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Missing Link: Passwortherausgabe – die Logik der Überwacher und der Kritiker

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<html> <p class=„printversionback-to-article printversion–hide“><a href=„https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Passwortherausgabe-Logik-der-Ueberwacher-und-Bedenken-4633688.html“>zur&#252;ck zum Artikel</a></p><figure class=„printversionlogo“><img src=„https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/heiseonline.svg“ alt=„heise online“ width=„180“ heigth=„40“/></figure><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/2/2/1/8/4/shutterstock_1089540212-725694052cde01da.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/2/2/1/8/4/shutterstock_1089540212-725694052cde01da.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/2/2/1/8/4/shutterstock_1089540212-725694052cde01da.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/2/2/1/8/4/shutterstock_1089540212-725694052cde01da.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/2300/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/2/8/2/2/1/8/4/shutterstock_1089540212-725694052cde01da.jpeg 2300w“ sizes=„(min-width: 80em) 43.75em, (min-width: 64em) 66.66vw, 100vw“ alt=„Missing Link: Zombie Passwortherausgabe &#8211; die Logik der &#220;berwacher und verfassungsrechtliche Bedenken“ class=„img-responsive“/><figcaption class=„akwa-caption“><p class=„source akwa-captionsource“>(Bild:&#160;PopTika/Shutterstock.com)</p> </figcaption></figure><p><strong>Stellungnahmen im laufenden Verfahren zur Bestandsdatenauskunft vor dem Bundesverfassungsgericht geben Einblicke in die Vorgeschichte des aktuellen Streits.</strong></p> <p>Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sorgte im Dezember mit ihrem Gesetzentwurf „zur Bek&#228;mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalit&#228;t“ f&#252;r einen Aufschrei in der Digitalbranche und bei B&#252;rgerrechtlern. Stein des Ansto&#223;es ist die von der SPD-Politikerin geplante Reform der an sich bereits seit Langem heftig umstrittenen Regeln zur Bestandsdatenauskunft, womit das Justizressort auch klarere Vorschriften f&#252;r die Herausgabe von Passw&#246;rtern durch Telemediendienste wie WhatsApp, Google, Facebook, Tinder, GMX oder Web.de schaffen will.</p> <div class=„collapse-boxtarget collapse-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“> <figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“/></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“> <p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p> <ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ missing=„“ title=„Mehr zum Feuilleton “><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [1]</strong></a></li> </ul></div> </div> <div class=„collapse-boxtrigger“ data-collapse-trigger=„“>mehr anzeigen</div> <p>Der eco-Verband der Internetwirtschaft <a href=„https://www.heise.de/meldung/Passwort-Herausgabe-Scharfe-Kritik-am-grossen-Lauschangriff-im-Netz-4616839.html“><strong>warnte umgehend vor dem „gro&#223;en Lauschangriff im Netz“ [2]</strong></a> und „Kosten in Milliardenh&#246;he“ f&#252;r die Vielzahl der betroffenen Unternehmen. Der Bitkom sah „Grundwerte &#252;ber Bord“ geworfen, „die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten pr&#228;gen“. V&#246;llig aus der Luft gegriffen ist die Initiative aber nicht: sie hat mit den bestehenden und auf Gehei&#223; des Bundesverfassungsgerichts bereits etwas nachgebesserten Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (TKG) und im Telemediengesetz (TMG) sowie in einschl&#228;gigen Landesnormen schon eine lange Vorgeschichte.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_zugangssicherung0“>Zugangssicherungscodes</h3> <p>Noch unter Rot-Gr&#252;n hatte der Gesetzgeber zun&#228;chst <a href=„https://www.heise.de/meldung/Neues-Telekommunikationsgesetz-tritt-in-Kraft-102964.html“><strong>2004 eine TKG-Novelle beschlossen [3]</strong></a>, womit sich Sicherheitsbeh&#246;rden erstmals Zugriff auf „Zugangssicherungscodes“ wie PINs und PUKs sowie Passw&#246;rter f&#252;r Mailboxen oder Webmail-Konten verschaffen durften. Schon damals bezog sich die Klausel auch auf „Endger&#228;te oder in diesen oder im Netz eingesetzte Speichereinrichtungen“, also etwa auf in der Cloud vorgehaltene Daten.