Missing Link: Polizeidatenbanken – Datenerfassung im Wirrwarr

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<html> <p class=„printversionback-to-article printversion–hide“><a href=„https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Polizeidatenbanken-Datenerfassung-im-Wirrwarr-4469381.html“>zur&#252;ck zum Artikel</a></p><figure class=„printversionlogo“><img src=„https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/heiseonline.svg“ alt=„heise online“ width=„180“ heigth=„40“/></figure><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/7/1/2/6/7/5/shutterstock_514221997-dc992a770870c613.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/7/1/2/6/7/5/shutterstock_514221997-dc992a770870c613.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/7/1/2/6/7/5/shutterstock_514221997-dc992a770870c613.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/7/1/2/6/7/5/shutterstock_514221997-dc992a770870c613.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/1999/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/7/1/2/6/7/5/shutterstock_514221997-dc992a770870c613.jpeg 1999w“ sizes=„(min-width: 80em) 43.75em, (min-width: 64em) 66.66vw, 100vw“ alt=„&#220;ber 50.000 Datenbank-Sever &#252;ber Uralt-Windows-Bug mit Krypto-Minern infiziert“ class=„img-responsive“/><figcaption class=„akwa-caption“><p class=„source akwa-captionsource“>(Bild:&#160;ronstik/Shutterstock.com)</p> </figcaption></figure><p><strong>Polizeidatenbanken m&#252;ssen Datensparsamkeit und Auskunftsersuchen der Politik ber&#252;cksichtigen. Die vielen Systeme und Schnittstellen sollen konsolidiert werden.</strong></p> <p>Aktuell besteht ein ziemlicher Wirrwarr an Polizeidatenbanken in Bund und L&#228;ndern. Das soll sich mit dem Programm „<a href=„https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/polizei-2020/polizei-2020-node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Polizei 2020 [1]</strong></a>“ zwar &#228;ndern: Damit sollen die verschiedenen IT-Systeme konsolidiert und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden. Und alle Polizeien sollen diese dann nach den gleichen Standards nutzen. Aber so weit ist es noch nicht. Wie sieht es jetzt also aus: Was f&#252;r Datenbanken werden von den deutschen Polizeien genutzt, wer hat auf die Daten Zugriff, wie sieht es mit den gespeicherten Datens&#228;tzen aus, wie mit Verkn&#252;pfungen unterschiedlicher Datenbanken &#8211; und wie mit Datenschutz und B&#252;rgerrechten?</p> <p>„Datenbank“ ist ein weit gefasster Begriff, allein bei der Th&#252;ringer Polizei gibt es etwa 200 verschiedene IT-Verfahren, und vielen von ihnen liegt eine Datenbank zugrunde. In diesem Artikel geht es nur um jene Systeme zur elektronischen Datenverwaltung, die Datens&#228;tze zu Verd&#228;chtigen, &#220;berf&#252;hrten, Verbrechen und &#196;hnliches enthalten. Sie unterscheiden sich anhand der polizeilichen Arbeitsabl&#228;ufe, Vorgangsbearbeitungssysteme (VBS), Informationssysteme (Personen- und Sachfahndungen) und Fallbearbeitungssysteme (FBS).</p> <p>Sehr viele Datenbanken basieren auf Produkten von Oracle in der Sprache SQL. Die Polizeien erg&#228;nzen sie f&#252;r ihren spezifischen Bedarf durch Eigenentwicklungen und Zuk&#228;ufe. Weil die Datenlandschaft des BKA sowie der polizeiliche Verbund seit den 1970er Jahren je nach dem, was die Arbeit forderte und die Technik hergab, aufgebaut und weiterentwickelt werden, wursteln sich die Polizeien heute mit einer Vielzahl unterschiedlicher Datenbanken durch. So ein Durchwursteln ist typisch f&#252;r gro&#223;e Organisationen und Zusammenh&#228;nge. Und nun sind viele Dateien, so das BKA, „kaum miteinander verbunden“.</p> <div class=„collapse-boxtarget collapse-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“> <figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“/></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“> <p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p> <ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ missing=„“ title=„Mehr zum Feuilleton “><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [2]</strong></a></li> </ul></div> </div> <div class=„collapse-boxtrigger“ data-collapse-trigger=„“>mehr anzeigen</div> <h3 class=„subheading“ id=„nav_internationale0“>Internationale, nationale und regionale Ebene</h3> <p>Mehrere internationale Beh&#246;rden unterhalten Systeme, zu denen deutsche Beh&#246;rden, vor allem das Bundeskriminalamt (BKA), Verbindungen haben. Die (regional) gr&#246;&#223;te Ausbreitung hat „<a href=„https://interpolnoticeremoval.com/tag/interpol-automated-search-facility/“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Automated Search Facility [3]</strong></a>“ als Fahndungssystem f&#252;r die Mitgliedstaaten von Interpol. Auf EU-Ebene gibt es seit 2005 das <a href=„https://www.europol.europa.eu/activities-services/services-support/information-exchange/europol-information-system“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Europol-Informationssystem [4]</strong></a> und von <a href=„https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/eu-lisa_de“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>eu-LISA [5]</strong></a> das <a href=„https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/schengen-information-system_de“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Schengener Informationssystem (SIS) [6]</strong></a>, das europ&#228;ische daktyloskopische System (<a href=„https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/eurodac_de“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Eurodac [7]</strong></a>), das Passenger Name Record System und das <a href=„https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/visa-information-system_de“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>VISA-Informationssystem [8]</strong></a>.