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Experten kritisieren massiv geplante bayerische Polizeirechtsreform

Originalartikel

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<html> <time datetime=„2018-03-22T16:57:00+01:00“>vor 2 Stunden</time> Christiane Schulzki-Haddouti <figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/1280/tjpg.q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/3/9/3/8/6/5/bayern-ac96df3aff5780e4-4cbbaa187f680a03.png“ alt=„Experten kritisieren massiv geplante bayerische Polizeirechtsreform“/><figcaption><p class=„source“>Bild: dpa</p> </figcaption></figure><p class=„lead_text“>Der neue Bundesinnenminister will auf Bundesebene das Polizeirecht versch&#228;rfen, nach dem Vorbild Bayerns. Dort wird gerade das Polizeiaufgabengesetz reformiert, womit die bayerische Polizei bislang ungekannte Befugnisse erhalten soll.</p><p>Zur <a data-content-type=„content“ href=„https://m.heise.de/meldung/Bayern-plant-Aenderung-des-Polizeirechts-mehr-Bodycams-mehr-Drohnen-3958385.html“>geplanten Neuordnung des Polizeirechts</a> wurden am Mittwoch im bayerischen Landtag Experten angeh&#246;rt. Sie verwiesen dabei auf diverse Bestandteile, die vermutlich verfassungswidrig sind. Der Strafrechtsexperte Hartmut W&#228;chtler wies vor dem Innenausschuss darauf hin, dass damit „die gr&#246;&#223;te und umfassendste Kontrollkompetenz“ f&#252;r eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus im Jahr 1945 geschaffen werden w&#252;rde.</p> <p><a href=„http://www.heise.de/mediadaten/online/“ target=„_blank“ class=„hinweis_anzeige“>Anzeige</a></p> <p>So m&#252;sse die Polizei keine konkrete Gefahr mehr nachweisen, um gegen B&#252;rger vorgehen zu k&#246;nnen. Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis d&#252;rfe bereits pr&#228;ventiv bei „drohender Gefahr“ von der Polizei gebrochen werden. Dazu geh&#246;rten auch Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud. Die Daten d&#252;rften durchsucht, gespeichert, gel&#246;scht und sogar ver&#228;ndert werden, dazu geh&#246;rten auch die Kommunikationsdaten einer E-Mail.</p> <p>Aber auch technisch noch nicht ausgereifte Befugnisse sollen eingef&#252;hrt werden: So soll die Polizei auch auf friedlichen Demonstrationen eine Video&#252;berwachung mit automatisierter Gesichtserkennung einsetzen d&#252;rfen. Voraussetzung daf&#252;r ist der bereits beschlossene zentrale Zugriff auf Bilddaten &#252;ber das k&#252;nftige Bund-L&#228;nder-Polizeisystem.</p> <p>Der Polizei steht es frei, B&#252;rger pr&#228;ventiv als Gef&#228;hrder zu kategorisieren. Diesen darf die Polizei ohne Prozess und Verteidiger einen Wohnort zuweisen. Sie d&#252;rfen bei konkretem Verdacht f&#252;r zun&#228;chst drei Monate, mit richterlicher Genehmigung f&#252;r unbegrenzte Zeit in Vorbeugehaft genommen werden. Vor dem Gericht steht ihnen aber kein Pflichtverteidiger zu. Es gen&#252;gt, dass die Polizei eine Wahrscheinlichkeit begr&#252;ndet, dass die Person in &#252;berschaubarer Zukunft eine Straftat begehen wird. Dabei geht es nicht nur um Terror, sondern um normale Kriminalit&#228;t. Das bayerische Innenministerium sieht darin „bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalit&#228;t“.</p> <p>Kritik an der ebenfalls vorgesehene <a data-content-type=„content“ href=„https://m.heise.de/meldung/Deutschland-will-DNA-Phaenotypisierung-fuer-polizeiliche-Zwecke-legalisieren-4000405.html“>DNA-Ph&#228;notypisierung f&#252;r Fahndungszwecke</a> kommt auch von der <a href=„http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/expertendienst/dna-analyse-lipphardt“ rel=„external“ target=„_blank“>Freiburger Wissenschaftsinitiative</a>. Die Freiburger Kulturanthropologin Prof. Dr. Anna Lipphardt sagt: „Vorgesehen ist ein Alles-ist-erlaubt-Gesetz, bei dem die Ermittler sehr weitreichende Befugnisse erhalten, ohne Rechenschaft &#252;ber die Art der Anwendung geben zu m&#252;ssen.