Qgelm

IT-Sicherheit: Erst ein Konzept, dann Gesetze

Originalartikel

Backup

<html> <p>Derzeit werden zahlreiche Forderungen erhoben, <strong>Sicherheitsgesetze</strong> zu erweitern. Anlass sind insbesondere die aktuell diskutierten rechtsextremistischen Straftaten. Doch schon in der Vergangenheit erhielten die Sicherheitsbeh&#246;rden immer mehr Befugnisse. Dahinter stand <strong>selten ein Gesamtkonzept</strong>. Vielmehr reagiert die Politik vor allem auf Einzelanl&#228;sse. Doch wer Sicherheit will, muss seinen Blick erweitern.</p> <p>Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen w&#252;rde der Gesetzgebung eine Atempause gut tun: Wir brauchen ein <strong>Sicherheitsgesetz-Moratorium</strong>. Denn ebenso wie E-Scooter nicht die mangelhafte Infrastruktur im &#246;ffentlichen Nahverkehr verbessern k&#246;nnen, werden immer mehr Sicherheitsgesetze die grunds&#228;tzlichen Probleme unserer Inneren Sicherheit nicht l&#246;sen. Ein Beispiel ist das <strong>Gesetz zur Bek&#228;mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit&#228;t</strong>.</p> <p><strong>&#220;berwachungs-Gesamtrechnung n&#246;tig</strong></p> <p>Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat dem Gesetzgeber auferlegt, den Stand der eigenen Gesetzgebung regelm&#228;&#223;ig zu beobachten. Es sollen vor allem neue Vorschriften f&#252;r eine fl&#228;chendeckende vorsorgliche Speicherung von Daten verhindert werden. Dies darf auch nicht versehentlich durch die Verkettung verschiedenster Vorschriften geschehen. Dazu w&#228;re eine <strong>regelm&#228;&#223;ige &#8222;&#220;berwachungs-Gesamtrechnung&#8220; n&#246;tig</strong>, wie es <strong>Alexander Ro&#223;nagel</strong>, Professor an der Universit&#228;t Kassel, treffend beschreibt. Eine solche &#220;berwachungs-Gesamtrechnung ist bislang noch nie durchgef&#252;hrt worden. Eine wissenschaftliche Untersuchung von unabh&#228;ngiger Stelle w&#228;re angebracht.</p> <p>Bevor der Gesetzgeber &#252;ber neue Befugnisse nachdenkt, muss er pr&#252;fen, ob die Beh&#246;rden die vorhandenen Befugnisse gen&#252;gend ausgesch&#246;pft haben &#8211; und zwar nicht nur die Bundesbeh&#246;rden. Denn <strong>Sicherheit wird vor Ort gemacht</strong>. Wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger in Not sind, dann hilft die Polizeiwache um die Ecke. Neue Befugnisse f&#252;r die Datenverarbeitung helfen nicht weiter, wenn diese viel Personal binden. Denn so bleiben weniger Beamte f&#252;r Ermittlungsarbeit, Gefahrenabwehr und Pr&#228;senz vor Ort.</p> <p>Am besten ist es nat&#252;rlich, wenn Kriminalit&#228;t gar nicht erst entsteht. <strong>Pr&#228;vention, Bildung und Sozialarbeit sind entscheidend</strong>. Vielleicht hat manche Lehrerin oder mancher Lehrer Kriminalit&#228;t besser und nachhaltiger verhindert, als viele Staatsanw&#228;lte. F&#252;r die Politik ist es nat&#252;rlich einfacher, ein neues Gesetz zu machen. Einfache L&#246;sungen helfen aber nicht gegen komplizierte Probleme. Wer Sicherheit will, muss alles in den Blick nehmen &#8211; nicht nur neues Personal f&#252;r Bundesbeh&#246;rden und neue Gesetze.