<html> <h2>Eingangsstatement von BfV-Präsident <abbr title=„Doktor“>Dr.</abbr> Hans-Georg Maaßen</h2> <p><em>Es gilt das gesprochene Wort!</em></p> <p class=„c14“>Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>zunächst zu meiner Person: ich bin 53 Jahre alt, nach Abschluss meines Jurastudiums war ich zunächst als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig, ehe ich 1991 in das Bundesministerium des Innern wechselte. Dort war ich in einer Reihe von Verwendungen im Ausländer- und Asylrecht, in der Polizeiabteilung und als Persönlicher Referent des Sicherheitsstaatssekretärs eingesetzt. Ich leitete das Ausländerrechtsreferat von 2002 bis 2008 und als Unterabteilungsleiter zwischen 2008 und 2012 den Stab Terrorismusbekämpfung. Seit dem 1. August 2012 bin ich Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.</p> <h2 class=„c15“>1. Einleitung, Zusammenarbeit mit NSA</h2> <p>Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>von den Veröffentlichungen des Edward Snowden hatte ich nach meiner Erinnerung zum ersten Mal am 7. Juni 2013 erfahren. Ich traf mich an diesem Freitagmorgen mit General Keith Alexander, dem Direktor der NSA, zu einem Arbeitsfrühstück. General Alexander hielt sich an diesem Tag in Berlin auf, und wir waren verabredet, im Rahmen eines Frühstücks über die Sicherheitslage und eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen BfV und NSA zu sprechen. Zu Beginn des Gesprächs, wir hatten gerade Platz genommen, reichte mir ein Mitarbeiter einen Ausdruck einer deutschen Online-Medienmeldung. Dieser Meldung zufolge war ein streng geheimes NSA-Dokument öffentlich geworden, und es hieß, die NSA würde Daten aus Telefongesprächen von US-Bürgern auswerten. Ich überflog diese Information und sprach im Laufe des Gesprächs General Alexander auf diese Meldung an. Nach meinem Eindruck reagierte er gelassen und maß dem Vorgang keine besondere Bedeutung bei. Mir ging damals durch den Kopf, dass ich an seiner Stelle sicherlich die Reise sofort abgebrochen hätte. Im Übrigen: Snowden und seine Veröffentlichungen hatten ansonsten in diesem Gespräch keine Rolle gespielt.</p> <p class=„c14“>Die durch Snowden bekannt gewordenen Abhörprogramme Prism, Tempora, Boundless <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lI#informant“ title=„Link zum Glossarbegriff "Informant"“>Informant</a> und andere waren mir zuvor nicht bekannt. Sie waren nie Gegenstand meiner Gespräche mit der NSA. Wir hatten zwar bis Sommer 2013 eine gute Arbeitsbeziehung zur NSA aufgebaut. Aber dies bedeutete zu keinem Zeitpunkt, dass die NSA uns ihre Methodiken und ihre Strategien offenbarte. Für uns ging es in den Gesprächen mit den amerikanischen Partnern darum, ein Mehr an Erkenntnissen zu möglichen terroristischen Gefahren aus dem Ausland zu erhalten. Die Gefahrenlage im Bereich des <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lI#islamismus“ title=„Link zum Glossarbegriff "Islamismus"“>islamistischen</a> <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lT#terrorismus“ title=„Link zum Glossarbegriff "Terrorismus"“>Terrorismus</a> hatte sich in den Jahren zuvor bereits erheblich verschärft. Aus Deutschland stammende Islamisten, wie Mohamed Mahmout, waren in dieser Zeit nach Ägypten und Libyen und von dort nach Syrien und in den Irak gereist. Sie drohten mit Anschlägen in Deutschland. Deutsche Islamisten waren in Afghanistan und kämpften für Al Qaida oder Al Qaida nahe Organisationen wie die IBU und die IJU. Unser Informationsbedarf konnte nicht allein durch den <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lN#nachrichtendienste“ title=„Link zum Glossarbegriff "Nachrichtendienste"“>BND</a> gedeckt werden. Der BND war ein wichtiger Partner, aber auch er verfügte nur über einen Bruchteil der Informationen, die wir brauchten. Die amerikanischen Nachrichtendienste hatten uns viele wichtige Hinweise gegeben, die dazu führten, dass wir eine Reihe von Anschlagsplanungen oder mutmaßlichen Anschlagsplanungen frühzeitig erkannten und dadurch verhindern konnten, dass es zu Anschlägen kam. Die Al-Qaida-Zelle um El Kebir, die in Düsseldorf einen Anschlag plante, war mithilfe unserer amerikanischen Partner ausgehoben und vor Gericht gestellt worden.</p> <p class=„c14“>Dagegen haben wir nach meiner Kenntnis von der NSA keine Informationen über rein deutsche Sachverhalte erbeten noch haben wir sie erhalten, noch sind sie uns angeboten worden. Es ist klar, dass die NSA in Deutschland keine derartigen Befugnisse zur Informationsgewinnung hat. Die Informationsgewinnung im Inland ist unsere originäre gesetzliche Aufgabe. Ein Outsourcing an einen ausländischen Dienst kommt deshalb überhaupt nicht in Frage.</p> <p class=„c14“>Allerdings haben wir als Inlandsnachrichtendienst erhebliche Probleme bei der technischen Informationsgewinnung. Dies sind weniger rechtliche als technische Probleme, denn wir haben die gesetzliche Grundlage nach dem G-10-Gesetz einzelfallbezogene Telekommunikationsüberwachung zu betreiben. Wir haben vielfach das technische Problem, die Daten, die wir auf Grund einer G-10-Anordnung erhalten, technisch lesbar zu machen und auswerten zu können. Unsere Anlage für die Telekommunikationsüberwachung muss mit Blick auf die Übertragungsprotokolle und Codierungen der Hersteller von Telekommunikations-Apps permanent ertüchtigt werden. Dies ist eine unglaubliche Herausforderung. Wir möchten nicht, dass die G-10-Kommission uns die Internetüberwachung eines Terroristen genehmigt, wir aber nicht in der Lage sind, seine Internetkommunikation lesen zu können, nur weil uns die technischen Möglichkeiten oder der technische Sachverstand fehlt. Die NSA hatte uns vor diesem Hintergrund die Software XKeyscore überlassen. Für uns ein reines Analyse- und Auswertewerkzeug mit dem wir Daten aus unserem Datenpool für uns sichtbar und auswertbar machen. Es war nicht bloßer Altruismus der Amerikaner. Ich hatte die Amerikaner so verstanden, dass sie Sorge hatten, dass wir nicht in der Lage sind, unsere Arbeit richtig zu machen. Hierdurch wären auch nationale amerikanische Interessen in Deutschland und die Stabilität Deutschlands als Bündnispartner gefährdet. Das sind Sorgen der Partner in den USA, die seit einigen Monaten wegen der Sicherheitslage in Westeuropa noch deutlicher artikuliert werden.