</p> <div class=„inread“/> <p>Ein Sprecher des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar h&#228;tte es zu dieser Zeit lieber gesehen, „wenn die ganze Sache mit den PINs und PUKs drau&#223;en geblieben w&#228;re“. Das Auslesen von SMS oder E-Mails <a href=„https://www.heise.de/meldung/Vermittlungsausschuss-winkt-Telekommunikationsgesetz-durch-98131.html“><strong>werde durch einen Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis verhindert [4]</strong></a>, die Ermittler k&#246;nnten aber wohl einen Blick in die Adressb&#252;cher verd&#228;chtiger Nutzer werfen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„navquot_ja1“>„Ja, aber“-Urteil zur Bestandsdatenauskunft</h3> <p>Auf eine <a href=„https://www.heise.de/meldung/E-Mail-Provider-klagen-in-Karlsruhe-gegen-ueberwachungsmassnahmen-110564.html“><strong>2005 eingereichte Klage von vier E-Mail-Providern und zwei Privatpersonen [5]</strong></a> hin <a href=„https://www.heise.de/meldung/Karlsruhe-beschraenkt-Verwendung-von-Telekommunikationsdaten-1442139.html“><strong>entschied das Bundesverfassungsgericht nach reiflicher &#220;berlegung 2012 [6]</strong></a>, dass die acht Jahre zuvor eingef&#252;hrten Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Die Karlsruher Richter kassierten unter anderem die in Paragraf 113 TKG angelegte Praxis der Beh&#246;rden, &#252;ber die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse auch Ausk&#252;nfte &#252;ber den Inhaber einer solche Internetkennung einzuholen. Auch die Auskunftspflicht der Provider gegen&#252;ber Strafverfolgern und Geheimdiensten, die Zugangssicherungscodes wie Passw&#246;rter oder PINs betraf, hatte zun&#228;chst keinen Bestand.</p> <p>Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem typischen „Ja, aber“-Urteil indes keine prinzipiellen Bedenken gegen beide Ma&#223;nahmen, sondern mahnte nur Korrekturen im Lichte der betroffenen Grundrechte an. Gar keine Einw&#228;nde erhob Karlsruhe etwa gegen das &#252;ber die Bundesnetzagentur abgewickelte automatische Auskunftsverfahren rund um pers&#246;nlichen Daten zu Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen Anschlusskennungen, <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Nutzerinformationen-gefragt-wie-nie-1939675.html“><strong>von dem Sicherheitsbeh&#246;rden seit vielen Jahren massiv Gebrauch machen [7]</strong></a>.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_neuregelung_zur2“>Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft</h3> <p>Im Rahmen der von den Verfassungsh&#252;tern vorgegebenen Frist <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bundestag-regelt-Zugriff-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-neu-1827846.html“><strong>regelte der Bundestag daraufhin 2013 die M&#246;glichkeiten zur Bestandsdatenauskunft neu [8]</strong></a>, wobei neben den Mitgliedern der damaligen Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auch die SPD f&#252;r die Reform stimmte. Die Abgeordneten f&#252;gten dabei nun unter anderem eine klarere Norm ein, dass Telekommunikationsfirmen Nutzer &#252;ber das manuelle Auskunftsverfahren anhand einer dynamischen IP-Adresse identifizieren und die entsprechenden Informationen an die berechtigten Beh&#246;rden herausgeben d&#252;rfen.</p> <p>Auch den Zugriff auf PINs, PUKs oder Passw&#246;rter f&#252;hrte das Parlament wieder ein, diesmal jedoch gekn&#252;pft an einen Richtervorbehalt. Wollen Geheimdienste an solche Zugangssicherungscodes heran, muss das die zust&#228;ndige G10-Kontrollkommission absegnen. Der Bundestag stellte zudem klar, dass eine Bestandsdatenabfrage allein „im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit oder Ordnung oder f&#252;r die Erf&#252;llung der gesetzlichen Aufgaben“ erlaubt ist. Es blieb bei der Pflicht f&#252;r Provider mit mehr als 100.000 Kunden, Daten nur &#252;ber eine „gesicherte elektronische Schnittstelle“ herauszugeben.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_rechtlich3“>Rechtlich umstrittene Befugnis</h3> <p>Vieles, was nun auf eine deutlich gr&#246;&#223;ere Zahl an Anbietern von Telemediendiensten zukommen soll, ist also bereits vergleichbar im TKG angelegt. Im TMG, das soziale Medien und Blogs, Chatdienste, Spiele-Apps, Informationsservices und Suchmaschinen, Portale, Shops und private Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts sowie Flirt-Communitys betrifft, <a href=„https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>findet sich in Paragraf 14 sogar ebenfalls schon eine &#228;hnliche Norm [9]</strong></a>: Auf Anordnung der zust&#228;ndigen Stellen darf der Diensteanbieter demnach prinzipiell bereits „im Einzelfall Auskunft &#252;ber Bestandsdaten erteilen, soweit dies f&#252;r Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibeh&#246;rden der L&#228;nder“ oder „zur Erf&#252;llung der gesetzlichen Aufgaben der Beh&#246;rden der Zollverwaltung“ erforderlich ist.