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Missing Link: Digitale Polizei – eine unendliche Geschichte mit vielen Restarts

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<html> <header class=„article-header“><h1 class=„articleheading“>Missing Link: Digitale Polizei &#8211; eine unendliche Geschichte mit vielen Restarts</h1><div class=„publish-info“> Stefan Krempl</div></header><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/2/4/3/2/6/4/shutterstock_1400970128-9705918860654bdb.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/2/4/3/2/6/4/shutterstock_1400970128-9705918860654bdb.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/2/4/3/2/6/4/shutterstock_1400970128-9705918860654bdb.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/2/4/3/2/6/4/shutterstock_1400970128-9705918860654bdb.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/2300/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/2/4/3/2/6/4/shutterstock_1400970128-9705918860654bdb.jpeg 2300w“ alt=„“ class=„img-responsive“ referrerpolicy=„no-referrer“ /><figcaption class=„akwa-caption“>(Bild:&#160;Shutterstock/Cristian Dina)</figcaption></figure><p><strong>Schon seit sechseinhalb Jahren zimmern Bund und L&#228;nder am Polizei-Datenhaus P20. Doch schon das Fundament steht auf technisch und rechtlich t&#246;nernem Grund.</strong></p><p>Im November 2016 verst&#228;ndigten sich die Innenminister von Bund und L&#228;ndern auf die „Saarbr&#252;cker Agenda“ zur Modernisierung, Digitalisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Das Bundesinnenministerium (BMI) stellte das anspruchsvolle Programm optimistisch unter den Titel „Polizei 2020“. Schon bald war federf&#252;hrenden Beteiligten aber klar, dass sich die Arbeiten an dem <a href=„https://www.heise.de/news/Missing-Link-Polizei-2020-Polizei-2030-4504042.html“><strong>geplanten einheitlichen Datenhaus f&#252;r Ermittler und Fahnder [1]</strong></a> mindestens bis 2030 hinziehen d&#252;rften.</p><h3 class=„subheading“ id=„navdatenseen_mit0“>„Datenseen“ mit Zufl&#252;ssen aus allen erdenklichen Quellen</h3><p>Doch selbst dieses Datum k&#246;nnte ins Wanken geraten. Es gibt sogar Stimmen, die bezweifeln, dass aus der Initiative, die Vielzahl unterschiedlicher Datensilos von Strafverfolgungsbeh&#246;rden von Bund und L&#228;ndern mit verschiedenen Schnittstellen zusammenzuf&#252;hren und den IT-Flickenteppich zu beseitigen, &#252;berhaupt noch etwas wird. Der Trend gehe l&#228;ngst in eine andere, aus b&#252;rgerrechtlicher Sicht noch gef&#228;hrlichere Richtung: hin zu riesigen Datenseen mit Zufuhr aus allen erdenklichen Quellen und dem Versuch, darin etwa mit speziellen, weitgehend undurchsichtigen Algorithmen oder K&#252;nstlicher Intelligenz (KI) die Nadel im Heuhaufen zu suchen.</p><p>Offiziell h&#228;lt die Bundesregierung am <a href=„https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Digitale-vernetzte-Polizei-Stand-der-Dinge-Kosten-Datenschutz-7134410.html“><strong>bisherigen Kurs zu Polizei 2020 [2]</strong></a> fest, auch wenn der Dampfer allenfalls langsam Fahrt aufnimmt. Tobias Wiemann, Unterabteilungsleiter f&#252;r &#246;ffentliche Sicherheit im BMI, &#252;berraschte in der <a href=„https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp202302/$file/DP_2023_02.