Qgelm

Analyse: Amerika mauert sich ein – Privacy Shield vor dem Aus?

Originalartikel

Backup

<html> <div class=„meldung_wrapper druckversion“>

          <!-- RSPEAK_STOP -->
  
      
          
      
      
  
  <!-- RSPEAK_STOP -->
  <figure class="aufmacherbild"><img src="https://1.f.ix.de/scale/geometry/695/q75/imgs/18/2/1/3/1/7/3/6/urn-newsml-dpa-com-20090101-170124-99-06380_large_4_3-2479c2cc123b0bb5.jpeg"/><figcaption><p class="source">(Bild:&#160;dpa, Susan Walsh)</p>
          </figcaption></figure><!-- RSPEAK_START --><!-- RSPEAK_START --><p class="meldung_anrisstext"><strong>Gerade mal &#252;ber eine Woche im Amt wirft US-Pr&#228;sident Trump mit seinen Dekreten so einiges &#252;ber den Haufen. Das Datenschutz-Abkommen Privacy Shield k&#246;nnte dazu geh&#246;ren, analysiert der ehemalige Bundesdatensch&#252;tzer Peter Schaar.</strong></p>
          <p>Die amerikanischen Technologie-Giganten Google, Facebook, Microsoft, Twitter und Amazon werden wom&#246;glich zu den ersten Opfer der von Pr&#228;sident Trump verfolgten "America First&#8220;- Politik geh&#246;ren, denn sie &#252;bermitteln personenbezogene Daten aus Europa in die USA <b>auf Basis des sogenannten "Privacy Shield" [1]</b>. Dabei handelt es sich um ein zwischen der Europ&#228;ischen Kommission und der US-Regierung ausgehandeltes Abkommen zum Datenschutz.</p>

