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Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat

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<html> <p class=„printversionback-to-article printversion–hide“><a href=„https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Geheimdienst-und-Verfassungsgericht-vereint-gegen-den-Rechtsstaat-4722708.html“>zur&#252;ck zum Artikel</a></p><figure class=„printversionlogo“><img src=„https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/heiseonline.svg“ alt=„heise online“ width=„180“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></figure><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_788865235-8a2a54d99327a762.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_788865235-8a2a54d99327a762.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_788865235-8a2a54d99327a762.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_788865235-8a2a54d99327a762.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/2300/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_788865235-8a2a54d99327a762.jpeg 2300w“ alt=„Missing Link: Geheimdienst und Verfassungsgericht vereint gegen den Rechtsstaat“ class=„img-responsive“ referrerpolicy=„no-referrer“ /><figcaption class=„akwa-caption“>(Bild:&#160;ImageFlow/Shutterstock.com) </figcaption></figure><p><strong>Dienstag verk&#252;ndet das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zur BND-Massen&#252;berwachung. Ein Verfassungsrechtler d&#228;mpft die Hoffnung der Kl&#228;ger.</strong></p> <p>Der Tag der Entscheidung naht: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) spricht am Dienstag sein Urteil zur anlasslosen &#220;berwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Sp&#228;testens seit der m&#252;ndlichen Verhandlung im Januar sind die Beschwerdef&#252;hrer zuversichtlich, dass die Karlsruher Richter der breiten Spionage klare Grenzen setzen werden.</p> <div class=„a-boxtarget a-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“> <figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“> <p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p> <ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ title=„Mehr zum Feuilleton“><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [1]</strong></a></li> </ul></div> </div> <div data-collapse-trigger=„“> <p>Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft f&#252;r Freiheitsrechte (GFF), die zusammen mit f&#252;nf Medienorganisationen wie Reporter ohne Grenzen im Namen von mehreren, gr&#246;&#223;tenteils im Ausland arbeitenden Journalisten <a href=„https://www.heise.de/meldung/BND-Massenueberwachung-Breites-Medienbuendnis-legt-Verfassungsbeschwerde-ein-3954274.html“><strong>Einspruch [2]</strong></a> gegen das <a href=„https://www.heise.de/meldung/BND-Lizenz-zur-Netzueberwachung-im-NSA-Stil-ist-in-Kraft-3585348.html“><strong>2016 reformierte BND-Gesetz [3]</strong></a> erhoben hat, unterstreicht: „Wir erwarten ein Grundsatzurteil, das das Telekommunikationsgeheimnis erheblich st&#228;rken kann, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit im digitalen Zeitalter.“</p> <p>Mit dem Verfahren wollen die Beteiligten Grundsatzfragen kl&#228;ren lassen, die in Deutschland seit &#252;ber 20 Jahren f&#252;r Diskussionen sorgen: Ist eine anlasslose, nahezu fl&#228;chendeckende Datenanalyse durch hiesige Geheimdienste mit dem Grundgesetz vereinbar? Sind deutsche Beh&#246;rden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint dies, wie sie <a href=„https://www.heise.de/meldung/BND-Gesetz-Das-Bundesverfassungsgericht-und-die-Grenzen-der-Grundrechte-4639173.html“><strong>in der m&#252;ndlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen aus den Reihen des Ersten Senats bekr&#228;ftigte [4]</strong></a>.</p> <div class=„inread“> <h3 class=„subheading“ id=„nav_allerh&#246;chste0“>Allerh&#246;chste Zeit, die Notbremse zu ziehen</h3> <p>Buermeyer geht davon aus, dass das Gericht dem Gesetzgeber angesichts des durch den Auslandsgeheimdienst „ausgeh&#246;hlten Redaktionsgeheimnisses“ und den damit verkn&#252;pften Gefahren f&#252;r die Pressefreiheit aufgeben k&#246;nnte, Vertrauensbeziehungen zwischen Journalisten und ihren Quellen besser zu sch&#252;tzen und die gezielte &#220;berwachung von Medienschaffenden, die dem BND bekannt sind, an gesteigerte Voraussetzungen zu kn&#252;pfen. Denkbar seien auch andere Auflagen, um beispielsweise den Transfer von Daten an ausl&#228;ndische Stellen einzuschr&#228;nken sowie die <a href=„https://www.heise.de/meldung/Missing-Link-Eingefleischte-Geheimniskraemer-gegen-moderne-Geheimdienstaufsicht-4677705.html“><strong>Kontrolle &#252;ber die Auslands&#252;berwachung auszuweiten und zu st&#228;rken [5]</strong></a>.