</p> <h2 class=„c15“>2. Snowdens „Enthüllungen“ über die US-Vorherrschaft im Cyber-Raum</h2> <p>Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>ohne die Snowden Dokumente war bereits für jeden offensichtlich, dass die USA die absolute Vorherrschaft im Cyberraum anstrebten. Der nationale Sicherheitskoordinator von Bill Clinton Richard A. Clarke hatte bereits vor Jahren in seinem Buch „World Wide War“ klar gemacht: die USA nehmen für sich die absolute Vorherrschaft zu Land, zu Wasser, in der Luft, im Weltraum und im Cyberraum in Anspruch. Die USA haben aus meiner Wahrnehmung eine klare Strategie verfolgt, um dieses Ziel zu erreichen. Durch eine kluge Wirtschaftspolitik, einen erheblichen technologischen Vorsprung und die Vernetzung von Sicherheitsbehörden und Wirtschaft sind die für uns wesentlichen Bereiche der IT-Technik und des Cyberraums amerikanisch: die schlichte Hardware, die Routertechnik, Smartphones (selbst das koreanische Samsung arbeitet mit Google-Android), Tablets, Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, Internetwarenhäuser, Auktionshäuser, Apps <abbr title=„und so weiter“>usw.</abbr> Und wenn ein Unternehmen auch aus sicherheitspolitischen Gründen amerikanisch sein müsste, wie <abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> das frühere europäische Unternehmen Skype, wird es einfach aufgekauft. Hinzu kommt auch noch, dass die Internetverkehre zu einem großen Teil über US-Territorium verlaufen, Ortungssatelliten amerikanisch sind und dass viele Serverfarmen in den USA stehen. Die USA verfügen zu einem großen Teil über unsere Daten. Dass die Amerikaner in diesen Bereichen so stark sind, kann man ihnen nicht wirklich vorwerfen. Sie haben ihr Ziel ohne politische Auseinandersetzungen fast erreicht. Vielmehr müssen wir Europäer uns vorwerfen, ob wir nicht vielleicht eine andere Wirtschaftspolitik für die IT-Technik hätten betreiben sollen. Die Amerikaner haben ihre Automobilindustrie geopfert; dafür haben sie die Dominanz im Cyberraum. Wir Europäer stehen gegenüber den USA ziemlich nackt da. Das meine ich vor allem in Bezug auf unsere Daten.</p> <p class=„c14“>Und spätestens nach der Diskussion um das SWIFT-Abkommen mit den USA war auch in Europa bekannt, dass die amerikanischen Nachrichtendienste weitgehende rechtliche Möglichkeiten haben, in den USA auf Datenbestände über Ausländer zuzugreifen. Hinzu kommt – und dass war auch kein Geheimnis –, dass die NSA über erhebliche personelle, technische und finanzielle Ressourcen verfügt.</p> <p class=„c14“>In Summe bedeutet das:</p> <ol class=„contentliste decimal c16“ start=„1“ readability=„33“><li readability=„2“> <p>die USA haben die technische Vorherrschaft für weite Bereiche des Cyberraums, und</p> </li> <li readability=„4“> <p>die Dienste sind sowohl rechtlich als auch technisch in der Lage, diese Vorherrschaft im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in Anspruch zu nehmen.</p> </li> </ol><p class=„c17“>Insoweit bieten die Snowden „Enthüllungen“ neben vielen Details nur einen wichtigen Hinweis: die USA haben auch den Willen, dies zu tun. Vielleicht war mancher Europäer naiv und glaubte, die USA würden ihre Vorherrschaft nicht im Rahmen ihrer eigenen Gesetze für sich ausnutzen. Das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages Fritz-Rudolf Körper zeigte sich nach Bekanntwerden der Snowden „Enthüllungen“ überrascht, dass so viele überrascht waren. „Wenn wir geschützte Kommunikation wollen, müssen wir eine eigene, robuste Infrastruktur aufbauen“, sagte er.</p> <p class=„c14“>Das Ganze hat aber mit dem Thema <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lS#spionageabwehr“ title=„Link zum Glossarbegriff "Spionageabwehr"“>Spionageabwehr</a> nur bedingt etwas zu tun. Wenn Europa es zulässt, dass <abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> innereuropäische Kommunikation über die USA geroutet wird, dass europäische Kommunikation über amerikanische Apps läuft, dass europäische Daten in den USA gespeichert werden, dann darf man sich nicht beklagen, wenn auf der Grundlage amerikanischen Rechts sich amerikanische Nachrichtendienste mit ihren Programmen an unseren Daten bedienen können. Wollte man ein anderes Ergebnis, müsste die europäische Politik die USA zu einem anderen Umgang mit europäischen Daten bewegen oder selbst zu einer Wende in der eigenen Politik finden.</p> <h2 class=„c15“>3. Spionage und Spionageabwehr</h2> <p>Meine sehr geehrten Damen und Herren,</p> <p class=„c14“>im Bereich der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten verwende ich nicht das Wort „Freunde“. Wir haben keine Freunde, sondern Partner. Partner, wie man auch sonst von Geschäftspartnern spricht. Wir wissen, dass in unserem Geschäft Freunde nicht immer nur Freunde sein können, weil die Aufgaben der Nachrichtendienste den nationalen Interessen folgen. Es gibt Partner, bei denen man eine fast einhundertprozentige Deckungsgleichheit der jeweiligen nationalen Interessen feststellen kann. Es gibt aber auch Partner, die man gelegentlich braucht, bei denen die Überschneidung der Interessen gering ist.</p> <p class=„c14“>Die USA und die anderen Staaten der Five Eyes gehören zu unseren engsten und unverzichtbaren Partnern, vor allem mit Blick auf die Bekämpfung des internationalen islamistischen Terrorismus. Im Verhältnis zu diesen Staaten ist die Überschneidung der nationalen Interessen und damit der Aufgaben der Nachrichtendienste sehr weitgehend. Aber ihre jeweiligen nationalen Interessen sind nicht immer deckungsgleich mit unseren deutschen nationalen Interessen.