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Februarausgabe des Gewerkschaftsmagazins „Deutsche Polizei“ [3]</strong></a> sogar mit der Ansage: Nach sechseinhalbj&#228;hrigem Vorlauf st&#252;nden nun „Grundsatzentscheidungen im Bereich der Polizeilichen Auswertungs- und Analysesysteme“ an, um das mittlerweile als P20 abgek&#252;rzte Programm weiter zu „konkretisieren“. Ferner stellte er Bestimmungen etwa zur „fachlichen, technischen und rechtlichen Ausgestaltung des Datenhauses“ in Aussicht. Zeichnet sich nach der ganzen bereits geleisteten Arbeit ein weitgehender Richtungswechsel ab?</p><p>Man sollte meinen, dass solche grunds&#228;tzlichen strategischen Ausrichtungen am Anfang eines derart umfangreichen technischen Erneuerungsansatzes stehen. Wiemann spricht davon, dass die damit verkn&#252;pfte Transformation der polizeilichen IT den Arbeitsalltag der rund 340.000 hiesigen Ordnungsh&#252;ter „in den n&#228;chsten Jahren grundlegend ver&#228;ndern“ werde. Insofern sei P20 „mehr als ein blo&#223;es IT-Projekt: Es ist das wohl ambitionierteste Organisationsentwicklungsvorhaben im Bereich der Polizeiarbeit in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.“ Es lege das Fundament f&#252;r s&#228;mtliche T&#228;tigkeiten der Strafverfolger in der Zukunft. Diese Basis m&#252;sse sorgf&#228;ltig geplant und ausgef&#252;hrt werden, denn hierauf baue die gesamte k&#252;nftige IT-Architektur auf.</p><p>Optimalerweise h&#228;tten die Innenminister von Bund und L&#228;ndern die erforderliche Sorgfalt schon in ihren ersten Entw&#252;rfen walten lassen. Doch offenbar besteht in dieser Hinsicht nach all den Jahren immer noch Nachholbedarf. Wiemann begr&#252;ndet die Notwendigkeit, weiterhin zun&#228;chst elementare Wege abzustecken, auch mit einem „Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur zweck&#228;ndernden Weiterverarbeitung von polizeilichen Daten“.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_im_austausch1“>Im Austausch mit Datenschutzbeh&#246;rden</h3><p>Die Karlsruher Richter erkl&#228;rten <a href=„https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-beanstandet-Regeln-zur-Datenanalyse-bei-der-Polizei-7517629.html“><strong>Mitte Februar den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch die Polizei in Hessen und Hamburg in bisheriger Form f&#252;r verfassungswidrig [4]</strong></a>. Das gilt etwa f&#252;r das Big-Data-System HessenData der hessischen Polizei, das auf der umstrittenen Software Gotham <a href=„https://www.heise.de/news/Palantir-Mitgruender-Wir-arbeiten-mit-fast-jeder-Demokratie-im-Westen-4313226.html“><strong>des US-Unternehmens Palantir [5]</strong></a> aufbaut. Diese ist als „Schl&#252;sselfirma der &#220;berwachungsindustrie“ verschrien. Die gesetzlichen Vorschriften zu den einschl&#228;gigen Programmen schr&#228;nken laut dem Urteil weder die Art und Menge der Daten, noch die technischen Methoden bis zum Nutzen von K&#252;nstlicher Intelligenz (KI) und Profilbildungen ein. Sie verstie&#223;en so gegen Pers&#246;nlichkeits- und Vertraulichkeitsrechte des Grundgesetzes.</p><p>Wiemann sieht trotzdem nicht schwarz f&#252;r das Gro&#223;projekt P20. Dieses „steht im regelm&#228;&#223;igen Austausch mit den Datenschutzbeh&#246;rden des Bundes und der L&#228;nder“, schreibt der Ministeriumsvertreter. „Es gilt, rechtssicher den bestm&#246;glichen Datenschutz zu gew&#228;hrleisten und zugleich die Polizeiarbeit so effektiv wie m&#246;glich zu machen.“ Dass zus&#228;tzlich auch andere rechtliche Gegebenheiten in Bund und L&#228;ndern wie unterschiedliche Polizeigesetze zu beachten seien, mache das Ganze aber nicht „trivial und erfordert manchmal mehr Zeit, als sich viele Beteiligte selbst w&#252;nschen“.