</p> <p>Doch auf B&#252;rgerrechtler k&#246;nnte eine herbe Entt&#228;uschung zukommen, wenn das BVerfG an seiner seit Jahrzehnten verfolgten Linie zu Belangen der Geheimdienste festh&#228;lt. Der Verfassungsrechtler Eggert Schwan beschreibt diesen Kurs in seinem aktuellen Buch „Geheimdienst oder Rechtsstaat“, das einer schmerzhaften, auch pers&#246;nlich gepr&#228;gten Abrechnung mit den „H&#252;tern der Verfassung“ auf 200 Seiten gleichkommt: Der Rechtsanwalt <a href=„https://www.heise.de/tp/features/Ist-eine-anlasslose-flaechendeckende-Speicherung-von-Daten-mit-dem-deutschen-Grundgesetz-vereinbar-3365614.html“><strong>vertrat die Journalistin Gabriele „Gaby“ Weber [6]</strong></a> in den 1990ern in einem Verfahren gegen das „Verbrechensbek&#228;mpfungsgesetz“, in dem es ebenfalls bereits mit um die BND-Auslands&#252;berwachung ging, konnte die Anspr&#252;che der Beschwerdef&#252;hrer dabei aber <a href=„http://www.heise.de/ct/artikel/Psychologisch-verheerend-287166.html“><strong>nicht in allen Punkten durchsetzen [7]</strong></a>.</p> <p>F&#252;r den Kenner der Materie steht fest: Das h&#246;chste Gericht hat sich schon mit dem „skandal&#246;sen Abh&#246;rurteil“ von 1970 „an die Spitze der Apologeten der Geheimdienstideologie gestellt“ und auch sp&#228;ter immer wieder „einen Gro&#223;teil seiner Reputation verspielt “, die es sich etwa 1983 mit dem <a href=„https://www.heise.de/meldung/Vor-30-Jahren-Das-Volkszaehlungsurteil-macht-Geschichte-2066049.html“><strong>wegweisenden Volkz&#228;hlungsurteil [8]</strong></a> und dem darin verankerten „informationellen Selbstbestimmungsrecht“ erworben hat. Schwan formuliert drastisch: Wenn das BVerfG den Geheimdiensten sogar so „entsetzliche Rechtsbr&#252;che“, wie sie der NSA-Whistleblower Edward Snowden offenbart habe, durchgehen lasse, „dann ist es nicht mehr weit davon entfernt, auch vor dem Geheimdienstmord die Augen zu verschlie&#223;en“. Es sei „allerh&#246;chste Zeit und sozusagen der letzte Moment, die Notbremse zu ziehen“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_lizenz_zum_t&#246;ten_1“>Lizenz zum T&#246;ten</h3> <p>In der Lesart der Karlsruher Richter seien die Geheimdienste inklusive des BND, der zweifellos „der gef&#228;hrlichste f&#252;r die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung“ sei, „zul&#228;ssig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, fasst der 82-J&#228;hrige deren jahrzehntelange einschl&#228;gige Rechtsprechung zusammen. Dies gelte inklusive aller Aspekte, die den Charakter der einschl&#228;gigen Sicherheitsbeh&#246;rden ausmachten: „Vorfelderfassung, Geheimhaltung, nachrichtendienstliche Mittel und Lizenz zum Rechtsbruch.“ Nur zur „Lizenz zum T&#246;ten“, habe sich das Gericht bisher ausdr&#252;cklich nicht ge&#228;u&#223;ert, obwohl diese „zweifellos auch zum Wesen der Geheimdienste geh&#246;rt“.</p> <p>Laut dem bereits mehrfach ergangenen „Basta“ der Verfassungsh&#252;ter h&#228;tten sich „auch die Freiheitsgrundrechte“ mit allen damit verkn&#252;pften Regeln dem &#220;berwachungswahn zu beugen, obwohl der in sie eingreifende Staat diese eigentlich zu beachten habe, schreibt Schwan. „Das Bundesverfassungsgericht bricht mit seiner Rechtsprechung zu den Geheimdiensten das Verfassungsrecht“, urteilt der Beobachter. Es erstelle diesen „Persilscheine f&#252;r die Missachtung nahezu s&#228;mtlicher Regeln des Grundgesetzes“.</p> <p>Schwan geht bei seiner Analyse zur&#252;ck bis zum Dritten Reich und den Anf&#228;ngen der Bundesrepublik. Die M&#252;tter und V&#228;ter des Grundgesetzes wollten „den neuen Staat gegen&#252;ber den m&#246;glicherweise erneut auffrischenden St&#252;rmen des Totalitarismus wetterfest machen“, h&#228;lt er fest. Sie h&#228;tten daher die Entscheidungsmacht &#252;ber den Einsatz der Instrumente der „streitbaren Demokratie“ in die H&#228;nde des Bundesverfassungsgerichtes gelegt.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_ein2“>Ein Geheimdienst h&#228;tte das Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz gar nicht werden d&#252;rfen</h3> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„nitpicker/Shutterstock.com“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1016341867-503b78f5e576e8bc.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1016341867-503b78f5e576e8bc.jpeg 2x“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></div> <figcaption class=„a-caption“>(Bild:&#160;nitpicker/Shutterstock.com) </figcaption></figure><p>Auch die Haltung der Politik gegen&#252;ber Spionage und vor allem gegen&#252;ber dem Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz (BfV) war anfangs von deutlicher Zur&#252;ckhaltung gepr&#228;gt. Vor seiner Zeit als Bundeskanzler erkl&#228;rte Konrad Adenauer zumindest noch: „Wir sind uns ja wohl alle dar&#252;ber einig, dass der Verfassungsschutz &#252;berhaupt nichts zu tun hat mit der Gestapo oder einer &#228;hnlichen Institution.