</p> <p><strong>Von richtigen Daten zum falschen Verdacht</strong></p> <p>Schon jetzt ergeben sich unz&#228;hlige technische M&#246;glichkeiten, das Leben und die Entscheidungen einzelner <strong>Menschen mit Hilfe von Daten zu beeinflussen</strong>. Deshalb sind Maschinen, die in der Zukunft entscheiden, ob jemand ein Verd&#228;chtiger ist oder nicht, zumindest technisch gesehen nicht mehr unvorstellbar. Wenn die <strong>Daten zu einem falschen Verdacht</strong> f&#252;hren, kann dies den Status eines Menschen im gesellschaftlichen Leben nachhaltig ver&#228;ndern oder zerst&#246;ren.</p> <p>Sich zu <strong>begrenzen ist gerade das Wesen des Rechtsstaates</strong>. Es muss deshalb klar definiert sein, welchen Personenkreis die Sicherheitsbeh&#246;rden und Nachrichtendienste &#252;berhaupt und f&#252;r wie lange erfassen d&#252;rfen. Je weniger &#8222;nah&#8220; eine Person mit einer konkreten Straftat oder Gefahr im Zusammenhang steht, desto weniger darf sie gespeichert werden.</p> <p>So regeln etwa die <strong>Nachrichtendienstgesetze nur sehr ungenau</strong>, welche Ma&#223;nahmen gegen welchen Personenkreis eingesetzt werden d&#252;rfen. Die Nachrichtendienste d&#252;rfen derzeit aufgrund der weit gefassten Rechtsvorschriften auch Personen &#252;berwachen, die &#252;berhaupt nicht wissen, dass sie f&#252;r extremistische Zwecke missbraucht werden. Die Rechtsprechung hat daf&#252;r sogar einen eigenen Begriff gepr&#228;gt: <strong>der &#8222;n&#252;tzliche Idiot&#8220;</strong>.</p> <p><strong>Unschuldsvermutung hei&#223;t: Datenschutz</strong></p> <p>F&#252;r polizeiliche Dateien ist es ein Kernanliegen des Datenschutzes, die <strong>Unschuldsvermutung st&#228;rker zur Geltung</strong> zu bringen. Bislang m&#252;ssen Daten erst gel&#246;scht werden, wenn die Unschuld tats&#228;chlich erwiesen ist. Wird jemand nur aus &#8222;<strong>Mangel an Beweisen</strong>&#8220; freigesprochen, bedeutet das in der Regel: Die <strong>Daten werden weiter gespeichert</strong>. Jeder der freigesprochen wird, sollte aber die Chance haben, nicht nur aus einem Ermittlungsverfahren, sondern auch aus polizeilichen Dateien wieder herauszukommen.</p> <p>Entscheidend ist auch <strong>Transparenz</strong>. Nur wenn ich wei&#223;, was &#252;ber mich gespeichert wird, kann ich vor einem Gericht dagegen klagen. Wenn Sicherheitsbeh&#246;rden heimlich ermitteln, <strong>sind starke Kontrollbefugnisse unabdingbar</strong>. Bislang kann der <strong>Bundesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)</strong> nur gegen&#252;ber dem Bundeskriminalamt verbindliche Vorgaben anordnen. F&#252;r den Bundesnachrichtendienst hat es die Bundesregierung dem BfDI zuletzt sogar erschwert, seine Kritik &#252;berhaupt mitzuteilen. An den Bundestagsinnenausschuss darf er sich mittlerweile hierzu gar nicht mehr wenden.</p> <p>Ein <strong>Sicherheitsgesetz-Moratorium</strong>, eine <strong>gr&#252;ndliche Bestandsaufnahme</strong> und eine <strong>starke Aufsicht</strong> w&#228;ren deshalb der richtige Weg &#8211; wer Sicherheit und Grundrechte will, muss zuerst f&#252;r &#220;berblick sorgen.</p> <p><em>Ulrich Kelber (SPD) ist Bundesbeauftragter f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).</em></p> <p><em>Nils Bergemann ist Referent im Referat &#8222;Bundeskriminalamt und Strafverfolgung&#8220; von Kelbers Beh&#246;rde.</em></p> </html>

Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information