</p> <p>Auf Bundesebene gibt es eine Reihe von Datenbanken, auf die Bundes- und Landespolizeibeh&#246;rden Zugriff haben. Dazu geh&#246;ren das <a href=„https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/zentraleregister_node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Zentrale Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrt-Bundesamtes [9]</strong></a> (KBA), das <a href=„https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Ausl&#228;nderzentralregister [10]</strong></a> (AZR) des Bundesverwaltungsamtes, das <a href=„https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Bundeszentralregister [11]</strong></a> (BZR) des Bundesamtes f&#252;r Justiz, au&#223;erdem die Fahrzeugdatenauskunft (FADA) der Fahrzeughersteller. Das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei betreibt das „<a href=„https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/polizeilicheInformationssysteme_node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Informationsnetz Polizei [12]</strong></a>“ (INPOL) im Verbund mit den Polizeien des Bundes und der L&#228;nder sowie den Zollbeh&#246;rden, erstellt vom so genannten Inpol Polas Competence Center (IPCC), n&#228;mlich BKA, L&#228;nderpolizeien und Zollbeh&#246;rden. Dabei gibt es den Bundesbestand „INPOL-Zentral“ und einen jeweiligen Landesbestand, etwa INPOL-HH f&#252;r Hamburg. Daten in INPOL stehen gleich nach der Erfassung allen angeschlossenen Beh&#246;rden, also <a href=„https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/polizeiliches-informationswesen/polizeiliches-informationswesen-node.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>auch den Polizeien des Deutschen Bundestag und dem Kraftfahrt-Bundesamt [13]</strong></a> zur Verf&#252;gung. Zus&#228;tzlich zu diesen Informationssystemen bestehen zudem IT-Systeme f&#252;r die Telekommunikations&#252;berwachung sowie das Hinweisportal, eine Art Online-Zeugenaufruf, das aber jeweils freigeschaltet werden muss.</p> <div class=„inread“/> <p>Aus dem Jahr 2011 gibt es eine <a href=„https://www.bundestag.de/resource/blob/412402/f9747432342012e51606e42e5b726072/wd-3-153-11-pdf-data.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Zusammenstellung der Polizeilichen Datenbanken der Bundesl&#228;nder [14]</strong></a>, die aber nicht vollst&#228;ndig und auch nicht mehr ganz aktuell ist &#8211; ebensowenig wie die Gesetzeslage, so ist am 25.05.2018 <a href=„https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/180525_BKAGneu.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>das neue Bundeskriminalamtgesetz [15]</strong></a> (BKAG) in Kraft getreten. (Auch die folgende Aufz&#228;hlung ist nicht vollst&#228;ndig. Daf&#252;r aber aktualisiert und gewichtet.) Generell k&#246;nnen L&#228;nderpolizeien auf mehrere Verbunddateien zugreifen, darunter solche mit Zugriff f&#252;r alle, wie INPOL &#8211; mit je einem zus&#228;tzlichen eigenen Datenbestand f&#252;r die L&#228;nder &#8211;, SIS sowie PIAV. Daneben gibt es Verbunddateien, an denen nur einige L&#228;nder teilnehmen wie das VBS @rtus (Bremen, Schleswig-Holstein, Bundespolizei). Zus&#228;tzlich haben die einzelnen L&#228;nder eigene Anwendungen eingerichtet und erstellen, erfassen und nutzen sie bei Sonderdienststellen Falldateien.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_datenbanknutzung1“>Datenbanknutzung der unterschiedlichen Landes-Polizeien</h3> <p>Die nieders&#228;chsische Polizei zum Beispiel nutzt die Landesanwendungen Nieders&#228;chsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System (<a href=„https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/polizei/technik_und_finanzen/nivadis/nivadis-62624.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>NIVADIS [16]</strong></a>), das Polizeiliche Auskunftssystem (POLAS), und das FBS Software zur Analyse, Fallbearbeitung, Informationsverarbeitung und Recherche (Safir). Die Polizei Hamburg nutzt f&#252;r die Vorgangsbearbeitung und zum Informationsaustausch unter anderem das computergest&#252;tzte Vorgangsbearbeitungssystem ComVor und die Kriminalakte. Die Polizei Bremen nutzte von 1984 bis 2005 ISA-D und von 2005 bis 2014 ISA-Web, seit dem Jahr 2014 nutzt sie @rtus: Dabei handelt es sich um eine Eigenentwicklung im Auftrag der @rtus-Kooperation der Polizei Schleswig-Holstein, der Polizeien im Land Bremen sowie der Bundespolizei, zusammen mit der Firma Dataport. Zur Fallbearbeitung nutzt sie das FBS Polizeiliche Information, Ermittlung und Recherche (PIER) auf der Basis der Software rsCase der Firma rola Security Solutions GmbH.</p> <p>Die Landespolizei Schleswig-Holstein nutzt das VBS @rtus f&#252;r die Vorgangsbearbeitung und zum Informationsaustausch, au&#223;erdem das FBS Merlin und die Kriminalakte. In Rheinland-Pfalz betreibt die Polizei f&#252;r die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und die Darstellung der Straftatenlage jeweils seit dem Jahr 2002 die Anwendungen POLADIS und POLIS (beide Microsoft), KLAUS und GeopolisK (beides Eigenentwicklungen), und seit 2006 auf der Basis von Oracle KRISTAL (rola Security Solutions GmbH). Die Polizei in Sachsen-Anhalt verf&#252;gt &#252;ber das Informationssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (ILSA), das Integrierte Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (IVOPOL), das Web-Auskunft und -Recherchesystem der Polizei Sachsen-Anhalt (WARSA) und das Elektronische Freiheitsentziehungsbuch (EFB).</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_anforderungen2“>Anforderungen an die Informationen</h3> <p>Die Polizeien m&#252;ssen mit ihren Datenbanken nicht nur die eigenen Informationen, F&#228;lle und Vorg&#228;nge verwalten, sondern sie m&#252;ssen auch die Belange anderer Beh&#246;rden ber&#252;cksichtigen. So gibt der Abteilungsleiter der <a href=„https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizeipraesidium/serviceeinheit-informations-und-kommunikationstechnik/“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Serviceeinheit Informations- und Kommunikationstechnik [17]</strong></a> (SE IKT) Oliver Knecht zu bedenken: „Wir reden hier &#252;ber die polizeilichen Datenbanken oder Datensysteme. Aber man darf nicht au&#223;er Acht lassen, dass die Polizei sich auch organisieren und verwalten muss. Und wir nehmen sp&#228;testens mit der Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes auch die Systeme, die uns verwalten, in unseren Bereich herein.“ Viel zu tun, n&#228;mlich Finanzsysteme und Personalverwaltungssysteme mit stadtweiter G&#252;ltigkeit und gro&#223;e Themen wie die E-Akte oder die Zulieferung polizeilicher Daten an die Justizbeh&#246;rden. „Dabei handelt es sich um riesige Datenmengen“, erkl&#228;rt er: „Dazu geh&#246;ren bestimmte Anforderungen zum Teil unter Ber&#252;cksichtigung verschiedener rechtlicher Belange. F&#252;r uns gelten StPO, StGB, ASOG, bestimmte Verkehrsregelungen. F&#252;r unsere „Kunden“, die Justiz, gelten m&#246;glicherweise ganz andere Regelungen, dem m&#252;ssen wir auch nachkommen.