</p> <p>Auch s&#228;mtliche Geheimdienste von Bund und L&#228;ndern sowie Beh&#246;rden, die Ordnungswidrigkeiten verfolgen oder „Rechte am geistigen Eigentum“ durchsetzen, k&#246;nnen prinzipiell bereits Daten wie Name oder Anschrift von Nutzern erfragen. Rechtlich ist aber v&#246;llig umstritten, ob diese Befugnis schon greift, was auch in laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielt.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_kampf_gegen4“>Kampf gegen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung</h3> <p>Im Mai 2013 <a href=„https://www.heise.de/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Bestandsdatenauskunft-1858149.html“><strong>legten Vertreter der Piratenpartei n&#228;mlich auch Verfassungsbeschwerde gegen die kurz zuvor verabschiedete Novelle der Bestandsdatenauskunft ein [10]</strong></a>. Hauptbeschwerdef&#252;hrer in dem neuen Fall f&#252;r Karlsruhe sind die Aktivistin Katharina Nocun, die mittlerweile nicht mehr den Piraten angeh&#246;rt, sowie der Jurist Patrick Breyer, der damals schleswig-holsteinischer Landtagsabgeordneter war und mittlerweile ins EU-Parlament gewechselt ist. Mehrere tausend B&#252;rger schlossen sich dem Verfahren im Kampf gegen einen rechtswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung an, in dem das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich 2020 ein Urteil f&#228;llen wird.</p> <p>Breyer und f&#252;nf seiner fr&#252;heren Fraktionskollegen im Parlament Schleswig-Holsteins reichten ferner Verfassungsbeschwerde <a href=„https://www.heise.de/meldung/Laender-verabschieden-neue-Regeln-zur-Bestandsdatenauskunft-1894865.html“><strong>gegen die Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft des Landes [11]</strong></a> ein, deren Reform sie aus der Opposition heraus abgelehnt hatten.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_unverh&#228;ltnism&#228;&#223;i5“>Unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Ausweitung des Zugriffs auf Nutzerdaten</h3> <p>Die Logik der &#220;berwacher und die Einw&#228;nde der Gegner des Instruments lassen sich gut herauslesen aus einer Reihe von Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht in den beiden F&#228;llen, die heise online vorliegen. Klar wird anhand der Eingaben auch, dass die Karlsruher Richter schon sehr viel Zugest&#228;ndnisse an die Sicherheitsbeh&#246;rden gemacht und teils anderthalb Augen zugedr&#252;ckt haben.</p> <p>Die Kl&#228;ger hoffen daher, dass gerade auch <a href=„https://www.heise.de/meldung/Justizministerium-WhatsApp-Gmail-Co-sollen-Passwoerter-herausgeben-muessen-4615602.html“><strong>der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium [12]</strong></a> den Verfassungsh&#252;tern die Augen &#246;ffnet, wie gro&#223; die von dem strittigen Instrument ausgehenden Angriffe auf die Privatsph&#228;re der st&#228;ndig wachsenden Zahl der Internetnutzer ausfallen k&#246;nnten. Breyer spricht von einer „massiven und unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig weitgehenden Ausweitung des Zugriffs auf Nutzerdaten“. W&#252;rde das Verfassungsgericht z&#252;gig &#252;ber die Beschwerde entscheiden, k&#246;nnte es verhindern, „dass der Gesetzgeber Grundrechte verletzt“ und eine neue Klage n&#246;tig werde.</p> <h3 class=„subheading“ id=„navquot_gewisser6“>„Gewisser Verfahrensaufwand“ f&#252;r Beh&#246;rden</h3> <p>Der Berliner Staatsrechtler Christoph M&#246;llers, der die Bundesregierung im Streit um die Novelle von TKG und TMG vertritt, h&#228;lt die einschl&#228;gige Verfassungsbeschwerde f&#252;r unzul&#228;ssig und unbegr&#252;ndet. Beim TMG sei die Frist f&#252;r eine Klage in Karlsruhe eh bereits abgelaufen gewesen. Daran &#228;ndere auch nichts, dass die entsprechende Klausel mit dem Inkrafttreten anderer Normen wie der Reform von Paragraf 113 TKG eine andere Bedeutung bekommen habe.