</p> <p class=„c14“>Wir alle wissen, dass Deutschland für die USA Partner und politischer Freund ist, dass die USA gleichwohl ein hohes Interesse an unserer Politik haben und es gelegentlich nicht lassen können, auch mit unzulässigen Mitteln Informationen über die deutsche Politik zu gewinnen.</p> <p class=„c14“>Bei dem Geschichtsprojekt des BfV, das ich im vergangen Jahr vorgestellt hatte, war festgestellt worden, dass in der frühen Zeit des BfV viele BfV-Berichte über den BND an die US-Dienste gingen. Das BfV war für die CIA ein aufgeschlagenes Buch. Bekannt ist auch, dass der frühere Präsident des Bundeskriminalamts Paul Dickopf ein <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lA#agent“ title=„Link zum Glossarbegriff "Agent"“>Agent</a> der CIA war. Und das für sehr viele Jahre. Es gab immer wieder Fälle, in denen wir als Spionageabwehr den Eindruck hatten, dass sich einzelne Vertreter der US-Dienste in Deutschland statuswidrig verhalten, bishin zum Fall Markus R. dem CIA-Spion im BND, der erst vor wenigen Wochen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden war.</p> <p class=„c14“>Unabhängig davon, dass es sich bei den US-amerikanischen Diensten um zentrale Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit handelt, hat das BfV bei Hinweisen auf nachrichtendienstliche Aktivitäten der USA und der anderen Five Eyes in Deutschland keinesfalls weggeschaut. Der Vorwurf, die Spionageabwehr des BfV gehe angeblichen Spionageaktivitäten der amerikanischen Nachrichtendienste oder Großbritanniens nur ungenügend nach, ist unbegründet. Die Wahrheit ist, dass unabhängig vor den Veröffentlichungen von Edward Snowden bei tatsächlichen Anhaltspunkten allen Verdachtsfällen nachgegangen worden ist. Zur Wahrheit gehört aber auch: manche deutsche Gesprächspartner amerikanischer staatlicher Stellen hatten mitunter auf ein Mindestmaß an Eigenschutz verzichtet. Ich erinnere da beispielhaft an den 2010 bekannt gewordenen Fall des Büroleiters des früheren FDP-Vorsitzenden Dr. Guido Westerwelle, der offensichtlich als Informant oder Agent die US-Botschaft beliefert haben soll.</p> <p class=„c14“>Vor diesem Hintergrund haben wir als Bundesverfassungsschutz die „Enthüllungen“ von Edward Snowden sehr ernst genommen. Als unmittelbare Reaktion auf die Snowden-Veröffentlichungen hatte ich im Bereich der Spionageabwehr des BfV eine Sonderauswertung eingerichtet. Diese Sonderauswertung hat Nachforschungen angestellt, um die erhobenen Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls Konsequenzen für die künftige Arbeit der Spionageabwehr zu ziehen. Dabei wurden im Laufe der Untersuchung umfangreiche Informationen an den politischen Raum weitergegeben. Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde regelmäßig unterrichtet, und es wurden etwa 20 parlamentarische Anfragen der Bundestagsfraktionen zu der Thematik beantwortet.</p> <p class=„c14“>Da die Snowden Dokumente dem Verfassungsschutz nur aus der Presse bekannt waren, hatte ich als Chef der Spionageabwehr den seinerzeitigen Chefredakteur des Spiegel, Herrn Büchner, angeschrieben und ihn gebeten, uns die Dokumente im Original zur Untersuchung zu überlassen. In seiner Antwort vom 28. Januar 2014 begründete Herr Büchner seine Ablehnung mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses. Er schrieb mir:</p> <p class=„c14“>„Der Deutsche Bundestag wird die Aktivitäten der NSA voraussichtlich in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufarbeiten, zu dem aller Voraussicht nach auch die Akten Ihres Hauses herangezogen werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich Ihr Anliegen zu diesem Zeitpunkt nicht positiv beantworten kann.“</p> <p class=„c14“>Bemerkenswert, dass der Spiegel Sorge hatte, dass die Snowden-Dokumente dem Bundestag vorgelegt werden könnten.</p> <p class=„c14“>Dass die NSA in den USA auf europäische Daten zugreifen kann, dies nach amerikanischem Recht darf und dies aus Gründen des nationalen Interesses auch tut, ist – wie gesagt – nicht wirklich überraschend. Eine andere Frage, die durch die Snowden „Enthüllungen“ aufgeworfen wurde, ist für die Spionageabwehr dagegen bedeutsamer: Hat es technische Aufklärungsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste der „Five Eyes“ auf deutschem Boden gegeben. Als Ergebnis der Arbeit der Sonderauswertung ist dazu festzuhalten, dass nach Bewertung aller vorliegenden Informationen letztlich kein konkreter Nachweis dafür geführt werden konnte. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass technische Aufklärungsmaßnahmen in Deutschland durch ausländische Nachrichtendienste regelmäßig nicht nachgewiesen werden können, wenn es sich um die passive Erfassung von Telekommunikationsverkehren handelt. Die passive Erfassung – also <abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> die Antenne, die gut versteckt, den Telekommunikationsverkehr abgreift, – kann – wie man mir sagte – grundsätzlich nicht detektiert werden. Vor diesem Hintergrund hatte der Generalbundesanwalt am 12. Juni 2015 das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausspähung eines von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons durch US-amerikanische Nachrichtendienste eingestellt, weil sich der Vorwurf mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen ließ.</p> <p class=„c14“>Der Vorwurf, dass aus der US-amerikanischen Botschaft am Pariser Platz Abhörmaßnahmen durchgeführt wurden, konnte ebenfalls nicht belegt werden. Ein Zutritts- und Durchsuchungsrecht in der US-Botschaft steht deutschen Behörden nicht zu. Gleichwohl hatte ich bei der US-Botschaft im Oktober 2013 schriftlich nach der Möglichkeit gefragt, ob Mitarbeiter des BfV relevante Räume der diplomatischen Vertretungen er USA in Berlin und Frankfurt am Main begehen dürfen. Meine Anfrage, wurde jedenfalls nicht positiv beantwortet.