“</p> <p>Die Berliner Polizei nutzt das FBS Computergest&#252;tzte Anwendung f&#252;r Sachbearbeitung und Auswertung (CASA), eine Berliner Abwandlung der Software rsCase der Oberhausener Firma rola Security Solutions GmbH. Als Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) nutzten die Berliner fr&#252;her das Informationssystem f&#252;r Verbrechensbek&#228;mpfung (ISVB). Dies wurde im M&#228;rz 2005 abgel&#246;st durch das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (Poliks), eine modulare IT-Plattform als zentrales VBS. Entwickelt wurde Poliks von der Deutsche Telekom Health and Security Solutions (DTHS) (fr&#252;her Gedas), einer hundertprozentigen Tochter der Telekom. Es l&#228;uft vor allem mit Linux, die Server stehen im IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ). Alle Daten, die in Poliks eingegeben werden, k&#246;nnen weiter ausgewertet, aufbereitet und verwendet werden. Die Daten werden generiert und &#8211; nach einer h&#228;ndischen Qualit&#228;tskontrolle, wie bundesweit gew&#252;nscht &#8211; &#252;ber eine Schnittstelle in das zentrale PIAV-System eingespielt, auf das alle Bundesl&#228;nder zugreifen k&#246;nnen. Derzeit sitzt die Polizei daran, das System mit weiteren Modulen zu erg&#228;nzen, etwa eine elektronische Asservatenverwaltung, die demn&#228;chst in Betrieb gehen soll.</p> <p>An Poliks arbeitet eine Projektgruppe von ausschlie&#223;lich Polizeivollzugsbeamten, die formulieren, was f&#252;r die Kollegen „drau&#223;en“ entwickelt werden soll. Dazu geh&#246;ren Anforderungsmanagement, Problemmanagement, die Betreuung der Hotline sowie die Abdeckung eines Testbereiches, wenn neue Software-Releases ausgeliefert werden. Das ist nicht immer einfach. Gruppenleiterin von SE IKT C 2 Petra L&#246;ffler: „Wir haben eine Dolmetscherfunktion, weil die Entwicklerfirma eine andere Sprache spricht als die Polizei. Wir &#252;bersetzen Polizeisprache in IT-Sprache.“ Das ist personalintensiv: „Auf der DTHS-Seite haben wir einen festen Personalstamm, der sich uns auch angen&#228;hert hat. Das sind bei uns mit der Hotline 26 Polizeibeamte, und bei der Entwicklerfirma ungef&#228;hr 10 bis 12 Berater. Wir betreuen komplett die gesamte 'Poliks-Familie'.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_missbrauch3“>Missbrauch innerhalb der Polizei</h3> <p>Die Rechtsanw&#228;ltin Seda Ba&#351;ay-Y&#305;ld&#305;z hatte sowohl die Familie eines Mordopfers im NSU-Prozess als auch islamistische Gef&#228;hrder vor Gericht vertreten. Dann bekam sie Drohbriefe, unterzeichnet mit NSU 2.0, die sich gegen ihre kleine Tochter richteten und in denen interne Daten aus dem Polizeicomputer standen.</p> <p>Eigentlich haben Polizeibedienstete nur soweit Zugang zu den Dateien, wie sie die gespeicherten Informationen zur rechtm&#228;&#223;igen Erf&#252;llung ihrer Aufgaben ben&#246;tigen. Abfragen und Eingaben werden im Allgemeinen durch das System protokolliert. Zugriff auf diese Protokolldaten kann beispielsweise ein beh&#246;rdlicher Datenschutzbeauftragter haben. Im Einzelnen gibt es allerdings unterschiedliche Regularien.</p> <p>Im BKA ist der Zugriff im Wesentlichen durch das BKA-Gesetz (<a href=„https://www.bka.de/DE/DasBKA/GesetzlicherAuftrag/gesetzlicherauftrag_node.html#doc20666bodyText2“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>BKAG [18]</strong></a>) geregelt. „Daraus“, so die Pressestelle, „resultieren Berechtigungskonzepte, die die Adressatenkreise identifizierbar machen und den Berechtigten durch sogenannte Administratoren den systemischen Zugang erlauben, versagen oder beschr&#228;nken. Die Protokollierung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Regelungen des BKAG sowie des BDSG. Der Zugriff auf die Protokolldaten erfolgt ausschlie&#223;lich gem&#228;&#223; den Regelungen des BDSG.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_in_den_l&#228;ndern4“>In den L&#228;ndern gelten weitere Gesetze</h3> <p>In Sachsen-Anhalt zum Beispiel gilt ein <a href=„http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&amp;psml=bssahprod.psml&amp;feed=bssah-vv&amp;docid=VVST-VVST000008781“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Runderlass des MI [19]</strong></a> von 2013: Es wird protokolliert, wer wann welche personenbezogenen Daten in polizeilichen automatisierten Verfahren verarbeitet oder genutzt hat (Revisionsf&#228;higkeit), sprich: Datum und Uhrzeit (von &#8211; bis), Terminal- und Benutzerkennung, Art des Dialogs und eingegebene, abgefragte und gel&#246;schte Daten.</p> <p>In Bremen ist eingabe- und abfrageberechtigt, wer mit den Ermittlungen beauftragt ist. Dies gilt f&#252;r die Bediensteten der Polizei Bremen und der Ortspolizeibeh&#246;rde Bremerhaven und betrifft ihre Abfragen bei INPOL sowie die Eingaben und Abfragen bei VBS @rtus und FBS PIER. INPOL, VBS @rtus und FBS PIER protokollieren den Zugriff systemseitig und speichern ihn 12 (FBS PIER) bzw. 24 (INPOL, VBS @rtus) Monate lang in der jeweiligen Datenbank; Zugriff auf diese Protokolldaten hat jeweils der beh&#246;rdliche Datenschutzbeauftragte.</p> <p>Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Protokollierung der Zugriffe jeweils in den Anwendungen geregelt, die Aufbewahrungszeiten der Protokolldateien sind unterschiedlich und auch abh&#228;ngig von den jeweiligen Verfahren und ihren Datenspezifika. Ma&#223;stab ist insbesondere das Datenschutzgesetz NRW. Bei Verbundanwendungen mit anderen Bundesl&#228;ndern oder dem BKA gelten die jeweiligen Errichtungsanordnungen oder Verfahrensverzeichnisvorschriften.</p> <p>In Rheinland-Pfalz sind die Zugangsberechtigungen auf POLADIS, KLAUS, GeopolisK, sowie zu POLIS in Generalerrichtungsanordnungen (GEA) geregelt, so die Pressestelle: Der Zugriff auf die Daten wird f&#252;r 12 Monate protokolliert. Der Zugriff auf die Protokolldatei ist nur unter den Voraussetzungen des &#167; 64 Abs. 3 LDSG zul&#228;ssig. Solch ein Zugriff zur Sicherstellung eines ordnungsgem&#228;&#223;en Betriebs ist beschr&#228;nkt auf Einzelpersonen des Polizeipr&#228;sidiums Einsatz, Logistik und Technik und den &#246;rtlich zust&#228;ndigen Beh&#246;rdlichen Datenschutzbeauftragten. Ein Zugriff zur Datenschutzkontrolle durch die beh&#246;rdlichen Datenschutzbeauftragten ist mit Genehmigung des Ministeriums des Innern und f&#252;r Sport m&#246;glich, sowie durch den Landesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Auch der Zugriff auf KRISTAL ist in einer GEA geregelt, Zugriff haben spezialisierte Sachbearbeiter der Polizeipr&#228;sidien und des Landeskriminalamtes, wenn sie diese Daten f&#252;r Auswertungen von Ermittlungs- und Strukturverfahren f&#252;r die Verbrechensbek&#228;mpfung ben&#246;tigen.