</p> <p>Die Frage, inwieweit IP-Adressen abgerufen werden k&#246;nnten, sei auch bereits „Gegenstand einer gro&#223;en Debatte und einer geteilten gerichtlichen Praxis“ gewesen, gibt M&#246;llers generell zu bedenken. Die manuelle Abfrageprozedur sei „in der Praxis weit entfernt von einem Massendatenverfahren“, sie werde sparsam genutzt. Dies liege schon daran, dass es auch f&#252;r die Beh&#246;rden „einen gewissen Verfahrensaufwand mit sich bringt“. So habe etwa beim Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz 2016 die Zahl der Auskunftsersuchen nach 113 TKG weniger als zwei Prozent der Fallzahl von Anfragen im automatisierten Abrufverfahren betragen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_enormer_anstieg7“>Enormer Anstieg manueller Abfragen beim BKA</h3> <p>Auf den <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Zahl-der-Anfragen-durch-Bundeskriminalamt-stark-gestiegen-4365430.html“><strong>enormen Anstieg der manuellen Abfragen beim Bundeskriminalamt [13]</strong></a> (BKA) geht der Rechtsphilosoph nicht ein. Verlangte die Polizeibeh&#246;rde 2013 noch gut 2000 Ausk&#252;nfte auf diesem Weg, waren es 2016 schon 8752 und 2017 sogar 17.428 Abfragen mit weiterhin steigender Tendenz. Das BKA, die Bundespolizei oder das Zollkriminalamt k&#246;nnen zudem im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion auch f&#252;r andere Beh&#246;rden Auskunft &#252;ber Bestandsdaten einholen, wozu es keine genauen Zahlen gibt.</p> <p>M&#246;llers verweist darauf, dass in den betroffenen Unternehmen jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft auf die ebenfalls genannten formalen Voraussetzungen gepr&#252;ft werden m&#252;sse. Es liege aber auf der Hand, dass private Anbieter „nicht beh&#246;rdliches Handeln kontrollieren k&#246;nnen“. Die Verantwortung f&#252;r die einzelne Entscheidung f&#252;r die Abfrage einfacher Bestandsdaten bis hin zu IP-Adressen bleibe bei den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden. Auch die f&#252;r gr&#246;&#223;ere Firmen vorgeschriebene elektronische Schnittstelle f&#252;hre nicht zu einer „automatisierten Massendatenabfrage“, sondern solle nur die Datensicherheit erh&#246;hen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_eine8“>Eine Statistikpflicht f&#252;r Bestandsdatenausk&#252;nfte sei nicht angebracht</h3> <p>Die von Karlsruhe geforderten „qualifizierten Abrufnormen“ f&#252;r Bestandsdaten f&#252;r einzelne „Bedarfstr&#228;ger“ habe der Gesetzgeber &#252;ber zahlreiche fachgesetzliche Rechtsgrundlagen geschaffen, schreibt M&#246;llers. Die von den Beschwerdef&#252;hrern erw&#252;nschten h&#246;heren materiellen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Identifizierung von Nutzern anhand dynamischer IP-Adressen wie ein Richtervorbehalt seien auch nach Ansicht der h&#246;chsten Richter nicht geboten. Eine vom Verfassungsgericht ausgeschlossene &#220;berwachung „ins Blaue hinein“ finde nicht statt. F&#252;r Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten d&#252;rften dynamische IP-Adressen auch nicht herangezogen werden, da die Rechtskompetenzen daf&#252;r nicht ausreichten.</p> <p>Dass die Provider teils „auf s&#228;mtliche ihrer internen Quellen zur&#252;ckzugreifen“ m&#252;ssten, um Ersuchen nachzukommen, bezieht sich dem Juristen zufolge nicht auf m&#246;glicherweise widerrechtlich gespeicherte Daten. Sollte trotzdem eine Rechtswidrigkeit festgestellt werden, k&#246;nne es zu Konsequenzen wie einem Beweisverwertungsverbot kommen. Eine Statistikpflicht f&#252;r Bestandsdatenausk&#252;nfte sei nicht angebracht, da eine solche sonst „f&#252;r praktisch die gesamte Datenverarbeitungst&#228;tigkeit der Verwaltung gelten“ m&#252;sste.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_verfahrenssicher9“>Verfahrenssicherung nur bei Heimlichkeit erforderlich</h3> <p>Dass eine besondere Eingriffsschwelle f&#252;r die Geheimdienste fehlt, rechtfertigt sich laut M&#246;llers nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus deren beschr&#228;nkten Aufgaben. Sie seien „lediglich auf die Erforschung, mithin nicht unmittelbar auf polizeiliche Ma&#223;nahmen gerichtet und unter der Ma&#223;gabe informationeller Trennung gegen&#252;ber der Vollzugspolizei wahrzunehmen“. Der Zugriff auf PINs und Passw&#246;rter m&#252;sse sich ferner an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, „die f&#252;r die Nutzung der gesicherten Daten gelten“.