“</p> <p>Weil sich vor allem dann weiterf&#252;hrende Ermittlungshinweise zur Eingrenzung eines Personenkreises erg&#228;ben, wenn die Analyse-Ergebnisse auf Menschen mit genetischen Wurzeln au&#223;erhalb Europas hinwiesen, k&#246;nnen sich Ermittlungen &#252;berproportional auf diese Gruppen konzentrieren, warnte Lipphardt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma bef&#252;rchtet, dass Minderheiten mit dem kriminalpolizeilichen Ermittlungsansatz der erweiterten DNA-Analyse pauschal kriminalisiert, massiv verd&#228;chtigt und damit stigmatisiert w&#252;rden.</p> <p>Der bayerische Gesetzesentwurf sieht noch weitere Befugnisse f&#252;r die Polizei vor, die bisher regelm&#228;&#223;ig dem Bereich des Verfassungsschutzes zugeordnet wurden. So d&#252;rfen etwa Bodycams der Polizei auch in Wohnungen eingesetzt und Drohnen offen und verdeckt f&#252;r die Datenerhebung verwendet werden. &#220;berdies darf die Polizei Wohnungen heimlich abh&#246;ren und filmen. Verdeckte Ermittler d&#252;rfen unter falschem Namen in Wohnungen aktiv werden, ebenso als Kommunikationspartner in Messengern oder einem anderen Internet-Dienst. Auch darf die Polizei Privatpersonen als V-M&#228;nner einsetzen. Ein Richter soll in solchen F&#228;llen nur dann die Genehmigung erteilen m&#252;ssen, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.</p> <p><a href=„http://www.heise.de/mediadaten/online/“ target=„_blank“ class=„hinweis_anzeige“>Anzeige</a></p> <p>Franz Schindler von der SPD-Landtagsfraktion glaubt nach der Expertenanh&#246;rung, dass „die bayerische Polizei nicht hilflos, sondern schon jetzt in der Lage ist, ihre Aufgaben gut zu erledigen, was bereits dadurch bewiesen wird, dass Bayern das sicherste Bundesland ist.“ Der Generalsekret&#228;r der FDP Bayern, Norbert Hoffmann, findet „es schlicht bizarr, dass wir die millionenfache &#220;berwachung unbescholtener B&#252;rger angeblich brauchen, es gleichzeitig aber nicht m&#246;glich ist, die wirklich bedrohlichen Gef&#228;hrder l&#252;ckenlos zu &#252;berwachen“.</p> <p>Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Gr&#252;nen im bayerischen Landtag, sieht in dem Gesetz die „Erm&#246;glichung eines &#220;berwachungsstaates“. F&#252;r die Gr&#252;nen gehe die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse zu weit. Und die fraktionslose Landtagsabgeordnete Claudia Stamm warnt: „George Orwell ist nichts dagegen. Der Umbau der bayerischen Polizei zu einer potenziellen Geheimpolizei findet jetzt seine Fortsetzung.“</p> <p>Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri <a href=„https://www.datenschutz-bayern.de/1/PAG-Stellungnahme.pdf“ rel=„external“ target=„_blank“>erkennt</a> in dem Gesetzentwurf eine „konsequente Herabsenkung der Einschreitschwellen“. Die zahlreichen neuen polizeilichen Datenverarbeitungsbefugnisse seien „unter Freiheitsaspekten problematisch“ und deren Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben „nicht gekl&#228;rt“.</p> <p>Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erstmals eine „&#220;berwachungsgesamtrechnung“ gefordert, wonach „eine m&#246;glichst fl&#228;chendeckende vorsorgliche Speicherung aller f&#252;r die Strafverfolgung oder Gefahrenpr&#228;vention n&#252;tzlichen Daten von vornherein mit der Verfassung unvereinbar“ sei. Petri stellt daher die Frage, ob mit dem Gesetzesentwurf bereits &#252;ber die &#220;berwachungsgesamtbilanz hinausgegangen wird. FDP-Politiker Hoffmann sekundiert: „Wenn auch Petri betont, dass die Vorverlagerung der polizeilichen Aufgaben in das Gefahrenvorfeld weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich geboten ist, m&#252;ssten bei allen B&#252;rgern und Politkern eigentlich die Alarmglocken l&#228;uten.“ (<em>Christiane Schulzki-Haddouti</em>) / (<a href=„mailto:anw@ct.de“ title=„Andreas Wilkens“>anw</a>)<br class=„clear“/></p> <div class=„btn-toolbar whatsbroadcast-toolbar“> <p><a class=„btn btn-default stretch“ data-toggle=„.shariff“>Teilen</a> </p> <p><a class=„btn btn-default stretch“ data-toggle=„#whatsbroadcast“>Abonnieren</a> </p> </div> </html>

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