“</p> <p>Ein Geheimdienst h&#228;tte das BfV so gar nicht werden d&#252;rfen, schlussfolgert der Buchautor. Beim BND seien die Anspr&#252;che an die Rechtsstaatlichkeit dagegen von Anfang an deutlich geringer gewesen. So habe Adenauer diesen in den R&#228;umen belassen, „in denen der General Gehlen mit seiner Truppe schon als 'Sicherheitsdienst der SS' residiert hatte, n&#228;mlich in Pullach“. Dort habe der BND den alten Geist viel besser verbergen und pflegen k&#246;nnen. Bezeichnenderweise habe der CDU-Kanzler auch zu keiner Zeit den Versuch unternommen, dem Auslandsgeheimdienst „die notwendige verfassungsrechtliche Grundlage“ durch eine Grundgesetzreform zu verschaffen.</p> <p>1960 hatte das Bundesverfassungsgericht <a href=„https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43801009.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>noch entschieden [9]</strong></a>: „Kein Akt der Exekutive, der in Rechte des B&#252;rgers eingreift, kann richterlicher Nachpr&#252;fung entzogen werden.“ Am 15. Dezember 1970 dann die Kehrtwende just in Bezug auf die Geheimdienste, denen das Parlament mit der Notstandsverfassung 1968 erstmals weitgehende Befugnisse zum Eingriff ins Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben hatte: Die Schlapph&#252;te durften von da an etwa Telefongespr&#228;che mith&#246;ren, Funkspr&#252;che abfangen und Briefe &#246;ffnen. Die Karlsruher Richter lie&#223;en mit dem <a href=„https://openjur.de/u/173721.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Abh&#246;rurteil nicht nur diese Klauseln durchgehen [10]</strong></a>, sondern schr&#228;nkten auch die Artikel im Grundgesetz f&#252;r die gerichtliche Kontrolle der „Dienste“ ein.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_diese_ansage3“>Diese Ansage ist ein Unding</h3> <p>Schwan zitiert aus dem Urteil: Gegen die Verfassungsordnung und die Sicherheit und den Bestand des Staates gerichtete Bestrebungen, Pl&#228;ne und Ma&#223;nahmen gehen demnach meist von Gruppen aus, die ihre Arbeit tarnen und im Geheimen leisten, die wohlorganisiert sind und in besonderer Weise auf ungest&#246;rt funktionierende Nachrichtenverbindungen angewiesen sind. Diesem „Apparat“ gegen&#252;ber k&#246;nne ein Verfassungsschutz nur wirksam arbeiten, wenn seine &#220;berwachungsma&#223;nahmen grunds&#228;tzlich geheim und deshalb auch einer Er&#246;rterung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens entzogen bleiben.</p> <p>F&#252;r den emeritierten Professor f&#252;r Vollzugsdienst an der Berliner Fachhochschule f&#252;r Verwaltung und Rechtspflege ist diese Ansage ein Unding: Darf man die Streitbarkeit der Demokratie so weit treiben, dass der Verfassungsfeind mit seinen b&#246;sen Absichten und hinterlistigen Methoden mit allen nur erdenklichen Mitteln, auch mit denen, die er selbst benutzt, auch im Vorfeld gesucht, verfolgt, zur Strecke gebracht und vernichtet werden darf, fragt er. D&#252;rfe der Staat selbst sich zum Kriminellen, Terroristen und Staatsfeind mausern?</p> <p>Schwan sieht in der Entscheidung die &#220;berzeugung mitschwingen, „dass die Geheimdienste das Recht haben, im Effekt die gesamte Gesellschaft zum Objekt ihrer &#220;berwachung zu erniedrigen und dass es dabei auf die Rechtm&#228;&#223;igkeit der gew&#228;hlten &#220;berwachungsinstrumente nicht ankommt“. Wenn der Staat meine, sich eines Spitzelapparats bedienen zu d&#252;rfen, der die grundrechtlich gesicherten Freiheiten einschr&#228;nke und geradezu fl&#228;chenm&#228;&#223;ig alle B&#252;rger erfasse, werde „die gr&#246;&#223;te Gefahr f&#252;r die verfassungsm&#228;&#223;ige Ordnung deutlich“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_strategische4“>Strategische Fernmeldeaufkl&#228;rung</h3> <p>Seit dem Abh&#246;rurteil sei das Bundesverfassungsgericht „aus den Sch&#252;tzengr&#228;ben der Vorfeldideologie“ nicht mehr herausgekommen, konstatiert der Sch&#252;ler von Ex-Bundespr&#228;sident Roman Herzog. Dies spiegele sich etwa auch im <a href=„https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/07/rs19990714_1bvr222694.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Urteil vom 14. Juli 1999 zum Verbrechensbek&#228;mpfungsgesetz [11]</strong></a> wider. Dieses selbst erkl&#228;rten die Richter zwar in Teilen f&#252;r verfassungswidrig. Die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes aus dem sogenannten <a href=„https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>G10-Gesetz [12]</strong></a>, womit dieser zur „Fr&#252;herkennung bestimmter aus dem Ausland drohender schwerer Gefahren“ und zu Zwecken der Unterrichtung der Bundesregierung den Telekommunikationsverkehr &#252;berwachen, aufzeichnen und auswerten darf, hielten sie aber grunds&#228;tzlich f&#252;r vereinbar mit Artikel 10 Grundgesetz und dem darin verbrieften Fernmeldegeheimnis.