</p> <p>Die Kritik an der Vorgabe, dass bei den Zugangssicherungscodes eine Richtergenehmigung nicht n&#246;tig ist in F&#228;llen, in denen der Betroffene Kenntnis von der Abfrage der sensiblen Kennungen hat oder haben muss, teilt der Advokat der Bundesregierung nicht. Denn nur die Heimlichkeit einer Ermittlungsma&#223;nahme sei es, die besondere Verfahrenssicherungen erfordere. Mit schwereren Grundrechtseingriffen wie dem Zugang zu einer Wohnung lasse sich die Passwortherausgabe auch nicht vergleichen: es sei dem Nutzer etwa eines Mobiltelefons m&#246;glich, dieses zu wechseln oder auf andere Ger&#228;te zur&#252;ckzugreifen. Insgesamt h&#228;tten ein Smartphone oder ein Rechner nicht die Pers&#246;nlichkeitsrelevanz einer Wohnung.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_auskunftsrecht10“>Auskunftsrecht der Beh&#246;rden</h3> <p>Die Auskunftspflicht etwa bei Urheberrechtsverletzungen erkl&#228;rt M&#246;llers f&#252;r zwingend, da damit eine <a href=„https://www.heise.de/meldung/An-der-neuen-Copyright-Richtlinie-der-EU-scheiden-sich-die-Geister-94899.html“><strong>einschl&#228;gige EU-Richtlinie [14]</strong></a> umgesetzt werde. Die bisherigen Bestimmungen im TMG zu Nutzungsdaten begr&#252;ndeten allein zwar „keine eigenst&#228;ndige Auskunftspflicht“, r&#228;umt er ein. Zugeh&#246;rige Grundlagen f&#252;r einen Datenabruf f&#228;nden sich aber in den einschl&#228;gigen Fachgesetzen wie der Strafprozessordnung (StPO) und den Normenwerken f&#252;r die Geheimdienste.</p> <p>Anders sieht dies die Bundesdatenschutzbeh&#246;rde in einer Stellungnahme aus 2017, f&#252;r die damals noch deren fr&#252;here Leiterin Andrea Vo&#223;hoff verantwortlich war. Paragraf 14 TMG ist ihr zufolge selbst im Zusammenspiel mit dem Verweis auf Nutzungsdaten in Paragraf 15 „lediglich als telemedienrechtliche Befugnisbestimmungsnorm“ f&#252;r die Diensteanbieter im datenschutzrechtlichen Verh&#228;ltnis zu ihren Nutzern anzusehen, nicht jedoch als Auskunftspflicht. Die einschl&#228;gigen „spiegelbildlichen“ Normen bis hin zu Polizeigesetzen oder dem Urheberrechtsgesetz konnte die Kontrolleurin im Gegensatz zu M&#246;llers nicht ausmachen. <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Zahl-der-Anfragen-durch-Bundeskriminalamt-stark-gestiegen-4365430.html“><strong>In einem anderen Papier zu der Verfassungsbeschwerde moniert Vo&#223;hoff [15]</strong></a>: Das Auskunftsrecht der Beh&#246;rden sei praktisch unbeschr&#228;nkt und k&#246;nnte allzu leicht auch unschuldige B&#252;rger identifizieren.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_staatliches11“>Staatliches Interesse an Internet-Kommunikation</h3> <p>Die Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft in Schleswig-Holstein, die sich haupts&#228;chlich in <a href=„http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod?feed=bssho-lr&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true&amp;doc.id=jlr-VwGSHV21P180a“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Paragraf 180a des Landesverwaltungsgesetzes [16]</strong></a> finden und gegen die sich die zweite Klage der Piraten richtet, schlie&#223;t die Option von Ersuchen an Telemedien-Diensteanbieter dagegen ausdr&#252;cklich ein. Sie beschr&#228;nken diese aber auf F&#228;lle, in denen eine Abfrage „zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person sowie zur Abwehr einer gegenw&#228;rtigen Gefahr eines gleichgewichtigen Schadens f&#252;r Sach- oder Verm&#246;genswerte oder f&#252;r die Umwelt erforderlich ist“.</p> <p>Dies gilt auch f&#252;r „die Identifikation der Nutzer“ etwa anhand dynamischer IP-Adressen, wozu in Schleswig-Holstein ein Richtererlaubnis einzuholen ist. Zudem d&#252;rfen nur „das Datum und die Uhrzeit des Beginns und Endes der Nutzung“ eines Telemediendienstes angefordert werden, um tiefere Einblicke in das Online-Verhalten der Betroffenen zu verhindern. Der Kieler Staatsrechtler Florian Becker, der die Regierung und den Landtag von Schleswig-Holstein vor dem Verfassungsgericht vertritt, spricht daher von „deutlich erh&#246;hten Anforderungen“ und „strengeren Verfahrensvorschriften“, die der „zunehmenden Pers&#246;nlichkeitsrelevanz“ und der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit von Eingriffen Rechnung tr&#252;gen (Links zu allen erw&#228;hnten Stellungnahmen am Ende des Textes).