von Innenminister Seehofer doch wieder geforderte Gesetz zum Trojanereinsatz durch Verfassungsschutz und BND l&#228;sst gr&#252;&#223;en. ()<br class=„clear“/></p> <hr/><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br/><small>

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<strong>[3]</strong>&#160;http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812585.pdf

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<strong>[4]</strong>&#160;https://english.ctivd.nl/latest/news/2019/06/20/index

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<strong>[5]</strong>&#160;https://www.tet.dk/charter-of-the-intelligence-oversight-working-group/?lang=en

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<strong>[6]</strong>&#160;https://english.ctivd.nl/investigations/review-report-unevaluated-data

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<strong>[7]</strong>&#160;https://www.stiftung-nv.de/en/eion

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<strong>[8]</strong>&#160;https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/data_driven_oversight.pdf

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