</p> <p>Der Streit drehte sich damals wie heute vor allem um die „<a href=„https://www.heise.de/meldung/NSA-Ausschuss-BND-hat-freie-Hand-bei-der-Internetueberwachung-2585620.html“><strong>strategische Fernmeldeaufkl&#228;rung [13]</strong></a>“ des BND im Ausland, die etwa auch als strategische Kontrolle bekannt ist und wegen der <a href=„https://www.heise.de/meldung/Internetueberwachung-Amnesty-klagt-gegen-BND-Datenstaubsauger-3466588.html“><strong>Amnesty International ebenfalls das BVerfG angerufen hat [14]</strong></a>. Der Geheimdienst darf &#252;ber dieses Instrument die internationale Telekommunikation mit bis zu hunderttausenden Selektoren wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Pseudonymen von Nutzern durchforsten und die Inhalte analysieren, die in diesem <a href=„https://www.heise.de/meldung/Massenueberwachung-BND-hat-seinen-Datenstaubsauger-wieder-hochgefahren-4435158.html“><strong>Datenstaubsauger [15]</strong></a> h&#228;ngenbleiben.</p> <p>Die „Rohmasse“ ist dabei riesig: Allein am Frankfurter Internetknoten De-Cix kann der BND t&#228;glich <a href=„https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/so-spaeht-der-bundesnachrichtendienst-das-internet-aus,Rz2ilZb“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>laut Medienberichten mehr als eine Billion Verbindungen ausleiten [16]</strong></a>. Davon blieben nach dem Aussortieren erster IP-Adressen rund 24 Milliarden Rohdaten &#252;brig. Im Inland d&#252;rfen die darauf angesetzten Suchbegriffe und Kennungen keine Identifizierungsmerkmale enthalten, mit denen sich bestimmte Telekommunikationsanschl&#252;sse gezielt erfassen lassen. F&#252;r das Ausland gilt dies nicht. Aber auch dort sind f&#252;r den BND etwa Telefonnummern deutscher Staatsangeh&#246;riger oder einer deutschen Gesellschaft tabu, solange es sich nicht um einen „Beifang“ handelt.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_mea_culpa_5“>Mea culpa</h3> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„NicoElNino/Shutterstock.com“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1089991652-1a462d7b7d7b1285.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1089991652-1a462d7b7d7b1285.jpeg 2x“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></div> <figcaption class=„a-caption“>(Bild:&#160;NicoElNino/Shutterstock.com) </figcaption></figure><p>Ausl&#228;nder im Ausland seien derweil <a href=„https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Ansaetze-fuer-eine-demokratische-Geheimdienstkontrolle-3703988.html“><strong>f&#252;r den Bundesnachrichtendienst „vogelfrei“ [17]</strong></a>, wei&#223; Schwan. „Anschl&#252;sse im Ausland d&#252;rfen sogar gezielt abgeh&#246;rt beziehungsweise erfasst werden.“ Damit ist f&#252;r den Rechtsgelehrten „der Verfassungsbruch offenkundig“. Verletzt sei schon der allgemeine Gleichheitssatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, „weil es keinen sachlich rechtfertigenden Grund f&#252;r diese auf den Unterschied zwischen Deutschen und Nichtdeutschen abstellende Ungleichbehandlung gibt“.</p> <p>Die Verfassungsbestimmungen richteten sich an Jedermann, an „alle Menschen“, argumentiert Schwan. „Das Grundgesetz kn&#252;pft an die Aus&#252;bung deutscher Staatsgewalt an“ und gelte &#252;berall dort, wo diese ausge&#252;bt werde, „<a href=„https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Bad-Aibling-und-die-Weltraumtheorie-3663884.html“><strong>und wenn dies im Weltraum ist [18]</strong></a>“. W&#228;re dies anders, w&#228;re die Staatsgewalt totalit&#228;r, n&#228;mlich rechtlich nicht gebunden: „Dies zu verhindern ist der Sinn der Verfassung.“ Klar sei auch, dass die Spione im Auftrag des Staates handelten, selbst wenn ihre Aktivit&#228;ten ihre Wirkung auch oder nur im Ausland entfalteten.</p> <p>Den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz r&#252;gten die von ihm vertretenen Beschwerdef&#252;hrer in der damaligen Klage nicht, r&#228;umt der Anwalt ein und entschuldigt sich mit einem „Mea culpa“. Hier k&#246;nnte das BVerfG also diesmal anders entscheiden und der neuen Beschwerde in einem seiner „Ja, aber“-Urteile zumindest teilweise stattgeben.