</p> <p>In Baden-W&#252;rttemberg erfolgt laut Pressestelle in allen Systemen eine 100 Prozent-Protokollierung zur Datenschutzkontrolle, Datensicherheit, Sicherstellung eines ordnungsgem&#228;&#223;en Betriebs der Datenverarbeitungsanlage, wenn dies zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist und wenn Anhaltspunkte daf&#252;r vorliegen, dass ohne ihre Verarbeitung die vorbeugende Bek&#228;mpfung oder Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung (&#167; 22 Absatz 5 PolG BW) aussichtslos oder wesentlich erschwert w&#228;re. Die Protokolldaten werden f&#252;r 12 Monate gespeichert und danach automatisiert gel&#246;scht, es sei denn, es liegt zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Auswertung vor. Ausgewertet werden die Protokolldaten nur auf Antrag des zust&#228;ndigen Dienststellenleiters oder seines Vertreters im Amt. Der beh&#246;rdliche Datenschutzbeauftragte pr&#252;ft den Antrag und entscheidet dar&#252;ber, bei einem positiven Bescheid wertet der Datenbankadministrator die Protokolldaten aus.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_zugriffskontroll5“>Zugriffskontrolle und -protokollierung</h3> <p>In Berlin sind die gesetzlichen Vorgaben: Strafprozessordnung und Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG Bln), in Kombination mit der Verordnung &#252;ber Pr&#252;ffristen bei polizeilicher Datenspeicherung. Petra L&#246;ffler: „Daraus resultierend gibt es f&#252;r Poliks mehrere Errichtungsanordnungen, wo auch noch einmal ganz klar vorgegeben wird, wie lange welche Daten aufbewahrt werden d&#252;rfen.“</p> <p>In Berlin ist ein f&#252;nfstufiges Lesestufenkonzept eingerichtet. Das reicht von der Sicht auf Grunddaten &#8211; Name des Vorganges und Bearbeiter &#8211; bis zur Sicht auf den einzelnen Vorgang und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten. Die Anzahl der Nutzer pro Abstufung ist nicht festgelegt: Jeder der insgesamt 16.000 Nutzer hat individuelle Rechte, die f&#252;r einen Vorgang jeweils errechnet werden. Dies sind also jeweils arbeitsbezogene Berechtigungen, und wenn jemand Dienststelle oder Deliktbereich wechselt, dann werden seine Berechtigungen seinem neuen Aufgabenbereich angepasst. Dies alles funktioniert automatisiert, erkl&#228;rt Petra L&#246;ffler: „Sie rufen den Vorgang auf und direkt beim Aufrufen wird das Lesestufenkonzept berechnet. Dann &#246;ffnet sich der Vorgang gleich in entsprechender Form.“ Achim Walther, der Referatsleiter von SE IKT C erg&#228;nzt: „Das geht sogar so weit, dass man beim Start von Poliks nur die Module sieht, zu denen man berechtigt ist. Es gibt Kollegen, die gar nicht wissen, wie viele Module Poliks hat, weil sie damit nichts zu tun haben.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_datenauswertung6“>Datenauswertung per Knopfdruck</h3> <p>Das Berliner Poliks hat eine weitere Besonderheit gegen&#252;ber den VBS anderer Bundesl&#228;nder: Es h&#228;lt eine ganze Reihe Pflichtfelder vor, die man ausf&#252;llen muss, sonst kommt man nicht weiter in der Bearbeitung. „Eine zwiesp&#228;ltige Geschichte“, sagt Oliver Knecht, „einerseits gibt es die Kollegen, die zum Teil nachts um drei irgendwo sitzen und mit dem System arbeiten. Andererseits gibt es die Kollegen, die Rede und Antwort stehen m&#252;ssen, zum Beispiel im Sicherheitsausschuss im Abgeordnetenhaus.“ Und das ist nicht alles: „Au&#223;erdem sind bestimmte statistische Fragestellungen entstanden, die deutlich &#252;ber die reine Bearbeitung der Kriminalit&#228;t hinausgehen, also wie viele Morde, Raubtaten, Vergewaltigungen es gab. Jetzt wird auch gefragt, wie viele Jugendliche, Opfer, T&#228;ter betroffen waren, wie oft eine Waffe, ein Messer benutzt wurde, oder welche Tatmodalit&#228;ten eine Rolle spielten.“ Der Punkt ist: „Dadurch, dass wir dieses technische Instrument eines Data Warehouse haben, k&#246;nnen wir diese Dinge sofort abbilden, sobald sie in Poliks und in der PKS tats&#228;chlich erfasst werden. Andere L&#228;nder k&#246;nnen das nicht, jedenfalls nicht so schnell und genau und verl&#228;sslich.“</p> <p>Wie l&#228;uft das ab? Petra L&#246;ffler: „Der Polizist bearbeitet seinen Vorgang einer Straftat im VBS Poliks. Wenn er fertig ist, dann schlie&#223;t er den Vorgang ab. Und damit werden alle PKS-relevanten Daten in einen Bereich innerhalb von Poliks eingespeichert, einem Poliks-Plug-in namens PKS. In diesem Plug-in befinden sich jetzt nur diejenigen Teile des eigentlichen Vorgangs, die PKS-relevant sind. Dazu geh&#246;ren das Delikt, die Anzahl der Tatverd&#228;chtigen oder das Alter des Gesch&#228;digten: Das, was die PKS braucht. Und auf Basis dieser Daten wird dann das Data Warehouse berechnet. Diese Daten werden t&#228;glich in das Data Warehouse exportiert, so dass die statistischen Daten dort auf Knopfdruck aufbereitet werden k&#246;nnen.“ Achim Walther erg&#228;nzt: „Das Data Warehouse ersetzt das h&#228;ndische Ausz&#228;hlen einzelner Straftaten, die jeweils f&#252;r die PKS abgefragt werden. Poliks gibt das ins Data Warehouse und generiert daraus die Antworten, die vorher mal im Data Warehouse sozusagen hinterlegt wurden.“</p> <p>Das hilft der Polizei in der &#246;ffentlichen Wahrnehmung. Oliver Knecht: „Denn diese Zahl, wie oft zum Beispiel ein Messer benutzt wurde, steht im Grunddatenbestand von Poliks, und da ziehen wir sie uns raus. Das ist ein Luxus, an den sich viele gew&#246;hnt haben, der aber nicht im bundesweiten Vergleich die Regel ist.