</p><p>Die Mitstreiter, zu denen neben den 16 Polizeien der L&#228;nder das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei, die Polizei beim Bundestag und das Zollkriminalamt geh&#246;ren, arbeiten Wiemann zufolge mittlerweile in mehr als 40 Unterprojekten gemeinsam an dem Transformationsvorhaben. Das Programm sei damit zumindest „in Teilen von der Konzeptions- in die Umsetzungsphase eingetreten“. Greifbare Ergebnisse k&#228;men zunehmend im Arbeitsalltag der Beamten an. Das Datenhaus nehme „mehr und mehr Gestalt an“.</p><p>Einige Anwendungen aus dem P20-Portfolio seien „bereits im (eingeschr&#228;nkten) Wirkbetrieb oder k&#246;nnen in naher Zukunft eingesetzt werden“, f&#252;hrt der Insider aus. Als Beispiele nennt er eine von Niedersachsen entwickelte, „auf K&#252;nstlicher Intelligenz basierende Software zum Aufsp&#252;ren von Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet oder die Zentrale Informations-Management-Plattform (ZIMP)“. Ferner werkelten das beim BMI angesiedelte, als Gesamtkoordinator dienende „Zentralprogramm“ und weitere Beteiligte „mit Hochdruck daran, die Migration der etablierten Vorgangsbearbeitungssysteme auf die drei sogenannten Interims-Vorgangsbearbeitungssysteme (iVBS) voranzubringen“. Aus diesen heraus erfolge die weitere Ann&#228;herung an das „abschlie&#223;ende Zielbild &#8211; das Datenhaus-&#214;kosystem“.</p><div class=„a-boxtarget a-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“><figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“><p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p><ul class=„a-u-list“><li><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ title=„Mehr zum Feuilleton“><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [6]</strong></a></li></ul></div></div><h3 class=„subheading“ id=„nav_daten_derzeit2“>Daten derzeit h&#228;ndisch &#252;bertragen</h3><p>Mit der Vorgangsbearbeitung, in deren Rahmen s&#228;mtliche polizeilich relevanten Vorf&#228;lle wie Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeigen oder Unf&#228;lle sowie Daten zu T&#228;tern, Verd&#228;chtigen, Gesch&#228;digten und Zeugen mit jeweils unterschiedlichen Programmen wie Poliks in Berlin oder ComVor in Baden-W&#252;rttemberg erfasst und mit Nummern versehen werden, ist es aber l&#228;ngst nicht getan. Die Polizeibeh&#246;rden von Bund und L&#228;ndern haben zudem jeweils eigene Fallbearbeitungssysteme, in denen die potenziellen sp&#228;teren Vorg&#228;nge zun&#228;chst aufgenommen werden. Ein &#220;bergang zwischen beiden besteht meist nur per „Turnschuh-Schnittstelle“ &#8211; Daten m&#252;ssen also h&#228;ndisch &#252;bertragen werden.</p><p>Als &#228;ltere Ausgangsbasis existiert seit 1972 mit dem polizeilichen Informationssystem Inpol auch ein elektronischer Datenverbund zwischen Bund und L&#228;ndern. Dieses erreichte Ende der 1980er seine technischen Grenzen und wurde <a href=„https://www.heise.de/news/Schily-Umstellung-auf-neues-Polizei-Computersystem-abgeschlossen-83947.html“><strong>2003 mit viel H&#228;ngen und W&#252;rgen von Inpol-neu abgel&#246;st [7]</strong></a>. Eigentlich handelt es sich dabei um 'Inpol-neu-neu', denn ein vom BKA federf&#252;hrend mit T-Systems entwickeltes Nachfolgesystem zum ersten Renovierungswerk <a href=„https://www.heise.de/news/Inpol-neu-Gravierende-Maengel-und-fehlende-IT-Experten-42963.html“><strong>brach bei einem Test im April 2001 nach wenigen Minuten zusammen [8]</strong></a>. Die <a href=„https://www.heise.de/news/Neustart-fuer-Polizei-Informationssystem-Inpol-Neu-82901.html“><strong>&#252;berarbeitete Version [9]</strong></a> beruht auf dem <a href=„https://www.heise.de/news/BKA-uebernimmt-Polizei-Software-von-Hamburg-und-Hessen-52070.html“><strong>von Hessen und Hamburg entwickelten System Polas [10]</strong></a>.