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_das_prinzip_der6“>Das Prinzip der staatlichen Souver&#228;nit&#228;t</h3> <p>Eine Wende um 180 Grad hat der fr&#252;here Pr&#228;sident der Institution, Hans-J&#252;rgen Papier, an diesem Punkt bereits vollzogen. Das CSU-Mitglied hat nach seinem Ausscheiden aus der Richterbank <a href=„https://www.heise.de/meldung/Ex-Verfassungsrichter-Staat-muss-vor-NSA-Ausspaehung-schuetzen-2195942.html“><strong>mehrfach seine neue Ansicht zu Protokoll gegeben [19]</strong></a>, dass auch die Kommunikation im Ausland zwischen Ausl&#228;ndern grundrechtsgesch&#252;tzt ist. Die BND-Zugriffe auf Datenaustauschpunkte wie den De-Cix <a href=„https://www.heise.de/meldung/Verfassungsrechtler-BND-Datenabgriffe-an-Netzknoten-sind-hochgradig-illegal-3289425.html“><strong>bezeichnete Papier sogar als „insgesamt rechtswidrig“ [20]</strong></a>. Das ganze „strategische“ Konstrukt passe nicht mehr auf die Internetkommunikation.</p> <p>Schwan zufolge verletzt die BND-Auslands&#252;berwachung auch das Prinzip der staatlichen Souver&#228;nit&#228;t, weil der deutsche Gesetzgeber sich anma&#223;e, der Exekutive hoheitliche Ma&#223;nahmen im Bereich anderer Staaten zu genehmigen, denen diese nicht zugestimmt h&#228;tten. Das BVerfG habe sich 1999 aber generell geweigert, die umk&#228;mpfte Vorschrift aus dem G10-Gesetz verfassungsrechtlich zu &#252;berpr&#252;fen: Es habe die Beschwerde des einzigen Ausl&#228;nders unter den Prozessbeteiligten, der von diesem Artikel betroffen gewesen sei, als unzul&#228;ssig abgewiesen.</p> <p>„Ohne Angabe weiterer Einzelheiten geht daraus nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit hervor, dass er durch Ma&#223;nahmen, die sich auf die angegriffenen Bestimmungen st&#252;tzen, in seinen Grundrechten ber&#252;hrt wird“, befanden die Karlsruher Richter vor gut 20 Jahren. Geradezu albern sei dies gewesen, meint Schwan und legt dieses Motto so aus: „Bevor ich dir sage, was ich von dir wei&#223;, musst du mir erst einmal sagen, was du vermutest, dass ich es von dir wei&#223;.“</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_gene_eines7“>Gene eines Geheimdienstes</h3> <p>Dabei liegt laut dem Rechtswissenschaftler die Vollzugsma&#223;nahme schon im Anspringen des automatischen Aufnahmeger&#228;tes im Augenblick des Auftauchens eines der Suchbegriffe in der &#252;berwachten Kommunikation. &#220;ber die Dichte des Netzes beziehungsweise Rasters, das mit diesen Suchbegriffen &#252;ber die Kommunikation gelegt werde, wisse der uruguayische Beschwerdef&#252;hrer zwar nichts, weil diese „vor ihm und der &#214;ffentlichkeit und dem Gericht geheim gehalten wird“. Es sei aber wahrscheinlich, dass der BND seine Telefonate mitschneide: „Es liegt nicht in den Genen eines Geheimdienstes, das zu unterlassen, was er meint, tun zu d&#252;rfen“.</p> <p>Neben dem Unwillen der Richter, dem vermutlich Betroffenen zumindest eine „Rechtsschutzm&#246;glichkeit gegen das Erm&#228;chtigungsgesetz“ zu gew&#228;hren, machten Schwan eine Reihe anderer Aspekte schon im Vorfeld der Entscheidung stutzig. So habe die damalige BVerfG-Spitze einger&#228;umt, ein Vorab-Gespr&#228;ch hinter verschlossenen T&#252;ren mit der Gegenseite gef&#252;hrt zu haben. W&#228;re er bei dieser Mitteilung nicht v&#246;llig &#252;berrascht gewesen, h&#228;tte er einen Befangenheitsantrag gestellt.</p> <p>Generell seien bislang viele Entscheidungen aus Karlsruhe darauf hinausgelaufen, „die Datenverarbeitung durch die Geheimdienste von s&#228;mtlichen (!) Regeln des grundrechtlichen Datenschutzes freizustellen“ und rechtlich vollkommen zu entfesseln, moniert der Verfasser. Damit habe das Gericht gegen die Grunds&#228;tze versto&#223;en, die es selbst anderweitig entwickelt habe. Nahezu nichts sei geschehen, um der „geradezu uferlosen Ausweitung der geheimdienstlichen &#220;berwachungsbefugnis die gebotenen rechtsstaatlichen Z&#252;gel anzulegen“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_werkzeuge_des8“>Werkzeuge des Verbrechens</h3> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„pixinoo / Shutterstock.com“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/WWWW_Video__xfffd_berwachung-626db4b28287264b.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/WWWW_Video__xfffd_berwachung-626db4b28287264b.jpeg 2x“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></div> <figcaption class=„a-caption“>(Bild:&#160;pixinoo / Shutterstock.com) </figcaption></figure><p>Mit den &#220;berwachern der &#220;berwacher ist es Schwan zufolge auch nicht weit her. Der angeblich gleichwertige Rechtsschutz durch die <a href=„https://www.heise.de/meldung/Experten-Geheimdienstkontrolle-greift-systematisch-daneben-3202775.html“><strong>G10-Kommission habe zu „keiner Zeit das geleistet, was man sich von ihm einst versprochen hat [21]</strong></a>“. Dies gelte auch f&#252;r die vielen anderen Kontrollinstitutionen, „die wie Pilze aus dem Boden schossen und zwar viele P&#246;stchen f&#252;r versorgungsbed&#252;rftige Bedienstete oder Parteifreunde geschaffen“, aber nichts verbessert h&#228;tten.