“ F&#252;r die Berliner ist das hilfreich: „Weil, das muss man auch ganz klar sagen, wir werden hinterfragt. Beh&#246;rdenleitung, Politik: Die Innenverwaltung muss Rede und Antwort stehen. Und es kommt nicht gut an, wenn im Rahmen verschiedener Anfragen m&#246;glicherweise unterschiedliche Zahlen dargestellt werden. Es muss eine verbindliche Zahl geliefert werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Polizei im Grunde ihre eigene Arbeit oder ihre Ergebnisse nicht richtig darstellen kann. Aber das haben wir mit Poliks und durch die Verarbeitung der dort gespeicherten Daten im Augenblick ganz gut erreicht.“ Fr&#252;her war das anders, wenn etwa im Rahmen der Demonstrationen am 1. Mai nach Festnahmen, Verhaftungen etc. gefragt wurde, was bei Beh&#246;rden unterschiedliche Dinge sind, f&#252;r Journalisten und Zeitungsleser jedoch nicht unbedingt.</p> <p>Um auf die Drohungen gegen die Anw&#228;ltin Seda Ba&#351;ay-Y&#305;ld&#305;z zur&#252;ckzukommen: <a href=„https://www.zeit.de/news/2019-06/27/polizist-nach-drohfax-an-anwaeltin-voruebergehend-festgenommen-190627-99-818836“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Ein Polizist wurde im Rahmen der Ermittlungen festgenommen [20]</strong></a> und am selben Tag wieder freigelassen, da keine Haftgr&#252;nde vorlagen und ein dringender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Aber es wird weiter ermittelt. Die Protokollierung von Zugriffen ist scheinbar auch zu umgehen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_datens&#228;tze7“>Datens&#228;tze &#8211; was steht drin</h3> <p>Ein Beispiel: Seit den Morgenstunden des 18. Februar 2019 wird Rebecca Reusch vermisst. Die Polizei geht inzwischen davon aus, dass sie get&#246;tet wurde, hat aber bislang weder einen M&#246;rder noch eine Leiche gefunden. Im Rahmen der Ermittlungen ver&#246;ffentlichte sie einen Zeugenaufruf nach einem Auto. Nur ein damals Tatverd&#228;chtiger hatte darauf Zugriff, und sein Kennzeichen wurde in Brandenburg vom mobilen <a href=„https://www.heise.de/meldung/Klage-gegen-Kennzeichnenscanner-in-Brandenburg-4445598.html“><strong>Kennzeichenerfassungssystem „KESY“ [21]</strong></a> erfasst. Es wurde au&#223;erdem gespeichert und konnte von der Brandenburger Polizei nachtr&#228;glich abgerufen werden.</p> <p>Im Allgemeinen gibt es gesetzliche Grundlagen f&#252;r die Erhebung, Speicherung und L&#246;schung von Datens&#228;tzen, unter anderem StPO, das BKAG, die Polizeigesetze der L&#228;nder, Errichtungsanordnungen etc. Beim BKA unterliegt die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben einer Kontrolle, unter anderem des Bundesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Beim BKA lagern sehr viele Datens&#228;tze, in der INPOL-Personenfahndungsdatei waren am 1. April 2019 genau 305.215 Ausschreibungen zur Festnahme und 394.786 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung registriert; in der Sachfahndungsdatei etwa 16.000.000 Gegenst&#228;nde, die wegen eines m&#246;glichen Zusammenhangs mit Straftaten gesucht werden. Die Dauer ihrer Speicherung h&#228;ngt von der Gesetzeslage ab; es k&#246;nnen bis zu zehn Jahre sein.</p> <p>F&#252;r so genannte „Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen“ (KpS) geben unter anderem das BKAG, die STPO und die Polizeigesetze der L&#228;nder Richtlinien vor. So etwa wird in Bremen dem <a href=„http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168683%2C1“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Bremer Polizeigesetz (BremPolG) [22]</strong></a>, entsprechend im VBS @rtus gespeichert, die Speicherung bei INPOL und dem FBS PIER richtet sich au&#223;erdem nach der STPO und dem BKAG. Mit Stand 25. Februar 2019 waren im VBS @rtus im Modul „elektronische Kriminalakte“ (eKA) 42.406 Personendatens&#228;tze gespeichert, und in INPOL mit Stand 22. Februar 2019 waren 46.582 Bremer personen- und 260.676 Sachdatens&#228;tze gespeichert. Im FBS PIER Stand 25. Februar 2019 waren 55.195 Bremer Personen- und 91.207 Bremer Sachdatens&#228;tze gespeichert.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_dauer_und_art8“>Dauer und Art der Informatiosnspeicherung</h3> <p>Manche Datenbanken, so etwa KLAUS und GeopolisK in Rheinland-Pfalz, dienen der Lagedarstellung und enthalten gar keine personenbezogenen Daten, so die Pressestelle. In Rheinland-Pfalz hei&#223;t das Landessystem zum Fahndungssystem INPOL POLIS und enth&#228;lt Daten zu Personen und Sachen, die zur Gefahrenabwehr, vor allem zur vorbeugenden Bek&#228;mpfung von Straftaten erforderlich ist. Das sind etwa Informationen zu Straftaten einzelner Personen, und ob diese Personen zum Beispiel erkennungsdienstlich behandelt oder zur Fahndung ausgeschrieben sind. Die Erfassung richtet sich nach den DKpS-Richtlinien (F&#252;hrung Digitaler Kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen und Dateien bei der Polizei Rheinland-Pfalz) und den Rahmenrichtlinien f&#252;r den Kriminalaktennachweis (KAN) des Bundes.</p> <p>KRISTAL wiederum dient der Sammlung, Auswertung und Zusammenf&#252;hrung von Informationen zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit und Ordnung, zur vorbeugenden Bek&#228;mpfung und zur Aufkl&#228;rung von Straftaten insbesondere mit internationaler, l&#228;nder&#252;bergreifender oder erheblicher Bedeutung und ist in der GEA f&#252;r das Verfahren geregelt. Es gibt Fristen f&#252;r die Speicherung von Daten in den diesen Systemen, sie sind in den GEA geregelt.</p> <p>Auch in Baden-W&#252;rttemberg richtet sich die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten unter anderem nach dem Polizeigesetz, hier nat&#252;rlich dem in Baden-W&#252;rttemberg. Dies unterscheidet nicht nur verschiedene Speicherzwecke wie Dokumentation, Gefahrenabwehr, St&#246;rungsbeseitigung, Schutz privater Rechte, vorbeugende Straftatenbek&#228;mpfung, sondern auch Personenrollen wie St&#246;rer, Zeuge oder Hinweisgeber. Die Speicherdauer wird „nach Gesamtbetrachtung“, so die Pressestelle, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Dabei wird „systemseitig sicherstellt, dass eine gesetzliche H&#246;chstdauer nicht &#252;berschritten werden kann. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann bei Erreichen der Aussonderungspr&#252;ffrist die Speicherung verl&#228;ngert werden, der Grund daf&#252;r muss dokumentiert werden.“</p> <p>In manchen L&#228;ndern erledigt ein Dienstleister die Datenverarbeitung und die Daten liegen dann aber bei einer Polizeibeh&#246;rde, so l&#228;uft es zum Beispiel mit dem LZPD in NRW. Und in Berlin wird das Verfahren Poliks als eines von ganz wenigen Verfahren vom ITDZ gehostet.