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_dateninseln3“>Dateninseln ohne Br&#252;cken zueinander</h3><p>In Inpol-neu werden alle als wichtig erachteten Meldungen &#252;ber Straftaten und Straft&#228;ter, die nicht nur lokalen oder regionalen Charakter haben, gespeichert. Es soll auch automatisiert Beziehungsgeflechte zwischen gesuchten Personen und Gegenst&#228;nden sowie offenen F&#228;llen herstellen k&#246;nnen. Ziel sei es, <a href=„https://www.heise.de/news/Neues-Polizei-Computersystem-so-einfach-wie-Internet-60573.html“><strong>Mehrfacheingaben &#252;berfl&#252;ssig und die diversen Informationen untereinander verkn&#252;pfbar zu machen [11]</strong></a>, erkl&#228;rte der damalige IT-Direktor des BKA, Harald Lemke, 2002. Annette Br&#252;ckner, Betreiberin des Fachportals Police-IT, <a href=„https://police-it.net/seiten_hauptmenue/ueber-police-it“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>ist sich aber sicher [12]</strong></a>: Auch Inpol-neu sowie Folgeentwicklungen wie der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) h&#228;tten bisher das gro&#223;e Problem der &#252;bergreifenden Nutzung von Informationen, die auf sehr vielen Dateninseln ohne Br&#252;cken dazwischen gespeichert sind, nicht l&#246;sen k&#246;nnen.</p><p>Angesichts der vielen offenen Punkte zu P20 fragte die Linksfraktion im Bundestag, die kontinuierlich Licht ins Dunkel der polizeilichen Datenhaltung zu bringen versucht, j&#252;ngst bei der Bundesregierung nach. Diese erkl&#228;rte in der <a href=„https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006951.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>jetzt vorliegenden Antwort [13]</strong></a>, dass ein solch weitreichendes und komplexes Vorhaben „nur mit einem klaren Zielbild, der Planung der daf&#252;r n&#246;tigen Zwischenschritte sowie grunds&#228;tzlichen Richtungsentscheidungen zu Beginn“ gelingen k&#246;nnte. Mit dem anvisierten Datenhaus-&#214;kosystem sei der Kurs prinzipiell auch klar. Eine Initiative wie P20 bed&#252;rfe aber zugleich eines agilen und flexiblen Vorgehens, das aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen Rechnung tr&#228;gt und Raum f&#252;r Anpassungen l&#228;sst. Dies sei in dem Artikel f&#252;r das Gewerkschaftsmagazin angeklungen.</p><p>Die Umsetzung der mittlerweile &#252;ber 40 laufenden P20-Projekte erfolge „unter Anwendung agiler Methoden“, teilt das federf&#252;hrende BMI mit. Die &#252;bergreifenden Querschnittsdienste („Shared Services“) w&#252;rden durch das Zentralprogramm bereitgestellt, verantwortet und nach festen Zeitpl&#228;nen vorangetrieben. Die Aufnahme neuer P20-Projekte werde anhand definierter Anforderungen gepr&#252;ft.</p><p>Parallel erfolge der Aufbau des Datenhauses in mehreren Stufen durch eine speziell eingerichtete Projektegruppe aus dem Zentralmanagement, verr&#228;t die Regierung. Eine erste grundlegende Konzeption f&#252;r den Mindestumfang eines „initialen Datenhauses“ (iDH) liege vor. Bis Jahresende solle eine „minimal funktionsf&#228;hige Version f&#252;r Test- und Entwicklungszwecke“ stehen. Das iDH werde dann zun&#228;chst nur synthetisch generierte Testdaten enthalten. Diese stellten „die Eigenschaften und Strukturen von Echtdaten inklusive ihrer Beziehungen untereinander nach“, beruhten aber nicht auf realen Ereignissen. 