</p> <p>Alle <a href=„https://www.heise.de/meldung/EU-Grundrechtsagentur-fordert-bessere-Geheimdienstkontrolle-3868369.html“><strong>vermeintlichen Kontrollinstanzen [22]</strong></a> sieht der Rechtswissenschaftler endg&#252;ltig „verh&#246;hnt“ <a href=„https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Achtung-Freund-hoert-mit-3699934.html“><strong>durch den Coup der NSA, dem BND Suchbegriffe in die Listen zu schmuggeln [23]</strong></a>, die zu Spionage f&#252;r die Amerikaner bei deutschen Industriebetrieben gef&#252;hrt h&#228;tten. Selbst <a href=„https://www.heise.de/meldung/BND-NSA-Skandal-im-Bundestag-Die-Nerven-liegen-blank-2662235.html“><strong>dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags [24]</strong></a> und der G10-Kommission <a href=„https://www.heise.de/meldung/G10-Kommission-scheitert-mit-Klage-im-Selektoren-Streit-3350362.html“><strong>habe das Gericht daraufhin die Einsicht in die Selektoren mit dem Argument verweigert [25]</strong></a>, dass dem „das Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter und organad&#228;quater Aufgabenwahrnehmung“ gegen&#252;berstehe.</p> <p>Das Geheimhaltungs- &#252;berwiege das parlamentarische Informationsinteresse, da die Listen „aufgrund v&#246;lkerrechtlicher Vereinbarungen“ gar nicht der Verf&#252;gungsgewalt der Exekutive unterfielen, lautete ein weiter Grund f&#252;r die Absage. Die vom BND und der NSA gemeinsam betriebenen &#220;berwachungsaktivit&#228;ten seien aber „in einem erheblichen Umfange rechtswidrig“ gewesen, da schon die erforderlichen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse gefehlt h&#228;tten, h&#228;lt Schwan dagegen. Die sogar f&#252;r <a href=„https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Das-Merkel-Handy-als-Katalysator-3642584.html“><strong>das Aussp&#228;hen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) [26]</strong></a> benutzten Selektoren seien sozusagen „instrumenta sceleris“: Werkzeuge des Verbrechens. Damit entfalle f&#252;r diese „jedwede M&#246;glichkeit der Rechtfertigung f&#252;r die Geheimhaltung auch gegen&#252;ber dem Parlament und seinen Aussch&#252;ssen“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_h&#252;ter_der9“>H&#252;ter der Verfassung</h3> <p>Als besonders emp&#246;rend empfindet es der Jurist, dass das BVerfG in seiner Entscheidung erneut mit keinem Wort auf die Frage der Rechtm&#228;&#223;igkeit eingehe. Damit habe es wieder Bereitschaft signalisiert, „sich zum Helfershelfer der Geheimdienstideologie zu machen“. Zugleich sei mit der mit viel „juristischer Phantasie und Erfindungsgabe“ erfolgten Br&#252;skierung des Parlaments kaum ein zynischerer Umgang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vorstellbar. Letztlich seien die Richter sogar bereit gewesen, die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu opfern: es gebe hier nur M&#246;glichkeiten einer „eingeschr&#228;nkten verfassungsrechtlichen Kontrolle“.</p> <p><a href=„https://www.heise.de/meldung/BND-Agent-im-NSA-Ausschuss-Wir-sind-keine-Zweigstelle-der-NSA-2403859.html“><strong>Geheimschutzabkommen der Geheimdienste untereinander [27]</strong></a>, wie sie die Regierung und die Spitze der Judikative hier ins Feld gef&#252;hrt haben, seien nichtig, betont Schwan. Dies lerne ein Jurastudent prinzipiell schon in den ersten Semestern. Ergebnis sei gewesen: „Die Kanzlerin ist der Meinung: '<a href=„https://www.heise.de/meldung/NSA-Ausschuss-Skandal-um-BND-Selektoren-und-ausgespaehte-Freunde-weitet-sich-aus-3086770.html“><strong>Abh&#246;ren unter Freunden, das geht schon gar nicht [28]</strong></a>'. Der 'H&#252;ter der Verfassung' jedoch ist ganz anderer Meinung und antwortet ihr sinngem&#228;&#223;: 'Doch, doch, das geht sehr wohl, es muss nur geheim bleiben'.“ Daraus m&#252;sse man folgern: „Der Rechtsstaat hat seine Seele, seinen Charakter und sein Gewissen verloren.“</p> <p>Bei ihrer „Vergewaltigung des Verfassungsrechts“ haben die Karlsruher Richter laut dem K&#228;mpen „Mitt&#228;ter“ in Form weiterer gl&#252;hender Anh&#228;nger der „Werttheorie“ und der damit einhergehenden „G&#252;terabw&#228;gungsschaukelei“. Diese „Lehre“ sei trotz ihres Missbrauchs im Nationalsozialismus auch in der deutschen Staatsrechtslehre nach dem 2. Weltkrieg quasi zu einem Allgemeingut avanciert.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_quelle_der10“>Quelle der Schutzpflicht</h3> <p>Mit dieser Idee lasse sich „alles rechtfertigen“, beklagt Schwan, wobei das Bundesverfassungsgericht sich zum „Champion in der Handhabung dieser merkw&#252;rdigen Interpretationsmethode“ aufgeschwungen habe. Es spreche immer wieder davon, dass verschiedene zu sch&#252;tzende Rechtsg&#252;ter „im gleichen Rang“ st&#252;nden: „Warum sich daraus die Zul&#228;ssigkeit der Geheimdienste ergeben soll, die Vorfahrt vor allen anderen angeblich gleichrangigen Werten genie&#223;en, bleibt ungekl&#228;rt.