</p> <p>Insgesamt kommt es laut Becker so auf Basis der angegriffenen Vorschiften weder zu „Ma&#223;nahmen mit gro&#223;er Streubreite“, noch w&#252;rden Personen erfasst, „die hierzu keinen Anlass gegeben haben“. Die Karlsruher Richter h&#228;tten auch das besondere staatliche Interesse an einer sich in das Internet verlagernden Kommunikation anerkannt, sodass einschl&#228;gige Ausk&#252;nfte auch generell m&#246;glich sein m&#252;ssten. Der in dem Bundesland verwendete Begriff der „im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr f&#252;r die &#246;ffentliche Sicherheit“ sei „identisch“ mit dem der „konkreten Gefahr, wie ihn das Bundesverfassungsgericht verwendet“.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_voraussetzungen12“>Voraussetzungen heimlicher &#220;berwachungsma&#223;nahmen</h3> <p>Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht in der schleswig-holsteinischen Formulierung dagegen eine „Vorverlagerung in das zeitliche Vorfeld einer konkreten Gefahr“. Eine solche Form der pr&#228;ventiven Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung verlange aber, dass ein m&#246;glicher Straft&#228;ter in zeitlicher N&#228;he ein Delikt begehen werde. Der einschl&#228;gige Paragraf sei daher nicht „hinreichend normenklar begrenzt“.</p> <p>Petri kritisiert auch, „dass die Landesgesetzgeber sich offenkundig ermutigt f&#252;hlen, die rechtsstaatlichen Wahrscheinlichkeitsanforderungen an polizeiliche Datenverarbeitungen wie auch an polizeiliche Standardma&#223;nahmen abzusenken“. So sei im bayerischen Polizeigesetz <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bayerns-Polizeigesetz-Expertenkritik-an-drohender-Gefahr-und-Praeventivhaft-4510891.html“><strong>sehr allgemein von einer „drohenden Gefahr“ die Rede [17]</strong></a>. Die entsprechende Vorschrift sei auf die Bestandsdatenauskunft zwar noch nicht anwendbar. Allerdings habe die Staatsregierung schon angek&#252;ndigt, auch die Voraussetzungen heimlicher &#220;berwachungsma&#223;nahmen &#252;berdenken zu wollen. Das schleswig-holsteinische Verfahren sei so l&#228;nder&#252;bergreifend bedeutsam.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_h&#252;rden_und13“>H&#252;rden und Abrufbefugnisse</h3> <p>Das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht dagegen kein Problem mit dem Gefahrenbegriff. Dass der Kieler Gesetzgeber die Bestandsdatenauskunft nicht auf „St&#246;rer“ eingegrenzt habe, gelte als „verfassungsrechtlich noch hinnehmbar“. Gerade bei Auskunftsersuchen &#252;ber Inhaber von IP-Adressen w&#228;re eine solche Beschr&#228;nkung aber „durchaus angebracht“ gewesen.</p> <p>Auch beim Zugriff auf Bestands- und Nutzungsinformationen haben die schleswig-holsteinischen Datensch&#252;tzer Bauchschmerzen und halten es f&#252;r fraglich, ob die eingezogenen H&#252;rden und Abrufbefugnisse ausreichen. Es gelte zu kl&#228;ren, ob den schutzw&#252;rdigen Interessen der Betroffenen vor allem bei Berufsgeheimnistr&#228;gern wie &#196;rzten, Abgeordneten oder Anw&#228;lten ausreichend Rechnung getragen werde.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_abfrage_von14“>Abfrage von Passw&#246;rtern</h3> <p>Passw&#246;rter wiesen gegen&#252;ber den Bestandsdaten zudem „einen h&#246;heren Schutzbedarf auf“, betont das ULD. Sie sicherten die Betroffenen vor einem Zugriff auf die entsprechenden Kommunikationsvorg&#228;nge und Inhaltsdaten ab. Zumindest bei den Kompetenzen f&#252;r Staatssch&#252;tzer w&#252;rden die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht erf&#252;llt: Der Gesetzgeber m&#252;sse abschlie&#223;end festlegen, f&#252;r welche Zwecke und unter welchen Bedingungen die zugangsgesch&#252;tzten Inhaltsdaten durch Geheimdienste genutzt werden d&#252;rften.</p> <p>Der Vorschlag von Justizministerin Lambrecht befindet sich so letztlich voll auf der bisherigen Linie der Bundesregierung. Von dieser Warte aus fehlen im Telemediengesetz vor allem noch klarere Vorgaben zur Auskunft „anhand von IP-Adressen“, bei denen k&#252;nftig die von den Anbietern in der Regel eigentlich nicht gespeicherten Port-Nummern f&#252;r die treffgenauere Identifizierbarkeit von Nutzern kommen solle, sowie zur Abfrage von Passw&#246;rtern.