2024 und 2025 werde das iDH „zu einem produktiven Sachbearbeitungs-Datenhaus ('SB-Datenhaus') weiterentwickelt“ und der Wirkbetrieb mit Echtdaten aufgenommen. Bis zur Vollendung 2030 k&#228;men noch einzelne Fachservices dazu.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_rollen_rechte4“>Rollen, Rechte, Identit&#228;ts- und Zugangsmanagement</h3><p>Auch zum vorgesehenen Rechte- und Rollenkonzept l&#228;sst sich das BMI Details entlocken. „Das k&#252;nftige Datenhaus wird so weit wie m&#246;glich frei von Fachlogik aufgebaut“, hei&#223;t es. Informationen w&#252;rden also „fokussiert auf betrieblich beherrschbare und rein technische Datenoperationen“ gehalten. Nutzer k&#246;nnten etwa Datens&#228;tze anlegen, lesen, aktualisieren oder l&#246;schen. Polizeifachliche Anwendungsf&#228;lle wie Plausibilit&#228;tspr&#252;fungen oder Prozessabfolgen st&#252;nden zun&#228;chst nicht im Zentrum. So wolle man verhindern, dass &#196;nderungen beim fachlichen Umgang mit Informationen „gleichzeitig umfangreiche Datenmigrationen“ oder andere Modifikationen an den Best&#228;nden nach sich z&#246;gen.</p><p>Die Pr&#252;fung und Verwaltung von Rollen und Rechten findet der Antwort zufolge in den einzelnen Fachanwendungen statt. Daf&#252;r seien „die jeweiligen Polizeien als Programmteilnehmer auf Grundlage der f&#252;r sie geltenden bundes- oder landesrechtlichen Regelungen“ zust&#228;ndig. Dies gelte grunds&#228;tzlich auch f&#252;r die Einf&#252;hrung eines Identit&#228;ts- und Zugangsmanagements. Bei P20 betreibe das BKA aber bereits ein solches System, das derzeit f&#246;deral ausgebaut werde. Diese Erweiterung solle die Fachanwendungen durch die Authentifizierung von Anwendern und die anschlie&#223;ende Zulieferung von Rollen und Rechten unterst&#252;tzen. Ein Testbetrieb ist f&#252;r Ende 2023 geplant.</p><p>Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland bem&#252;hten sich im Rahmen von P20 ferner gemeinsam etwa mit dem BKA um einen Machbarkeitsnachweis zur Datenkonsolidierung, erkl&#228;rt die Regierung. Dabei werde in B&#228;lde ein „Personenkerndatenservice“ erprobt, „in dem Personen, die in den Sach- und Fallbearbeitungssystemen der drei L&#228;nder als Beschuldigte oder Tatverd&#228;chtige angelegt sind, mit einem eingeschr&#228;nkten Datenkranz beim Bundeskriminalamt gespeichert werden“. Angestrebt werde, „l&#228;nder&#252;bergreifende Tat- und T&#228;terzusammenh&#228;nge zu erkennen“.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_kritik_des5“>Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten</h3><p>Ob dabei mehr herauskommt als altbackene und fragw&#252;rdige Markierungen wie „Berufsverbrecher“, ist offen. Die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber in seinem <a href=„https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>31. T&#228;tigkeitsbericht vom M&#228;rz [14]</strong></a>, wonach dieser „Proof of Concept“ rechtswidrig sei, wischt das BMI weg: Diese Auffassung teile es nicht. Vor allem erachte man die hier erfolgende Auftragsverarbeitung durch das BKA f&#252;r die L&#228;nder als zul&#228;ssig. Sanktionsbefugnisse hat Kelber gegen&#252;ber Strafverfolgungsbeh&#246;rden bislang nicht, da der hiesige Gesetzgeber die <a href=„https://www.heise.de/news/Datenschutz-bei-Polizei-Neues-EU-Vertragsverletzungsverfahren-gegen-Deutschland-6666483.html“><strong>Datenschutzrichtlinie f&#252;r diesen Bereich auch nach mehreren Jahren noch nicht umgesetzt hat [15]</strong></a>.