<p>

      
      <!-- RSPEAK_STOP -->

</p> <!– RSPEAK_START –>

<p>Trump unterzeichnete am 25. Januar 2017 die Anordnung (Executive Order) zur <b>„Verbesserung der &#246;ffentlichen Sicherheit&#8220; [2]</b>. Schon jetzt ist deutlich, dass die Politik der Trump-Administration einem gemeinsamen Datenschutz-Verst&#228;ndnis zwischen den USA und der EU diametral entgegen laufen.</p> <p>Section 14 der Executive Order hat folgenden Wortlaut:</p> <p><em>&#8222;Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.&#8220;</em></p> <p>(&#220;bersetzung: &#8222;Die Beh&#246;rden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht daf&#252;r zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangeh&#246;rige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche st&#228;ndige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bez&#252;glich ihrer personenbezogenen Daten ausschlie&#223;en.&#8220;)</p> <h3 class=„subheading“>„Angemessenes Datenschutzniveau&#8220;?</h3> <p>Auch wenn sich diese Bestimmung vermutlich zun&#228;chst gegen die Millionen Personen richten soll, die sich ohne Papiere in den Vereinigten Staaten aufhalten, hat sie doch auch erhebliche Auswirkungen auf den transatlantischen Datentransfer. Vor allem das Abkommen zwischen der Europ&#228;ischen Union und der US-Regierung &#8222;Privacy Shield&#8220; ist betroffen. Das erst im letzten Sommer ausgehandelte Abkommen gestattet es Unternehmen, welche sich zur Einhaltung der Privacy Shield Prinzipien verpflichten und dies im Rahmen einer Selbstzertifizierung nachweisen, personenbezogene Daten aus der Europ&#228;ischen Union in die USA zu &#252;bermitteln.</p> <p>Voraussetzung f&#252;r die &#220;bermittlung ist ein &#8222;angemessenes Datenschutzniveau&#8220;, also ein dem EU-Recht gleichwertiger Schutz f&#252;r die in die USA transferierten personenbezogenen Daten. Die Europ&#228;ische Kommission hat am 12. Juli 2016 die Existenz eines gleichwertigen Datenschutzes festgestellt (<b>Angemessenheitsbeschluss [3]</b>). Der Privacy Shield trat damit an die Stelle des Safe Harbour Arrangements, welches der Europ&#228;ische Gerichtshof am 6. Oktober 2015 annulliert hatte, da es den in Art. 8 der EU-Grundrechtecharta garantierten Schutz personenbezogener Daten nicht gew&#228;hrleistete. Die Kommissionsentscheidung erfolgte auf Basis des US-Rechts und der <b>Zusicherungen der Obama-Administration [4]</b>. </p> <p>Diese Zusicherungen umfassten ein Bekenntnis zu den in der <b>Presidential Policy Directive 28 (PPD-28) [5]</b> vom 17. Januar 2014 enthaltenen Beschr&#228;nkungen der Auslands&#252;berwachung und die Auslegung des US-Rechts in der Weise, dass die Datenschutzbestimmungen &#8211; soweit rechtlich zul&#228;ssig &#8211; auch f&#252;r Daten von EU-B&#252;rgern angewandt werden. Damit d&#252;rfte jetzt Schluss sein. </p> <h3 class=„subheading“>„Privilegierung&#8220; der B&#252;rger anderer Staaten zur&#252;ckgenommen?</h3> <p>Eine wichtige Basis des Angemessenheitsbesachlusses bildete auch der vom US-Kongress im Februar 2016 endg&#252;ltig gebilligte Judicial Redress Act 2015 (JRA), der es prinzipiell erm&#246;glicht, dass sich &#8222;Non-American Persons&#8220;, also auch EU-B&#252;rgerinnen und B&#252;rger, an US-Beh&#246;rden wenden k&#246;nnen, wenn sie der Auffassung sind, dass US-Beh&#246;rden ihre Daten zu Unrecht verarbeiten. Allerdings r&#228;umt der JRA den EU-B&#252;rgern solche Klagerechte nicht selbst ein, sondern macht dies von einer Anordnung des US-Justizministers (Attorney General) abh&#228;ngig. </p> <p>Die scheidende Obama-Administration hat eine entsprechende <b>Erkl&#228;rung [6]</b> wenige Tage vor der Inauguration Donald Trumps herausgegeben, die neben der Europ&#228;ischen Union als Ganzes, 26 ihrer Mitgliedstaaten und Zypern umfasst. Die oben zitierte Executive Order k&#246;nnte so verstanden werden, dass das Justizministerium die &#8222;Privilegierung&#8220; der B&#252;rger anderer Staaten zur&#252;cknimmt, welche am 1. Februar 2017 in Kraft treten soll.</p> <h3 class=„subheading“>EU-Kommission muss handeln</h3> <p>Unabh&#228;ngig davon ist zu bef&#252;rchten, dass die &#8211; nach den Snowden-Enth&#252;llungen von US-Pr&#228;sident Obama in der PPD-28 angeordneten &#8211; partiellen Sicherungen des Datenschutzes f&#252;r Nicht-Amerikaner bei der geheimdienstlichen &#220;berwachung au&#223;er Kraft gesetzt werden. Auch wenn dies noch nicht geschehen ist, warnen schon jetzt ma&#223;gebliche Vertreter der US-Politik und -Wirtschaft, darunter auch republikanische Kongressmitglieder, vor einem solchen Schritt, denn sp&#228;testens damit w&#252;rden die US-Zusicherungen, darunter die Erkl&#228;rung des US-Geheimdienstkoordinators im Rahmen der Privacy Shield-Verhandlungen obsolet.</p> <p>Vor diesem Hintergrund muss die EU-Kommission unverz&#252;glich handeln. Sie darf mit der Pr&#252;fung, ob die Voraussetzungen f&#252;r den Angemessenheitsbeschluss zum Privacy Shield noch gegeben sind, nicht erst bis zur regul&#228;ren, f&#252;r Sommer 2017 vorgesehenen Review des Privacy Shield warten. Das heutige Statement von EU-Justizkommissarin Vera Jourova beim Treffen der EU-Justizminister in Malta deutet darauf hin, dass sich die Kommission des Ernstes der Lage durchaus bewusst ist. Das Abkommen „beruhte weitgehend auf dem Vertrauen, das wir in die amerikanischen Partner hatten, zur Obama-Regierung“, sagte Jourova. „Dieses Vertrauen muss andauern oder erneuert werden.“</p> <p>Aber auch die Datenschutzbeh&#246;rden sind gefragt. Der Europ&#228;ische Gerichtshof hat Ihnen in seiner Safe Harbour-Entscheidung auferlegt, Zweifeln an einem angemessenen Datenschutzniveau selbstst&#228;ndig nachzugehen und damit nicht auf eine entsprechende Feststellung der Kommission zu warten.<!– AUTHOR-DATA-MARKER-BEGIN –>

<!– RSPEAK_STOP –> (<b>axk [7]</b>) <br class=„clear“/><!– RSPEAK_START –><!– AUTHOR-DATA-MARKER-END –></p>

      </div><hr/><p class="size80">
          <strong>URL dieses Artikels:</strong><br/>
          https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Amerika-mauert-sich-ein-Privacy-Shield-vor-dem-Aus-3609712.html
      </p>
          <p class="size80">
              <strong>Links in diesem Artikel:</strong><br/>
                  &#160;&#160;[1]&#160;https://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-ersten-US-Firmen-sind-unter-den-Privacy-Shield-geschluepft-3294302.html<br/>
                  &#160;&#160;[2]&#160;https://www.whitehouse.gov/the-press-office/2017/01/25/presidential-executive-order-enhancing-public-safety-interior-united<br/>
                  &#160;&#160;[3]&#160;http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2016.207.01.0001.01.DEU<br/>
                  &#160;&#160;[4]&#160;http://ec.europa.eu/justice/data-protection/files/annexes_eu-us_privacy_shield_en.pdf<br/>
                  &#160;&#160;[5]&#160;https://www.pclob.gov/library/PPD28-Signals_Intelligence_Activities.pdf<br/>
                  &#160;&#160;[6]&#160;https://www.federalregister.gov/documents/2017/01/23/2017-01381/judicial-redress-act-of-2015-attorney-general-designations<br/>
                  &#160;&#160;[7]&#160;mailto:axk@heise.de<br/></p>

</html>

Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information