</p> <p class=„c14“>Ich hatte nach Bekanntwerden der Snowden-Dokumente wiederholt Gelegenheit mit den Chefs der US-amerikanischen Nachrichtendienste zu sprechen. Das Thema Snowden-Dokumente und <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lS#spionage“ title=„Link zum Glossarbegriff "Spionage"“>Spionage</a> gegen Deutschland war von mir regelmäßig thematisiert worden. Zu den Reaktionen meiner Gesprächspartner in öffentlicher Sitzung nur so viel: Nach meiner Erinnerung haben sie zu keinem Zeitpunkt Spionageaktivitäten in Deutschland oder gegen Deutschland bestätigt oder bestritten. Dies ist professionell, ein anderes Verhalten ist auch nicht zu erwarten.</p> <p class=„c14“>Spionageabwehr ist weitgehend Prävention. Technische Ausspähangriffe können vielfach nicht verhindert werden. Hochrangige Politiker wissen, dass sie jederzeit Ziel eines nachrichtendienstlichen Angriffs werden können. Es sind mit Sicherheit zahlreiche Staaten, die ein großes Interesse daran haben, die Telekommunikation von deutschen Spitzenpolitikern abzugreifen. Und dabei denke ich nicht in erster Linie an die USA. Aus Sicht der Spionageabwehr war es bereits riskant, den Neubau ausländischer Botschaften in der Nähe von Bundestag und Bundeskanzleramt zuzulassen. In vielen Ländern werden ausländische Botschaften deshalb bewusst in einem eigenen Diplomatenviertel außerhalb des Regierungsviertels und nicht vis-à-vis von Parlament und Regierungssitz angesiedelt. Das BfV hatte nach meiner Kenntnis bereits in Zusammenhang mit dem Regierungsumzug darauf hingewiesen, dass die räumliche Nähe von Botschaften aus Gründen des Abhörschutzes problematisch ist. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass die Botschaften in einer deutlichen Distanz zu den Kerngebäuden von Bundesregierung und Bundestag angesiedelt wären. Als im Zusammenhang mit den Snowden-Veröffentlichungen in Medien berichtet wurde, das Handy der Bundeskanzlerin sei abgehört worden und aus ausländischen Botschaften in Berlin-Mitte würden Lauschangriffe durchgeführt, hat das BfV zusammen mit der Bundespolizei eine Gefährdungsanalyse erarbeitet. Kernaussagen der Gefährdungsanalyse: Sofern keine besondere Verschlüsselungstechnik eingesetzt wird, sind insbesondere Handys akut abhörgefährdet, gleiches gilt für Tablets. Die Nähe zu den diplomatischen Vertretungen anderer Länder birgt stets eine Abhörgefahr. Das war eine Bestätigung dessen, was BfV und Bundespolizei wiederholt erklärten. Diese Gefährdungsanalyse war eine Fortschre-bung der Berichte aus den Jahren 2001 bis 2003. In der Gefährdungsanalyse haben wir auch zu möglichen Schutzmaßnahmen Stellung genommen. Zur sicheren Kommunikation empfehlen wir Kryptotelefonie. Ich bin mir allerdings auch sicher, dass oftmals Bequemlichkeit und Komfortabilität dazu führen, auf die Nutzung von Kryptotelefonen zu verzichten. Der frühere Wirtschaftsminister Rösler soll kurz vor dem Bekanntwerden der NSA-Affäre noch gesagt haben: „Jeder weiß, dass wir unsere privaten Telefone benutzen, obwohl es verboten ist.“ Dann darf man sich auch nicht beklagen, wenn man abgehört wird. Und es ist nicht nur die NSA.</p> <p class=„c14“>Im Zusammenhang mit den Snowden-Dokumenten wurde gemutmaßt, die NSA würde auch <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lW#wirtschaftsspionage“ title=„Link zum Glossarbegriff "Wirtschaftsspionage"“>Wirtschaftsspionage</a> betreiben. Die Sonderauswertung hatte sich auch mit dieser Fragestellung beschäftigt. Ich selbst hatte die Präsidenten von BDI und DIHT angeschrieben und gebeten, dass mir die Mitgliedsunternehmen etwaige <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lV#verdachtsfaelle“ title=„Link zum Glossarbegriff "Verdachtsfälle"“>Verdachtsfälle</a> mitteilen. Darüber hinaus habe ich bei einer Reihe von Veranstaltungen mit der deutschen Wirtschaft, in Gesprächen mit Vorständen und Sicherheitsverantwortlichen von Unternehmen, bei Vortragsveranstaltungen der regionalen Industrie- und Handelskammern und von Verbänden dies immer wieder thematisiert. Mir sind allerdings keine derartigen Verdachtsfälle gemeldet worden.</p> <p class=„c14“>Insgesamt möchte ich feststellen, dass wir keine Nachweise dafür haben, dass die NSA oder andere Nachrichtendienste der Five Eyes Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen betreiben. Von US-amerikanischer Seite wurde im Rahmen von Gesprächen stets betont, dass Wirtschaftsspionage nicht betrieben werde. Nach meiner Auffassung, gibt es für uns keinen Grund dies wirklich anzuzweifeln. Dafür sprechen mehrere Gründe: Zum einen die Rechtslage. Den US-amerikanischen Diensten ist Wirtschaftsspionage bereits aufgrund ihrer eigenen Rechtslage (Presidential Policy Directive) untersagt. Zum anderen die Wirtschaftsordnung: In der Praxis würde man sich zudem bei Weitergabe entsprechender Informationen an einzelne Unternehmen erheblicher Regressforderungen konkurrierender Wettbewerber ausgesetzt sehen. Staatlich organisierte Wirtschaftsspionage macht vor allem dort Sinn, wo primär staatlich betriebene Unternehmen existieren. Dies trifft bekanntermaßen auf die USA nicht zu.</p> <p class=„c14“>Gleichwohl gehört es auch zu den Aufgaben der Dienste, Terrorismusfinanzierung und <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lP#proliferation“ title=„Link zum Glossarbegriff "Proliferation"“>Proliferation</a>, insbesondere von Rüstungsgütern, zu bekämpfen. Dass hierzu Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt werden, von denen auch europäische Unternehmen betroffen sind, ist insoweit nachvollziehbar. Ausschließen kann ich natürlich auch nicht, dass Bedienstete der NSA oder Contractors entgegen Recht und Gesetz, vielleicht für Geld, Informationen an amerikanische Konkurrenten weitergeben.</p> <p class=„c14“>Als eine Konsequenz aus den Snowden-Veröffentlichungen wurde im BfV die Neuausrichtung der Spionageabwehr und die damit verbundene Stärkung des so genannten „360-Grad-Blicks“ auf den Weg gebracht. Dafür ist der Fachbereich personell und organisatorisch ausgebaut worden. Dies bedeutet, dass sich die Spionageabwehr grundsätzlich gegen Spionageaktivitäten aller ausländischen Nachrichtendienste richtet, ohne vorherige Festlegung auf bestimmte Staaten und insbesondere ohne Ausschluss bestimmter Staaten. Der Schwerpunkt der Spionageabwehr wird aber auch weiterhin auf denjenigen Diensten liegen, deren Zielrichtung in besonderer Weise gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist. Bei aller gebotenen Notwendigkeit der Aufklärung sollten wir nicht vergessen, dass die bedeutsamen Gefährdungen gewiss nicht von unseren engsten Verbündeten ausgehen.