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_implementiertes9“>Implementiertes und automatisiertes Fristen- und L&#246;schkonzept</h3> <p>Bei der Berliner Polizei werden die Daten unter dem Dach von Poliks gespeichert. Oliver Knecht: „Wir liefern und empfangen Daten auf Bundesebene. Es gibt einen Datenaustausch zu verschiedenen Dienstbereichen im Rahmen der T&#228;tigkeiten, wenn es denn erforderlich ist. Tatsache ist, dass das Volumen insgesamt sehr gro&#223; ist, wir sind eine der gr&#246;&#223;ten L&#228;nderpolizeien. Wir haben hier in der Regel pro Jahr eine halbe Million Straftaten.“ Petra L&#246;ffler: „&#8230; Und eine Million Vorg&#228;nge in Poliks.“ Und die L&#246;schung? Petra L&#246;ffler: „Die grobe Richtung ist, dass wir personenbezogene Daten von Tatverd&#228;chtigen entsprechend der Pr&#252;ffristenverordnung f&#252;nf oder zehn Jahre aufbewahren, je nach Schwere des Delikts. Und dann wird es noch mal untergliedert: So gelten unterschiedliche Fristen f&#252;r Erwachsene, Jugendliche oder Kinder. Das alles ergibt sich aus der Pr&#252;ffristenverordnung. Das gesamte Fristen- und L&#246;schkonzept basiert auf diesen rechtlichen Grundlagen. Das ist auch implementiert und automatisiert. F&#252;r jede Datenbank, f&#252;r jedes Einzelverfahren, das wir betreiben, gelten rechtliche Grundlagen, und diese sind zwingend in eine Errichtungsanordnung einzuleiten.“</p> <p>Um auf die Suche nach Rebecca Reusch zur&#252;ckzukommen: Laut einem Bericht des rbb war die Erfassung des Wagens blo&#223; ein Zufallsfund. In Warschau hatte eine Konferenz stattgefunden, die Anlagen sollten der Terrorabwehr dienen. Bei der Brandenburgischen Polizei war man „stinksauer“, dass die Existenz und M&#246;glichkeiten von KESY &#246;ffentlich wurden. &#8211; Die Frage ist allerdings, ob im Normalbetrieb die erfassten Kennzeichen, die nicht auf Fahndungslisten stehen, tats&#228;chlich sofort wieder gel&#246;scht werden.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_verbindungen10“>Verbindungen mit internationalen Polizeibeh&#246;rden</h3> <p>Zweck und Ziel von PIAV und Polizei 2020 sind unter anderem eine bessere Verf&#252;gbarkeit von Daten, die dadurch erreicht werden soll, dass Datenbanken Schnittstellen zu einander haben und man Daten untereinander austauschen kann. Aber das ist nat&#252;rlich auch jetzt schon m&#246;glich.</p> <p>Das BKA ist nicht nur die Zentralstelle der deutschen Polizei, sondern bildet auch die Verbindung zwischen deutschen und internationalen Polizeibeh&#246;rden. Damit ein nationaler sowie ein internationaler Polizeiverbund funktioniert, sind Schnittstellen f&#252;r den Datenaustausch und -abgleich vorgesehen, so die Pressestelle: „So werden u.a. beim SIS die entsprechenden deutschen Personen- und Sachfahndungsdaten (INPOL-Verbund) via N.SIS (Nationales SIS) an die C.SIS (Zentrale SIS) in Stra&#223;burg &#252;bermittelt und somit den Mitgliedstaaten des SIS zur Verf&#252;gung gestellt. Weiterhin werden deutsche Daten entsprechend den gesetzlichen Regelungen f&#252;r weitere Stellen (u.a. Europol, Interpol, eu-LISA) bereitgestellt, aktualisiert und gem&#228;&#223; den L&#246;schvorgaben wieder gel&#246;scht. Auf nationaler Ebene werden nat&#252;rlich basierend auf den gesetzlichen Regelungen Daten innerhalb des INPOL-Verbundes, also zwischen den daran beteiligten Stellen, ausgetauscht.“</p> <p>Auch in den L&#228;ndern gibt es jetzt schon zahlreiche Schnittstellen. Zum Beispiel hat das Bremer System @rtus Schnittstellen zu PIER und INPOL Land. Und in Rheinland-Pfalz bestehen aus POLADIS Schnittstellen zu den Anwendungen KLAUS, GeopolisK, POLIS sowie zu KRISTAL. In Niedersachsen hofft man dagegen auf das Programm Polizei 2020. Denn, so die Pressestelle, die unterschiedlichen zentralen und dezentralen Systeme und Datenbanken der Polizeien von Bund und L&#228;ndern „sind untereinander h&#228;ufig nur eingeschr&#228;nkt kompatibel und nur in Teilen mittels Schnittstellen verbunden. Ein automatisierter Datenaustausch ist somit nur eingeschr&#228;nkt und unter den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen m&#246;glich.“</p> <p>Die Berliner Polizei liefert wie die anderen L&#228;nder auch dem BKA zu, auch weil dieses die Schnittstelle zum Europ&#228;ischen Informationsverbund ist. Nicht nur organisatorisch und rechtlich, sondern auch technisch werden die Systeme um Schnittstellen erg&#228;nzt. So wird das System der Berliner Polizei, Poliks, st&#228;ndig erweitert. Petra L&#246;ffler z&#228;hlt auf: „Urspr&#252;nglich sind wir mit einem Auskunftsystem, mit der Vorgangsbearbeitung, einem Rechercheteil und einem Anfragemodul f&#252;r das Bundeszentralregister gestartet. Das sind einzelne Plug-ins oder Applikationen, die unter dem Dach Poliks zusammengefasst sind. Sie sind inzwischen erweitert worden und es gibt deutlich mehr Module, die zur Poliks-Familie geh&#246;ren. Wir bedienen zum Beispiel auch die DNA-Datenbank des Bundes aus Poliks heraus mit einem eigenen Plug-in. Und selbstverst&#228;ndlich wird Inpol auch aus Poliks heraus best&#252;ckt.“</p> <p>Die Art der Datenverarbeitung ist modern: „Einmal-Erfassung, und die erforderlichen Daten werden nach Inpol &#252;bermittelt. Und genauso auch umgekehrt. Wir sind gehalten, bestimmte Daten voll-parallel zu halten und andere teil-parallel. Fahndungen werden zum Beispiel voll-parallel gehalten, damit auch im Fall einer Unterbrechung der Verbindung zwischen Land und Bund in den einzelnen L&#228;ndern gefahndet werden kann oder Fl&#252;chtige erkannt werden k&#246;nnen.“ Eine Fahndung ist innerhalb von Sekunden bundesweit &#252;ber den sogenannten Nachrichtenaustausch verteilt, man sieht sie Sekunden sp&#228;ter in INPOL. Das ist nicht bei allen Daten so: „Teil-parallel w&#228;ren zum Beispiel Erkennungsdienstliche Daten. Da haben wir nur den Zugriff auf unsere eigenen ED-Daten, wir haben sozusagen nur sie bei uns im System. Wenn wir da Informationen von anderen Bundesl&#228;ndern haben wollten, m&#252;ssten wir sie beim BKA anfragen.