“ Genau dies sei aber auch die Methode der Werttheorie.</p> <p>In <a href=„https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Artikel 1 Grundgesetz [29]</strong></a> steht geschrieben, dass es „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist“, die unantastbare W&#252;rde des Menschen zu sch&#252;tzen. Da sei nicht etwa „die Staatssicherheit oder die Sicherheit der Bev&#246;lkerung vor Gefahren f&#252;r Leib, Leben und Freiheit“ erw&#228;hnt, ist dem Juristen nicht entgangen. Schon gar nicht gestatte die Verfassung, dass dem Sud der angeblich gleichrangigen Grundrechte „als giftige W&#252;rze auch noch die Einrichtung der Geheimdienste hinzugegeben wird. Die so angerichtete Speise verliert ihre Ungenie&#223;barkeit auch nicht durch das Beiwerk der Begriffe 'Verfassungswert', 'hochrangig' und 'Schutzpflicht'.“</p> <p>F&#252;r umso erstaunlicher h&#228;lt es Schwan, dass das BVerfG als Quelle der Schutzpflicht, die am Ende seiner Argumentationskette die Geheimdienste rechtfertigen solle, auch noch „die Garantie der Menschenw&#252;rde“ benenne. Es bewege sich damit auf den geistigen Bahnen „des Hohepriesters der nationalsozialistischen Staatslehre“, n&#228;mlich auf denen von <a href=„https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Kr%C3%BCger“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Herbert Kr&#252;ger [30]</strong></a>, der noch in einer Nachkriegsauflage seiner Staatslehre die Leistung von Gehorsam gegen&#252;ber dem Staat als „h&#246;chste irdische Selbsterf&#252;llung der Menschenw&#252;rde“ bezeichnet habe. Die „Wertordnung“, auf der die „H&#252;ter der Verfassung“ hier aufbauten, gehe auf den „staatsrechtlichen Chefideologen des Nationalsozialismus“ zur&#252;ck: den „<a href=„https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Maunz“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Theodor Maunz des Jahres 1943 [31]</strong></a>“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_ich_habe_doch11“>Ich habe doch nichts zu verbergen</h3> <figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><img alt=„LightField Studios/Shutterstock.com“ class=„c1“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/2000/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1484103935-4aef1b66fd373753.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/4000/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/9/5/8/1/0/shutterstock_1484103935-4aef1b66fd373753.jpeg 2x“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></div> <figcaption class=„a-caption“>(Bild:&#160;LightField Studios/Shutterstock.com) </figcaption></figure><p>Insgesamt h&#228;lt Schwan „den Kampf gegen die Geheimdienste f&#252;r eine Schicksalsfrage des Rechtsstaates und der Demokratie“. Die Spionagebeh&#246;rden w&#228;hnten sich zwar als unersetzbare Akteure im Kampf gegen das B&#246;se. Doch die Geheimhaltung, zu der sie sich berechtigt glaubten, sch&#252;tze sie vor Kontrolle und Kritik durch die &#214;ffentlichkeit. Dies senke die Hemmschwelle vor Verbrechen und f&#252;hre zu Guantanamo, Folter und „gezielten T&#246;tungen“. Tendenz aller Geheimdienste dieser Welt sei es, „sich zum Staat im Staate zu mausern“. Erforderlich seien sie aber nicht: Um Regierungen das gew&#252;nschte Lagebild zu verschaffen, gen&#252;ge eine „Handvoll flotter Zeitungsleser“ am besten im Bundespresseamt, „die sich aus den Medien oder bei &#246;ffentlichen Versammlungen informieren und Ausschau halten“.</p> <p>Anlass zu einem Hauch von Zuversicht gibt dem vom BVerfG Entt&#228;uschten nur, dass das unertr&#228;gliche Ma&#223; der geheimdienstlichen Aufr&#252;stung durch Snowden und Wikileaks greifbarer geworden sei. Von dort k&#246;nne sich das Pendel „eigentlich nur wieder zur&#252;ckbewegen“. Die Sensibilit&#228;t gegen&#252;ber den Zumutungen des &#220;berwachungsstaates wachse in der Gesellschaft. Zugleich schwinde die Kraft „des gef&#228;hrlichsten Feindes der Idee des Datenschutzes“ in Form der „aus Dummheit und menschlicher Eitelkeit“ geborenen <a href=„https://www.heise.de/meldung/Missing-Link-Nichts-zu-verbergen-Von-Staatstrojanern-Quellen-TKUe-und-Palantir-nicht-nur-in-Hessen-4660048.html“><strong>„Ich habe doch nichts zu verbergen“-Mentalit&#228;t [32]</strong></a>. Es sei zu hoffen, dass dies auch in Karlsruhe beobachtet werde und das h&#246;chste Gericht von der Ignoranz lasse, die seine Rechtsprechung zu diesem unseligen Thema &#252;ber Jahrzehnte hinweg gepr&#228;gt habe. () </p> <hr /><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br /><small>