</p> <h2 class=„c15“>4. Die Rolle von Snowden</h2> <p>Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>Ob Edward Snowden Agent des russischen Nachrichtendienstes SWR oder FSB ist, kann derzeit nicht belegt werden. Die Anwerbung und Führung eines US-Geheimdienstmitarbeiters vom Typ Edward Sowden wäre für die russischen Nachrichtendienste bereits ein herausragender Erfolg. Sie wären dadurch in den Besitz von wichtigen Informationen über die Methoden und Fähigkeiten der US-amerikanischen technischen Aufklärung gelangt. Snowden dürfte die NSA ausgeplündert haben wie kein zweiter zuvor einen amerikanischen Nachrichtendienst ausgeplündert hat. Allein dadurch, dass russische Nachrichtendienste Kenntnis von diesen Informationen erhielten, war der Schaden für die USA immens. Noch größer wäre der Schaden durch das Bekanntwerden eines solchen Sachverhaltes als ein Überläuferfall, also eines Agenten, der die Fronten bewusst oder in idealistischer Naivität wechselt, oder eines Doppelagentenfalles, also jemand, der im Auftrag russischer Nachrichtendienste für die NSA gearbeitet hätte. Der Schaden wäre deshalb größer, weil er einen erheblichen Imageschaden und damit Vertrauensverlust für die US-amerikanischen Nachrichtendienste bedeutet hätte. Es wäre zwar gut für das Ego der russischen Dienste im Sinne von „wir können’s – immer noch“. Allerdings wäre es ein zeitlich begrenzter Schaden und die Welt hätte von diesem Überläufer- oder Doppelagentenfall bestenfalls in einer Randnotiz Kenntnis genommen.</p> <p class=„c14“>Anders ein Snowden, der weder als Überläufer noch als Doppelagent wahrgenommen wird. Ein Snowden, der als selbstloser Idealist, als „Whistleblower“ in Erscheinung tritt. Oder der von den russischen Diensten als ein nützlicher selbstloser Idealist gehalten wird. Dies wäre eine Spionageoperation verbunden mit einer Desinformations- und Einflussnahmeoperation. Betrachten wir den Erfolg dieser Operation: Die weltweite mediale Darstellung von Snowden als selbstlosem Whisteblower hat dazu beigetragen, dass das Verhältnis von einer Vielzahl westlicher Staaten gegenüber den USA – zumindest zeitweise - beschädigt worden ist. Ein Keil wurde getrieben zwischen die USA und einigen der engsten Verbündeten. Besonders zwischen den USA und Deutschland. In keinem anderen Partnerstaat der USA hatte das Thema Snowden die Medien und die politische Diskussion so beeinflusst wie in Deutschland: antiamerikanisch und gegen die eigenen Nachrichtendienste gerichtet. Und noch mehr. Erinnern wir uns:</p> <p class=„c14“>Der Spiegel hatte in Ausgabe 27/2013 vom 1. Juli 2013 geschrieben:</p> <p class=„c14“>„Eine NSA-Tabelle, die der Spiegel erstmals veröffentlicht, dokumentiert, wie massiv das Aufkommen aus dem in Deutschland überwachten Datenverkehr ist. Danach fing die Agency im vergangenen Dezember die Metadaten von durchschnittlich rund 15 Millionen Telefongesprächen täglich und etwa 10 Millionen Internetverbindungen ab. (…) Aus der Bundesrepublik fließt damit einer der größten Ströme der Welt in den gi-gantischen Datensee des amerikanischen Geheimdienstes“.</p> <p class=„c14“>Dieser Bericht hatte den Bundestagswahlkampf 2013 deutlich beeinflusst. Uns allen ist in Erinnerung, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unter offensichtlicher Bezugnahme auf diesen Bericht erklärte, dass die Reaktionen der Bundesregierung auf die „millionenfachen Grundrechtsverletzungen“ vollkommen unzureichend seien.</p> <p class=„c14“>„Ich erwarte von der Bundeskanzlerin, dass sie in den Gesprächen die deutsche Verfassung in Amerika vertritt und nicht die Interessen der amerikanischen Geheimdienste in Deutschland.“ (so Handelsblatt vom 3. August 2013).</p> <p class=„c14“>Heute wissen wir alle, dass die vom Spiegel aufgestellte Behauptung falsch ist. Der Spiegel erklärte dazu erst ein Jahr später in der Ausgabe Nr. 25/2014 vom 16. Juni 2014: Laut BND „stammten die 500 Millionen Datensätze vom BND, gesammelt in anderen Ländern.“ Und weiter:</p> <p class=„c14“>„Sollten die Angaben zutreffen, dann wäre die Formulierung von ‚Boundless Informant‘ – und auch die Interpretation des Spiegel – falsch gewesen“.</p> <p class=„c14“>Die fast gleiche Sprachregelung findet sich auch auf Seite 237 des Bestsellers der Spiegel-Redakteure Stark/Rosenbach „Der NSA-Komplex“. Es wäre schön, wenn dies nicht nur in einem Nebensatz gesagt worden wäre, sondern auf der Titelseite des Spiegels stünde: Wir haben falsch gelegen und Euch an der Nase herumgeführt!</p> <p class=„c14“>Die deutschen Nachrichtendienste sind durch die Snowden-Affäre in ganz besonderer Weise beschädigt worden. Nicht nur durch die erhebliche Ressourcen-Bindung bei den Nachrichtendiensten, sondern auch, weil im Zusammenhang mit der Snowden-Affäre und dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wichtige Informationen über die deutschen Nachrichtendienste öffentlich wurden, sie skandalisiert und die Mitarbeiter der Nachrichtendienste erheblich verunsichert wurden. Dies alles dürfte der russischen Seite, insbesondere im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise, ausgesprochen entgegengekommen sein. Das Vertrauen der Menschen in Deutschland und das Vertrauen der ausländischen Partner in die deutschen Nachrichtendienste hätte auch geschädigt werden können. Allerdings ist dies nach meinem Eindruck nicht gelungen.