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_versch&#228;rfung11“>Versch&#228;rfung der Polizeigesetze</h3> <p>An Polizeidatenbanken wird immer wieder grunds&#228;tzliche Kritik ge&#252;bt, berechtigterweise oder nicht: etwa, weil <a href=„https://www.boorberg.de/polizei/Rechtsprechung/Keine+L&amp;ouml%3Bschung+im+polizeilichen+Auskunftssystem+POLAS_4939“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahren Daten nicht gel&#246;scht werden [23]</strong></a>, weil Eintr&#228;ge auch mal ungerechtfertigt sind &#8211; als ein <a href=„https://www.heise.de/meldung/33C3-Rechtsexperte-raet-zur-Einsicht-in-Polizeidatenbanken-3582900.html“><strong>polizeiliches Versehen oder als Zufallsfund [24]</strong></a> &#8211;, weil etwas Falsches gespeichert wird oder weil Beh&#246;rden, und sei es nur aus Personalmangel, nicht immer, wie bei Erwachsenen vorgeschrieben, alle zehn Jahre &#252;berpr&#252;fen, ob Eintr&#228;ge noch gerechtfertigt und erforderlich sind.</p> <p>Dazu kommt die gesetzliche Lage, die der fr&#252;here Richter am Bundesverwaltungsgericht Professor Dr. Kurt Graulich beschreibt: Erst hat der Bund im Jahr 2008 das BKAG zu dem am weitesten entwickelten Polizeigesetz in Deutschland gemacht. „Es ist insbesondere eine Antwort auf die vielf&#228;ltigen Facetten einer zunehmend digitalisierten Kommunikation eingestellt. Oftmals hat der Bund rechtliche &#220;berwachungsinstitute im Polizeirecht sogar eher normiert als in der Strafprozessordnung (StPO).“ Und nun ziehen die L&#228;nder nach: Viele Polizeigesetze werden aktuell versch&#228;rft.</p> <p>Bedenklich an der ganzen Angelegenheit ist der Eindruck, dass die Gesetzes&#228;nderungen sch&#228;rfer sind als notwendig. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die im BKAG enthaltenen heimlichen &#220;berwachungsbefugnisse in einem Urteil vom 20. April 2016 &#252;berpr&#252;ft und umfangreiche Verst&#246;&#223;e gegen den verfassungsrechtlichen Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz festgestellt und viele Nachbesserungen verlangt.</p> <p>Und die Gesetzgebungskompetenz f&#252;r das Polizeirecht liegt zwar grunds&#228;tzlich bei den L&#228;ndern, schreibt Graulich, aber der Bund habe seit 2006 eine legislatorische Zust&#228;ndigkeit zur „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt“. Und die &#220;berwachungsinstitute k&#246;nnen auch auf nicht-terroristische Bedrohungen angewandt werden. Das gilt auch f&#252;r die nachziehenden L&#228;nder: Einen „Sprung in die Alltagskriminalit&#228;t“, nennt der fr&#252;here FDP-Politiker Gerhart Baum im DLF es in Bezug auf <a href=„https://www.heise.de/meldung/Experten-kritisieren-massiv-geplante-bayerische-Polizeirechtsreform-4001651.html“><strong>das besonders scharfe bayerische Polizeigesetz [25]</strong></a>.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_kritik_von12“>Kritik von Polizisten</h3> <p>Es sind auch keinesfalls alle Polizisten selbst von allem begeistert. Kritik kommt beispielsweise aus Berlin. Oliver Knecht: „Da ergibt sich manchmal ein Widerspruch. Einerseits sind wir gehalten, unsere Systeme nach Datensparsamkeit auszurichten und immer wieder auf das Einfachste herunterzubrechen, n&#228;mlich einmalige Erfassung und mehrfache Nutzung. Andererseits sollen und wollen wir die komplexen Fragestellungen politisch und intern beantworten und steuern.“</p> <p>Detlef Naumann, Informationssicherheitsverantwortlicher f&#252;r das LKA Berlin: „Wir haben einen politischen Arm, der berechtigt, also wirklich v&#246;llig nachvollziehbar darauf achtet, dass wir als Sicherheitsbeh&#246;rde nicht mehr Daten erfassen als unbedingt notwendig. Aber die Entwicklung der letzten Jahre, beginnend mit dem NSU-Problem, sehe ich genau umgekehrt. Einzelne Politiker fragen etwas sehr Kritisches ab, um ihre politische Identit&#228;t irgendwie zu belegen. Das zwingt die Sicherheitsbereiche, diese Fragen auch valide beantwortbar zu machen, sprich diese Daten neu zu verarbeiten oder neu zu erfassen. Dann kritisieren sie aber auch diese Sicherheitsbeh&#246;rde, dass sie zu viel erfassen. Durch dieses zunehmende Reinregieren und Reinfragen, was hast du denn gemacht, was tust du, was erfasst du, zwingt man diese Beh&#246;rde zus&#228;tzliche Datenbereiche, sprich Module oder Selektierm&#246;glichkeiten, darzustellen. Und das halte ich f&#252;r einen falschen Weg.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_wir_d&#252;rfen13“>Wir d&#252;rfen nicht dar&#252;ber sprechen; au&#223;erdem haben wir keine Zeit</h3> <p>Nicht alle Polizeien waren so abw&#228;gend; einige waren mehr als zur&#252;ckhaltend. Die haupts&#228;chlichen Quellen f&#252;r diesen Artikel waren die Antworten auf einen kleinen Fragenkatalog an die Pressestellen des BKA und der L&#228;nderpolizeien; ein Gespr&#228;ch mit einer Gruppe Polizisten vom Fach in Berlin, die Website von BKA und BMI sowie die Parlamentsdatenbanken des Bundestags und mehrerer Landtage. Keine Antwort kam aus Bayern &#8211; bezeichnenderweise dem Land mit einem besonders scharfen Polizeigesetz. Das Nieders&#228;chsische Ministerium f&#252;r Inneres und Sport und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (die aber Fragen beantwortet haben) griffen in ihren Antworten auf fast identische Textbausteine zur&#252;ck.</p> <p>Vor allem kamen von den &#246;stlichen Bundesl&#228;ndern sowie dem Saarland durchweg kurze und wenig informative Antworten. (Immerhin verlinkten Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Parlamentsdatenbanken der jeweiligen Landtage mit Drucksachen zum Thema.) Die Antworten lauteten sinngem&#228;&#223;: Wir halten uns an die Gesetze und speichern nur, was unbedingt notwendig ist; wir d&#252;rfen nicht dar&#252;ber sprechen; au&#223;erdem haben wir keine Zeit.</p> <p>Man kann vermuten, dass der Schutz von B&#252;rgerrechten und Daten mit einer offenen Polizeibeh&#246;rde Hand in Hand geht. Die Abw&#228;gung von Freiheit und Sicherheit wird immer schwierig bleiben. Und der aktuelle Zustand der polizeilichen IT-Systeme ist sicherlich &#252;berholungsbed&#252;rftig. Aber diese Systeme und vor allem die aktuelle Tendenz, die Polizeigesetze zu versch&#228;rfen, bedarf einer aufmerksamen Beobachtung. Damit der B&#252;rger seine Rechte unbeschadet beh&#228;lt, kann er Auskunftsersuchen stellen, etwa &#252;ber das Netzwerk Recherche. Er kann klagen. Und er kann Institutionen unterst&#252;tzen, die den Rechtsstaat kritisch begleiten, etwa Medien, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen. ()<br class=„clear“/></p> <hr/><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br/><small>