https://www.heise.de/-4722708

</small></p> <p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><br /><small>

<strong>[1]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/Missing-Link

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<strong>[2]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/BND-Massenueberwachung-Breites-Medienbuendnis-legt-Verfassungsbeschwerde-ein-3954274.html

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<strong>[3]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/BND-Lizenz-zur-Netzueberwachung-im-NSA-Stil-ist-in-Kraft-3585348.html

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<strong>[4]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/BND-Gesetz-Das-Bundesverfassungsgericht-und-die-Grenzen-der-Grundrechte-4639173.html

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<strong>[5]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Missing-Link-Eingefleischte-Geheimniskraemer-gegen-moderne-Geheimdienstaufsicht-4677705.html

</small><br /><small>

<strong>[6]</strong>&#160;https://www.heise.de/tp/features/Ist-eine-anlasslose-flaechendeckende-Speicherung-von-Daten-mit-dem-deutschen-Grundgesetz-vereinbar-3365614.html

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<strong>[7]</strong>&#160;http://www.heise.de/ct/artikel/Psychologisch-verheerend-287166.html

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<strong>[8]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Vor-30-Jahren-Das-Volkszaehlungsurteil-macht-Geschichte-2066049.html

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<strong>[9]</strong>&#160;https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43801009.html

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<strong>[10]</strong>&#160;https://openjur.de/u/173721.html

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<strong>[11]</strong>&#160;https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/07/rs19990714_1bvr222694.html

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<strong>[12]</strong>&#160;https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/

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<strong>[13]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/NSA-Ausschuss-BND-hat-freie-Hand-bei-der-Internetueberwachung-2585620.html

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<strong>[14]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Internetueberwachung-Amnesty-klagt-gegen-BND-Datenstaubsauger-3466588.html

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<strong>[15]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Massenueberwachung-BND-hat-seinen-Datenstaubsauger-wieder-hochgefahren-4435158.html

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<strong>[16]</strong>&#160;https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/so-spaeht-der-bundesnachrichtendienst-das-internet-aus,Rz2ilZb

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<strong>[17]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Ansaetze-fuer-eine-demokratische-Geheimdienstkontrolle-3703988.html

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<strong>[18]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Bad-Aibling-und-die-Weltraumtheorie-3663884.html

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<strong>[19]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Ex-Verfassungsrichter-Staat-muss-vor-NSA-Ausspaehung-schuetzen-2195942.html

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<strong>[20]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Verfassungsrechtler-BND-Datenabgriffe-an-Netzknoten-sind-hochgradig-illegal-3289425.html

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<strong>[21]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Experten-Geheimdienstkontrolle-greift-systematisch-daneben-3202775.html

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<strong>[22]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/EU-Grundrechtsagentur-fordert-bessere-Geheimdienstkontrolle-3868369.html

</small><br /><small>

<strong>[23]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Achtung-Freund-hoert-mit-3699934.html

</small><br /><small>

<strong>[24]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/BND-NSA-Skandal-im-Bundestag-Die-Nerven-liegen-blank-2662235.html

</small><br /><small>

<strong>[25]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/G10-Kommission-scheitert-mit-Klage-im-Selektoren-Streit-3350362.html

</small><br /><small>

<strong>[26]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Geheimakte-BND-NSA-Das-Merkel-Handy-als-Katalysator-3642584.html

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<strong>[27]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/BND-Agent-im-NSA-Ausschuss-Wir-sind-keine-Zweigstelle-der-NSA-2403859.html

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<strong>[28]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/NSA-Ausschuss-Skandal-um-BND-Selektoren-und-ausgespaehte-Freunde-weitet-sich-aus-3086770.html

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<strong>[29]</strong>&#160;https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

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<strong>[30]</strong>&#160;https://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Kr%C3%BCger

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<strong>[31]</strong>&#160;https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Maunz

</small><br /><small>

<strong>[32]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Missing-Link-Nichts-zu-verbergen-Von-Staatstrojanern-Quellen-TKUe-und-Palantir-nicht-nur-in-Hessen-4660048.html

</small><br /><small>

<strong>[33]</strong>&#160;mailto:bme@heise.de

</small><br /></p> <p class=„printversion__copyright“><em>Copyright &#169; 2020 Heise Medien</em></p> </div></div> </html>

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