</p> <p class=„c14“>Der russische Auslandsnachrichtendienst SWR hat in den vergangenen Jahren durch einen in die USA übergelaufenen Mitarbeiter erhebliche Niederlagen hinnehmen müssen. Diese Verlustfälle haben mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das Ansehen des SWR in Russland und vor allem in der russischen Präsidialadministation beschädigt. Sofern es sich im Fall Snowden tatsächlich um eine durch den SWR geplante und geführte Agenten- und Propaganda-Operation handelt, hätte der SWR seine Schlagkraft und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Dieses Ergebnis stünde im Einklang mit den verfolgten Zielen der russischen Nachrichtendienste im Rahmen der hybriden Kriegsführung gegen den Westen. Auch der Fall Lisa und die russischen Cyber-Trolle zeigen was die russischen Nachrichtendienste heute zu leisten imstande sind. Hervorragende Desinformations- und Einflussnahmekampagnen.</p> <h2 class=„c15“>5. Zur Sicherheitslage</h2> <p>Und das alles in einer Sicherheitslage wie der jetzigen. Täglich erhalte ich Führungsinformationen über mögliche Anschlagsplanungen in Deutschland oder gegen europäische Partner. Derzeit zwei bis vier Warnhinweise täglich. Ein Teil dieser Informationen stammt aus eigenem Aufkommen, viele Meldungen kommen von unseren Partnern. Gerade die sogenannten Ersthinweise – also der Startpunkt unserer Ermittlungen – kommen vielfach von internationalen Partnern, vor allem auch aus den USA.</p> <p class=„c14“>Wir müssen auch in Deutschland mit Anschlägen wie in Paris oder Brüssel rechnen. Die Begehungsweise könnte ähnlich sein. Mumbai-Style nennen wir das. Zeitgleich an verschiedenen Orten, mit Kriegswaffen und Selbstmordattentätern. Als Attentäter denken wir an Terroristen, die als Flüchtlinge getarnt nach Deutschland kommen, aber auch an Syrienrückkehrer und in Deutschland lebende Islamisten. Wir haben in Deutschland mehrere 10.000 Islamisten, davon über 8.600 Salafisten und fast 500 islamistische Gefährder. Aus meiner Sicht eine Riesenherausforderung für die Sicherheitsbehörden. Hinzu kommen für den Bundesverfassungsschutz die Herausforderungen mit dem gewaltbereiten <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lR#rechtsextremismus“ title=„Link zum Glossarbegriff "Rechtsextremismus"“>Rechtsextremismus</a>, mit Personen, die Asylunterkünfte in Brand setzen oder Asylsuchende töten wollen, wie <abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> die OSS, die der Bundesverfassungsschutz aufklärte.</p> <p class=„c14“>Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, sich auf gut aufgestellte, international vernetzte und anerkannte Nachrichtendienste verlassen zu können. Ich kann bestätigen, dass meine Mitarbeiter engagiert und leistungsfähig sind. Aber, die permanenten Skandalisierungsbemühungen gegen die Nachrichtendienste beschädigen die Leistungsfähigkeit. Der Bundesverfassungsschutz ist derzeit von zwei Bundes-tagsuntersuchungsausschüssen und fünf Untersuchungsausschüssen auf Landtagsebene betroffen. Mir ist berichtet worden, dass wir diesem Untersuchungsausschuss auf Grund von 21 Beweisbeschlüssen <abbr title=„circa“>ca.</abbr> 40.000 Blatt Akten aufbereitet vorgelegt haben. Allein in der Abteilung 6 <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lI#islamistischer-terrorismus“ title=„Link zum Glossarbegriff "Islamistischer Terrorismus"“>Islamistischer Terrorismus</a> waren in Spitzenzeiten 106 Mitarbeiter mit Angelegenheiten des Untersuchungsausschuss befasst. Im höheren Dienst sind mehr Mitarbeiter für Untersuchungsausschüsse eingesetzt als in der Referatsgruppe 6 D für den islamistischen Terrorismus. Niemand sage im Falle eines Terroranschlages, das habe er nicht gewusst.</p> <p class=„c14“>Diese Gefährdungslage macht zudem eines sehr deutlich: Der Herausforderung weltweit agierender terroristischer Netzwerke ist keine nationale Sicherheitsbehörde alleine gewachsen. Es ist deshalb nur durch eine intensive globale Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden zu gewährleisten, dass diese Strukturen aufgeklärt und sodann zerschlagen werden.</p> <p class=„c14“>Die USA und Deutschland sind bei der Bekämpfung dieser Bedrohungen enge Partner. Dass wir bislang keine schwerwiegenden Anschläge innerhalb Deutschlands zu verzeichnen haben, verdanken wir auch der Unterstützung durch die US-amerikanischen – und anderer – Nachrichtendienste.</p> <p class=„c14“>Um es nochmals in aller Deutlichkeit zu sagen: ohne die internationale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten wären wir terroristischen Bedrohungen noch sehr viel stärker als ohnehin schon ausgesetzt.</p> <h2 class=„c15“>6. Der „Geheime Krieg“</h2> <p>Und beim Informationsaustausch geht es nicht nur um den Austausch von Lagebildern oder um gelegentliche Arbeitsfrühstücke auf Chefebene. Es geht vor allem um den Austausch von <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lD#daten-personenbezogene“ title=„Link zum Glossarbegriff "Daten, personenbezogene"“>personenbezogenen Daten</a>. Um Reisebewegungen von Islamisten und die davon ausgehenden Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland im Blick behalten zu können, sind die deutschen Sicherheitsbehörden auf Informationen zu Gefährdern angewiesen. Aber auch unsere Partner sind darauf angewiesen, um Terrorakte durch Personen, die wir kennen, zu verhindern oder <abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> auch, um Jihadisten bei der Weiterreise zum IS zu stoppen, oder um uns über deren weiteren Aufenthalt zu informieren. Ohne einen Informationsaustausch zwischen Griechenland und Deutschland hätten wir<abbr title=„zum Beispiel“>z. B.</abbr> nicht erfahren, dass zwei weitere IS-Terroristen, die in Paris am 13. November an dem Anschlag hätten mitwirken sollen, auf Leros ankamen und von dort Richtung Mitteleuropa reisten. In Salzburg konnten diese Personen am 10. Dezember festgenommen werden.</p> <p class=„c14“>Informationsaustausche sind bei der jetzigen Sicherheitslage essenziell. Allerdings fühle ich mich in der Situation, dass von uns einerseits ein noch besserer Informationsaustausch erwartet wird,</p> <p class=„c14“>der SPD-Vorsitzende Gabriel hatte in einem Interview vom 29. März 2016 erklärt, es werde in der „alten Schlapphut-Mentalität der Geheimdienste weiter gearbeitet und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sitzen auf ihren Daten. Dass der eine Staat weiß, wer Terrorverdächtiger ist, der Nachbarstaat, in dem der Verdächtige sein Unwesen treibt, aber im Dunkeln tappt, ist wirklich ein Skandal.