</p> <p>Dass der Kreis der Verpflichteten mit der Initiative deutlich ausgeweitet w&#252;rde auf schier alle Kommunikations- und Mediendienste, die irgendwas mit dem Web und Internet zu tun haben, thematisiert das Justizressort nicht. Nicht entgangen ist dem Ministerium dagegen, dass Passw&#246;rter nach der Datenschutz-Grundverordnung (<a href=„https://www.heise.de/thema/DSGVO#liste“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>DSGVO [18]</strong></a>) verschl&#252;sselt gespeichert werden m&#252;ssen. Es z&#228;hlt aber darauf, dass die Beh&#246;rden etwa nach einem Terroranschlag trotzdem die Chance h&#228;tten, <a href=„https://www.heise.de/meldung/Schwarz-Rot-verteidigt-Plan-zur-Passwort-Herausgabe-als-massvoll-4619425.html“><strong>die allein verf&#252;gbaren Hashwerte mit extrem hohem Aufwand selbst zu knacken [19]</strong></a>. Sollten Anbieter entgegen der Datenschutzvorschriften Passw&#246;rter unverschl&#252;sselt vorhalten, h&#228;tten Staatsanwaltschaften k&#252;nftig aber auch die Chance, diese im Klartext abzufragen.</p> <h3 class=„subheading“ id=„nav_aussagekraft15“>Aussagekraft von Metadaten</h3> <p>Als b&#252;rgerrechtliches Plus verbucht Lambrechts Haus, dass der Abfrage von Zugangssicherungscodes &#8211; nicht aber etwa der von IP-Adressen und zugeh&#246;rigen Nutzernamen &#8211; ein Richtervorbehalt vorgeschoben werden soll. F&#252;r den gegen die bestehenden Regeln klagenden Breyer w&#252;rde ein solcher Schritt aber nichts an „unangemessen geringen materiell-rechtlichen Anforderungen an eine Aufdeckung der Internetnutzung“ &#228;ndern. Ein Richter k&#246;nne nur Letztere pr&#252;fen, was aber an sich problematisch sei, wenn die einschl&#228;gigen Vorschriften bereits unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig seien. Oft werden Ersuchen der Staatsanwaltschaften auch schon aus Zeitgr&#252;nden oder Ressourcenmangel einfach durchgewinkt.</p> <p>Internet-Metadaten st&#252;nden in ihrer Aussagekraft Inhaltsdaten nicht nach, warnt Breyer in seiner Erwiderung ans Verfassungsgericht. Sie k&#246;nnten sogar „viel weiter reichende Schl&#252;sse auf Privatleben zulassen. Studien zufolge lasse sich schon aus 100 bis 200 Klicks die Pers&#246;nlichkeit eines Nutzers genauer ableiten als sie Freunden, dem Partner oder gar dem Betroffenen selbst bewusst seien. Aus Metadaten seien sehr „intime Ableitungen und auch Vorhersagen auf zuk&#252;nftiges Verhalten m&#246;glich“.</p> <p>Der Beschwerdef&#252;hrer bleibt auch dabei, dass die eingef&#252;hrte elektronische Schnittstelle „die Gefahr von Massendatenabfragen“ begr&#252;ndet. Er regt an, neben der Bestandsdatenauskunft auch die ebenfalls intensiv genutzte Praxis der Funkzellenabfrage im Blick zu haben. „Bei diesem Verfahren werden alle Personen abgefragt, die sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufgehalten haben“, erl&#228;utert Breyer. Davon seien j&#228;hrlich Millionen Menschen betroffen. Mithilfe von Bestandsdatenabfragen und anschlie&#223;endem Abgleich mit Polizeidatenbanken werde dann oft versucht, den Kreis der Zielpersonen einzugrenzen. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung habe diese Vorgehensweise eine gro&#223;e Streubreite und begr&#252;ndet die erhebliche Gefahr f&#252;r Betroffene, ohne vorwerfbares Verhalten identifiziert zu werden.</p> <p><strong>Stellungnahmen f&#252;r das Verfahren zur Bestandsdatenauskunft:</strong></p> <ul class=„rtelist rtelist–unordered“><li><a href=„https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/BDA-SH_2017-10-25_LReg-an-BVerfG.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Florian Becker f&#252;r die Regierung und den Landtag von Schleswig-Holstein [20]</strong></a></li> <li><a href=„https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017-07-28_LfD-By-an-BVerfG.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri [21]</strong></a></li> <li><a href=„https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017_BfDI-an-BVerfG.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Die fr&#252;here Bundesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vo&#223;hoff [22]</strong></a></li> <li><a href=„https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017_BReg-an-BVerfG.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Christoph M&#246;llers f&#252;r die Bundesregierung [23]</strong></a></li> <li><a href=„https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/BDA-SH_2017-10-30_ULD-an-BVerfG.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) [24]</strong></a></li> </ul><p><strong>[Update 12.1.2020 13:24 Uhr:]</strong> Stellungnahmen am Ende der Meldung erg&#228;nzt ()<br class=„clear“/></p> <hr/><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br/><small>

