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Daten von Demo-Anmeldern sind geschützt

Originalartikel

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<html> <p>Wer sich als Versammlungsleiter f&#252;r eine Kundgebung zur Verf&#252;gung stellt, muss es nicht hinnehmen, wenn die &#246;rtliche Polizei seine Personalien dem Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz &#252;bermittelt. Ohne konkreten Anlass ist dies unzul&#228;ssig, entschied das Verwaltungsgericht L&#252;neburg.</p> <p>Die Weitergabe personenbezogener Daten ist laut dem Gericht ein schwerwiegender Eingriff in das grundrechtlich verb&#252;rgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. <a href=„https://dejure.org/gesetze/GG/2.html“ title=„Art. 2 GG“>2</a> Abs. 1 i.V.m. Art. <a href=„https://dejure.org/gesetze/GG/1.html“ title=„Art. 1 GG“>1</a> Abs. 1 GG. F&#252;r die &#220;bermittlung bed&#252;rfe es einer Rechtsgrundlage. Diese sei jedoch nicht vorhanden gewesen.</p> <p>Eine Weitergabe personenbezogener Daten unter verschiedenen Beh&#246;rden komme nur in eng begrenzten Ausnahmef&#228;llen in Betracht, unter anderem wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich sei. Daran fehle es aber. Selbst nach Ansicht der &#246;rtlichen Polizeiinspektion L&#252;neburg h&#228;tten keine konkreten Anhaltspunkte vorgelegen, dass es bei den angemeldeten Veranstaltungen zu St&#246;rungen h&#228;tte kommen k&#246;nnen.</p> <p>So sei in den Mitteilungen an die Verfassungsschutzbeh&#246;rde und an das Landeskriminalamt jeweils vermerkt worden, dass Hinweise auf St&#246;rungen nicht vorliegen. Eine vorsorgliche &#220;bermittlung von personenbezogenen Daten f&#252;r noch nicht eingetretene Gefahrenabwehraufgaben ist laut dem Gericht aber unzul&#228;ssig.</p> <p>Eine interessante Entscheidung, die der Polizei und dem Verfassungsschutz einige Arbeit machen d&#252;rfte. So weit ich wei&#223;, ist es fast schon Standard, dass die Anmelder von Kundgebungen in einer Meldekette namentlich benannt werden, die vom Ordnungsamt &#252;ber die &#246;rtliche Polizei bis zum LKA und Verfassungsschutz reichen kann. Auch gegen&#252;ber den Landeskriminal&#228;mtern und dem Verfassungsschutz kann jedermann kostenlos Auskunft &#252;ber die Daten verlangen, die zu seiner Person gespeichert sind. F&#252;r Demo-Anmelder k&#246;nnte es vielleicht interessant sein zu erfahren, ob sie &#252;ber diesen Weg zu einem Eintrag in den Dateien von VS und LKA gekommen sind (Aktenzeichen 1 A 334/15).</p> <p class=„wp-flattr-button“><a class=„FlattrButton c1“ href=„http://www.lawblog.de/index.php/archives/2018/01/18/daten-von-demo-anmeldern-sind-geschuetzt/“ title=„ Daten von Demo-Anmeldern sind gesch&#252;tzt“ rev=„flattr;uid:udovetter;language:de_DE;category:text;tags:blog;button:compact;“>Wer sich als Versammlungsleiter f&#252;r eine Kundgebung zur Verf&#252;gung stellt, muss es nicht hinnehmen, wenn die &#246;rtliche Polizei seine Personalien dem Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz &#252;bermittelt. Ohne konkreten Anlass ist…</a></p> </html>

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