“</p> <p class=„c14“>andererseits (wenn ich an die jüngste Rechtsprechung des <abbr title=„Bundesverfassungsgericht“>BVerfG</abbr> denke) gefordert wird, Daten nur sparsam zu übermitteln. Hinzu kommt, dass ich wahrnehme, dass uns unterstellt wird, wir würden durch Datenübermittlungen an extralegalen Tötungen durch Drohnen mitwirken. Derartige Unterstellungen weise ich nachdrücklich auch für meine Mitarbeiter zurück, die Tag für Tag eine belastende und schwierige Arbeit machen, damit wir alle, auch Sie, sicherer (ich möchte nicht sagen: sicher) leben können.</p> <p class=„c14“>Grundsätzlich gilt für das BfV die Maßgabe, dass nur in begründeten Einzelfällen Informationen an ausländische Nachrichtendienste übermittelt werden. Dabei geht der Entscheidung, ob Daten übermittelt werden oder nicht, immer eine Ermessensausübung voraus. Diese erfolgt in jedem Einzelfall nach § 19 <abbr title=„Absatz“>Abs.</abbr> 3 <abbr title=„Bundesverfassungsschutzgesetz“>BVerfSchG</abbr>. Wenn es um Informationen geht, die auf G10-Maßnahmen beruhen, ist der Maßstab für eine Übermittlung § 4 des Artikel 10-Gesetzes. Sie alle können sich vorstellen, dass in der jetzigen Zeit, schnellere und umfassendere Regelungen über einen Informationsaustausch notwendig sind. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Danach wird dem Bundesverfassungsschutz künftig eine klare Rechtsgrundlage gegeben, mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten gemeinsame Dateien einzurichten und zu betreiben. Für mich eine wichtige und klare Ansage.</p> <p class=„c14“>Zum Thema Datenübermittlung an die USA und Drohneneinsatz möchte ich folgende Anmerkungen machen:</p> <p class=„c14“>Zunächst: Ich war von 2008 bis zum 31. Juli 2012 im Bundesministerium des Innern Stabsleiter Terrorismusbekämpfung. In dieser Funktion war ich Vorgesetzter von <abbr title=„Doktor“>Dr.</abbr> Romann, als in dessen Referat der Erlass vom 24. November 2010 ausgearbeitet wurde. Diesen Erlass habe ich mitgetragen und nach meiner Erinnerung war er auch so vorbesprochen. Hintergrund war nach meiner Erinnerung, dass das BfV um klarstellende Weisung gebeten hatte.</p> <p class=„c14“>Im Übrigen möchte ich hierzu sechs Punkte herausstellen:</p> <ol class=„contentliste decimal c16“ start=„1“ readability=„59“><li readability=„11“> <p>Der Einsatz von Drohnen ist nach Rechtsauffassung des Generalbundesanwaltes laut seiner Einstellungsverfügung vom 20. Juni 2013 völkerrechtlich zulässig. Eine Strafbarkeit hat er abgelehnt. Zu dem im politisch-medialen Raum oftmals thematisierten Fall des Bünjamin E. stellte der Generalbundesanwalt fest:</p> <p class=„c14“>„Bei B.E. (handelte es sich) nicht um einen nach dem humanitären Völkerrecht geschützten Zivilisten, sondern um ein Mitglied einer organisierten bewaffneten Gruppe mit fortgesetzter Kampffunktion. B. E. war erkennbar zum Zwecke der Teilnahme am <a class=„glossary-link“ href=„https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lJ#jihad“ title=„Link zum Glossarbegriff "Jihad"“>Jihad</a> nach Pakistan ausgereist.“</p> <p class=„c14“>Dieser Rechtsauffassung des Generalbundesanwaltes schließe ich mich ausdrücklich an.</p> </li> <li class=„c18“ readability=„17“> <p>Eine ganz andere Frage ist, ob die rechtmäßigen Drohnensätze der USA politisch und moralisch mitgetragen werden. Das ist eine andere Argumentationsebene. Nach meinem Verständnis hatte die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie die Drohneneinsätze nicht gutheißt. In dem Erlass vom 24. November 2010 ist dies dadurch zum Ausdruck gebracht worden, dass sicherzustellen ist,</p> <p class=„c14“>„dass die Listen keine Daten enthalten, die unmittelbar für die geographische Ortung in der in Rede stehenden Region verwendet werden können“.</p> <p class=„c14“>Und daran hat sich das BfV nach allem, was ich weiß, gehalten.</p> </li> <li class=„c18“ readability=„14“> <p>Bei den aus Deutschland stammenden Personen, die durch Drohnenangriffe ums Leben gekommen sind, fehlt es an einem Beleg, dass sie Ziel der jeweiligen Drohnenangriffe gewesen sind. Allein die Tatsache, dass sie für deutsche Sicherheitsbehörden relevant waren, wir sie richtigerweise als Jihadisten einstuften, begründet noch nicht die Schlussfolgerung, dass die Drohnen durch US-Stellen gegen diese Personen und nicht gegen andere Personen eingesetzt wurden. Vielleicht halten wir Deutsche die aus Deutschland stammenden Jihadisten für besonders wichtig.</p> </li> <li class=„c18“ readability=„8“> <p>Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Nachrichtendienste erfolgt unter Verwendung eines Sperrvermerks (Disclaimers). Durch diesen Vermerk wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Daten nur für nachrichtendienstliche Zwecke verwendet werden dürfen. Sie durften und dürfen nicht für militärische Zwecke verwendet werden, auch wenn die militärischen Aktionen von der CIA durchgeführt werden sollten.</p> </li> <li class=„c18“ readability=„6“> <p>Nach allem, was ich weiß, sind allein Handy-Telefonnummern auch unter Einsatz von Gilgamesh nicht ausreichend, um in Afghanistan eine Gelokalisierung vorzunehmen.</p> </li> <li class=„c18“ readability=„7“> <p>Und schließlich:</p> <p class=„c14“>Die Mitarbeiter im BfV haben die Daten mit gutem Gewissen und im vollen Bewusstsein übermittelt, dass sie nicht zur Geolokalisierung verwendet werden und auch nicht verwendet werden können. Sie haben in dem Glauben gehandelt, nicht an den Drohneneinsätzen der USA mitzuwirken.</p> </li> </ol><p class=„c17“>Bei einer Vielzahl der in der Vergangenheit aber auch aktuell bearbeiteten Verdachtsfälle im Bereich des islamistischen Terrorismus, haben sich die US-amerikanischen Nachrichtendienste als zuverlässiger und unverzichtbarer Informationsgeber erwiesen. Dass auch deutsche Sicherheitsbehörden umgekehrt US-Dienste durch Übermittlung von Informationen bei der Terrorbekämpfung unterstützen, sollte daher selbstverständlich sein.