http://www.heise.de/-4469381

</small></p> <p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><br/><small>

<strong>[1]</strong>&#160;https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/polizei-2020/polizei-2020-node.html

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<strong>[2]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/Missing-Link

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<strong>[3]</strong>&#160;https://interpolnoticeremoval.com/tag/interpol-automated-search-facility/

</small><br/><small>

<strong>[4]</strong>&#160;https://www.europol.europa.eu/activities-services/services-support/information-exchange/europol-information-system

</small><br/><small>

<strong>[5]</strong>&#160;https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies/eu-lisa_de

</small><br/><small>

<strong>[6]</strong>&#160;https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/schengen-information-system_de

</small><br/><small>

<strong>[7]</strong>&#160;https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/eurodac_de

</small><br/><small>

<strong>[8]</strong>&#160;https://edps.europa.eu/data-protection/european-it-systems/visa-information-system_de

</small><br/><small>

<strong>[9]</strong>&#160;https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/zentraleregister_node.html

</small><br/><small>

<strong>[10]</strong>&#160;https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/azr_node.html

</small><br/><small>

<strong>[11]</strong>&#160;https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Uebersicht_node.html

</small><br/><small>

<strong>[12]</strong>&#160;https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/polizeilicheInformationssysteme_node.html

</small><br/><small>

<strong>[13]</strong>&#160;https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/nationale-und-internationale-zusammenarbeit/polizeiliches-informationswesen/polizeiliches-informationswesen-node.html

</small><br/><small>

<strong>[14]</strong>&#160;https://www.bundestag.de/resource/blob/412402/f9747432342012e51606e42e5b726072/wd-3-153-11-pdf-data.pdf

</small><br/><small>

<strong>[15]</strong>&#160;https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/180525_BKAGneu.html

</small><br/><small>

<strong>[16]</strong>&#160;https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/polizei/technik_und_finanzen/nivadis/nivadis-62624.html

</small><br/><small>

<strong>[17]</strong>&#160;https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizeipraesidium/serviceeinheit-informations-und-kommunikationstechnik/

</small><br/><small>

<strong>[18]</strong>&#160;https://www.bka.de/DE/DasBKA/GesetzlicherAuftrag/gesetzlicherauftrag_node.html#doc20666bodyText2

</small><br/><small>

<strong>[19]</strong>&#160;http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&amp;psml=bssahprod.psml&amp;feed=bssah-vv&amp;docid=VVST-VVST000008781

</small><br/><small>

<strong>[20]</strong>&#160;https://www.zeit.de/news/2019-06/27/polizist-nach-drohfax-an-anwaeltin-voruebergehend-festgenommen-190627-99-818836

</small><br/><small>

<strong>[21]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Klage-gegen-Kennzeichnenscanner-in-Brandenburg-4445598.html

</small><br/><small>

<strong>[22]</strong>&#160;http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=168683%2C1

</small><br/><small>

<strong>[23]</strong>&#160;https://www.boorberg.de/polizei/Rechtsprechung/Keine+L&amp;ouml%3Bschung+im+polizeilichen+Auskunftssystem+POLAS_4939

</small><br/><small>

<strong>[24]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/33C3-Rechtsexperte-raet-zur-Einsicht-in-Polizeidatenbanken-3582900.html

</small><br/><small>

<strong>[25]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Experten-kritisieren-massiv-geplante-bayerische-Polizeirechtsreform-4001651.html

</small><br/><small>

<strong>[26]</strong>&#160;mailto:bme@heise.de

</small><br/></p> <p class=„printversion__copyright“><em>Copyright &#169; 2019 Heise Medien</em></p> </html>