http://www.heise.de/-4633688

</small></p> <p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><br/><small>

<strong>[1]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/Missing-Link

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<strong>[2]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Passwort-Herausgabe-Scharfe-Kritik-am-grossen-Lauschangriff-im-Netz-4616839.html

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<strong>[3]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Neues-Telekommunikationsgesetz-tritt-in-Kraft-102964.html

</small><br/><small>

<strong>[4]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Vermittlungsausschuss-winkt-Telekommunikationsgesetz-durch-98131.html

</small><br/><small>

<strong>[5]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/E-Mail-Provider-klagen-in-Karlsruhe-gegen-ueberwachungsmassnahmen-110564.html

</small><br/><small>

<strong>[6]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Karlsruhe-beschraenkt-Verwendung-von-Telekommunikationsdaten-1442139.html

</small><br/><small>

<strong>[7]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Nutzerinformationen-gefragt-wie-nie-1939675.html

</small><br/><small>

<strong>[8]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bundestag-regelt-Zugriff-auf-IP-Adressen-und-Passwoerter-neu-1827846.html

</small><br/><small>

<strong>[9]</strong>&#160;https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__14.html

</small><br/><small>

<strong>[10]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Bestandsdatenauskunft-1858149.html

</small><br/><small>

<strong>[11]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Laender-verabschieden-neue-Regeln-zur-Bestandsdatenauskunft-1894865.html

</small><br/><small>

<strong>[12]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Justizministerium-WhatsApp-Gmail-Co-sollen-Passwoerter-herausgeben-muessen-4615602.html

</small><br/><small>

<strong>[13]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Zahl-der-Anfragen-durch-Bundeskriminalamt-stark-gestiegen-4365430.html

</small><br/><small>

<strong>[14]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/An-der-neuen-Copyright-Richtlinie-der-EU-scheiden-sich-die-Geister-94899.html

</small><br/><small>

<strong>[15]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bestandsdatenauskunft-Zahl-der-Anfragen-durch-Bundeskriminalamt-stark-gestiegen-4365430.html

</small><br/><small>

<strong>[16]</strong>&#160;http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/page/bsshoprod?feed=bssho-lr&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true&amp;doc.id=jlr-VwGSHV21P180a

</small><br/><small>

<strong>[17]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bayerns-Polizeigesetz-Expertenkritik-an-drohender-Gefahr-und-Praeventivhaft-4510891.html

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<strong>[18]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/DSGVO#liste

</small><br/><small>

<strong>[19]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Schwarz-Rot-verteidigt-Plan-zur-Passwort-Herausgabe-als-massvoll-4619425.html

</small><br/><small>

<strong>[20]</strong>&#160;https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/BDA-SH_2017-10-25_LReg-an-BVerfG.pdf

</small><br/><small>

<strong>[21]</strong>&#160;https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017-07-28_LfD-By-an-BVerfG.pdf

</small><br/><small>

<strong>[22]</strong>&#160;https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017_BfDI-an-BVerfG.pdf

</small><br/><small>

<strong>[23]</strong>&#160;https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/bda-bund_2017_BReg-an-BVerfG.pdf

</small><br/><small>

<strong>[24]</strong>&#160;https://bestandsdatenauskunft.de/wp-content/uploads/2020/01/BDA-SH_2017-10-30_ULD-an-BVerfG.pdf

</small><br/><small>

<strong>[25]</strong>&#160;mailto:bme@heise.de

</small><br/></p> <p class=„printversion__copyright“><em>Copyright &#169; 2020 Heise Medien</em></p> </html>

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