</p> <p class=„c14“>Wir sehen an den jüngsten Anschlägen in Paris, Brüssel und auch Istanbul, dass der Austausch von personenbezogenen Daten über die eigenen Landesgrenzen hinweg notwendig ist und sogar noch intensiviert werden muss.</p> <h2 class=„c15“>7. Xkeyscore</h2> <p>Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>Eine Behauptung, dem sich das BfV seit den Veröffentlichungen Edward Snowdens in der Öffentlichkeit ausgesetzt sieht, ist, dass die Privatsphäre von Bundesbürgern durch massenhafte, anlasslose und verdachtsunabhängige Datenerhebung internetgestützter Telekommunikation überwacht und ausgespäht werde. Diese Behauptung ist falsch. Das BfV ist als Inlandsnachrichtendienst keine sogenannte SIGINT-Behörde. Anders als beispielsweise die NSA, betreiben wir keine strategische Fernmeldeaufklärung mittels Signalauswertung von kabel-, satelliten- oder funkgestützter Kommunikation. Wir sind ein Inlandsnachrichtendienst, der nur in Einzelfällen bei Vorliegen besonderer Gründe nach Genehmigung der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages und auf der Grundlage des G-10-Gesetzes die Telekommunikation überwachen darf. Telekommunikationsüberwachung durch das BfV ist immer ultima ratio, <abbr title=„das heißt“>d. h.</abbr> sie erfolgt ausschließlich einzelfallbezogen und nur, wenn andere Möglichkeiten zur Informationsgewinnung ausscheiden oder nicht ausreichen. Eine massenhafte, anlasslose und verdachtsunabhängige Datensammlung erfolgt seitens des BfV nicht.</p> <p class=„c14“>Bei der in Rede stehenden Software XKeyScore handelt es sich um ein erweitertes Analyse- und Auswertungstool, das dem BfV von der NSA zur Verfügung gestellt wurde. Es dient uns nicht zur Erfassung von Datenverkehren. Die Software wurde als „<em>Stand-Alone</em>“ System in abgeschotteter Umgebung implementiert, so dass ein Datenabgriff durch Dritte nicht möglich ist. XKeyscore wird von uns ausschließlich zur Auswertung bereits erfasster Daten aus genehmigten G10-Einzelmaßnahmen und unter strikter Beachtung deutschen Rechts genutzt. Dass hierin – wie vielfach unterstellt wurde – keine massenhafte Datenerfassung zu sehen sein kann, zeigt sich bereits anhand der konkreten Anzahl angeordneter und durchgeführter Überwachungsmaßnahmen: beispielsweise entfielen im gesamten Jahr 2014 auf das BfV insgesamt lediglich 148 Einzelmaßnahmen. Von einer anlass- und verdachtslosen Massenüberwachung kann nicht gesprochen werden.</p> <p class=„c14“>Der laufende Testbetrieb der Software hat zudem gezeigt, dass XKeyscore einen Mehrwert für unsere Arbeit als Inlandsnachrichtendienst hat und die bestehenden Auswertungsmöglichkeiten sinnvoll ergänzt. Die Überlassung von XKeyscore war und ist daher im Hinblick auf unsere nachrichtendienstlichen Fähigkeiten ein großes Plus.</p> <p class=„c14“>Das BfV hat sich mit der Übernahme von XKeyScore auch nicht zu einer unkontrollierten und massenhaften Datenübermittlung an die NSA verpflichtet. Maßgebend ist das deutsche Recht. Eine Informationsübermittlung findet nur im Einzelfall unter Beachtung des deutschen Rechts statt. Grundsätzlich gilt, dass das BfV zur Erfüllung seiner gesetzlich festgelegten Aufgaben von dem Know-How ausländischer Partnerdienste im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien nur profitieren kann.</p> <p class=„c14“>Damit wir unserem Auftrag als Inlandsnachrichtendienst gerecht werden können, müssen wir mit der immer rasanteren technologischen Entwicklung Schritt halten. Die Beobachtung terroristischer Personen oder Strukturen wird durch moderne Telekommunikationsmittel und die Nutzung einer stetig wachsenden Vielzahl von Internetdiensten erheblich erschwert. Diese Entwicklung erhöht die technischen Anforderungen an die Erfassung und Auswertung relevanter Kommunikationsinhalte. Den daraus resultierenden Herausforderungen müssen wir mit einer technischen Ertüchtigung und Stärkung der Analysefähigkeit begegnen. Diesem Zweck dient XKeyscore. Und keinem anderen.</p> <p class=„c14“>XKeyscore war mehrere Jahre im Testbetrieb eingesetzt. Dies war im Wesentlichen den hohen Sicherheitsstandards und der Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts geschuldet. Darüber hinaus war auch zu klären, inwieweit sich dieses Werkzeug in die Fortentwicklung unserer eigenen TKÜ-Anlage einfügt. Die Entscheidungsfindung ist inzwischen positiv abgeschlossen, so dass in Kürze der Wirkbetrieb beginnen kann.</p> <h2 class=„c15“>8. Schluss</h2> <p>Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,</p> <p class=„c14“>ich komme zum Schluss und möchte noch einmal festhalten, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nur gemeinsam geführt werden kann. Wir brauchen eine verlässliche und vertrauensvolle Partnerschaft vor allem mit den Staaten der „Five Eyes“, um den heutigen Bedrohungen erfolgreich begegnen zu können.</p> <p class=„c14“>Dies gilt auch für die Gewinnung von Informationen im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung. Eine massenhafte, anlasslose und verdachtsunabhängige Datenerfassung wird durch das BfV nicht praktiziert.</p> <p class=„c14“>Im Hinblick auf unsere technischen Fähigkeiten ist auch weiterhin eine ständige Ertüchtigung notwendig. Nur so werden wir dauerhaft in der Lage sein, mit den rasanten Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien Schritt zu halten.</p> <p class=„c14“>Abschließend möchte ich im Bezug auf die Snowden-Veröffentlichungen nochmals betonen, dass die im BfV eingerichtete Sonderauswertung keine konkreten Nachweise für technische Aufklärungsmaßnahmen durch die Staaten der „Five Eyes“ auf deutschem Boden finden konnte. Dennoch haben wir nach den Snowden-Veröffentlichungen im Bereich der Spionageabwehr den „360-Grad-Blick“ gestärkt, um entsprechende Aktivitäten aus allen Richtungen noch besser bearbeiten zu können.</p> <p class=„c14“>Damit beende ich meine Ausführungen.</p> </html>