</p><p>Seit 2017 sind in die Realisierung von P20 laut der Regierung bereits rund 190 Millionen Euro allein an Mitteln aus dem Bundeshaushalt geflossen. Die L&#228;nder hatten bislang 76 Millionen bereitgestellt. Nur f&#252;r 2023 sind von beiden Seiten insgesamt noch einmal 250 Millionen Euro veranschlagt. Bei einem gro&#223;en Teil davon soll es sich aber um nicht verbrauchte Restmittel aus dem Vorjahr handeln.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_gescheiterte6“>Gescheiterte Anl&#228;ufe</h3><p>Die Exekutive &#228;u&#223;ert sich zudem &#8211; ebenfalls mit einem Funken Hoffnung &#8211; zum weiteren Ausbau von PIAV. Die Saga dieses Informations- und Analyseverbund reicht bereits bis 2007 zur&#252;ck, also noch fast ein Jahrzehnt l&#228;nger als P20. Trotzdem sind die Arbeiten an dem vielgliedrigen System, das einmal das „Herzst&#252;ck“ des &#252;bergeordneten Datenhaus-&#214;kosystems bilden soll, nach wie vor keineswegs abgeschlossen. PIAV sollte schon urspr&#252;nglich das leisten, was die verschiedenen Inpol-Spielarten nie konnten, erl&#228;utert die IT-Police-Expertin Br&#252;ckner, die selbst vor einiger Zeit an der Entwicklung von Datenbanken f&#252;r die Polizei beteiligt war: „Tat-Tat- und Tat-T&#228;ter-Beziehungen aufzeigen, auch wenn die Einzelinformationen aus unterschiedlichen L&#228;ndern und Beh&#246;rden stammen“.</p><p>Die bisherige PIAV-Leidensgeschichte h&#246;rt sich &#228;hnlich an wie die von P20: Nach einem um Jahre verschobenen Projektstart und nicht minder langen Verz&#246;gerungen bei der Einf&#252;hrung der ersten drei von sieben geplanten Ausbaustufen sei die Initiative zun&#228;chst „klammheimlich in der Versenkung“ verschwunden, erinnert sich Br&#252;ckner. Jahre sp&#228;ter sei dann versch&#228;mt zu h&#246;ren gewesen, dass der Systemkern von PIAV beim BKA &#8211; im Fachjargon „Operativ Zentral“ &#8211; nicht leisten k&#246;nne, was schon seit Jahren verlangt worden sei. Also h&#228;tten die Entwickler wieder einmal alles neu aufsetzen m&#252;ssen.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_kriminalit&#228;t7“>Kriminalit&#228;t tagesaktuell analysieren</h3><p>Aktuell kommt der PIAV-Ausbau erneut nur z&#228;h voran. 2019 hie&#223; es noch, dass im Sommer 2021 die letzte Stufe erreicht werde. Jetzt soll erst 2025 etwas daraus werden, wie die Bundesregierung vor Kurzem <a href=„https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006633.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>auf eine andere Anfrage der Linken hin Bescheid gab [16]</strong></a>: Am 1. Juni 2018 erfolgte demnach die Wirkbetriebsaufnahme der PIAV-Operativ Stufe 2 (Rauschgiftkriminalit&#228;t und gemeingef&#228;hrliche Straftaten/Gewaltdelikte). Ferner seien am 17. Juni 2020 die PIAV-Operativ-Stufen 3 (Cybercrime, Eigentumskriminalit&#228;t/Verm&#246;gensdelikte, Sexualdelikte) und 4 (Dokumentenkriminalit&#228;t, Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung) umgesetzt worden. Sie erm&#246;glichten es den Nutzern seither, auch in diesen Bereichen Informationen „zur Erkennung von ph&#228;nomen&#252;bergreifenden Bez&#252;gen zusammenzuf&#252;hren“.</p><p>Die Inbetriebnahme der Stufen 5 bis 7 ist bis Mitte 2025 geplant, wirft das BMI einen Blick nach vorn. In diesem Rahmen sollen die PIAV-Dateien Arzneimittelkriminalit&#228;t, Falschgeldkriminalit&#228;t, Geldw&#228;sche, Korruption, politisch motivierte Kriminalit&#228;t, organisierte Kriminalit&#228;t sowie Wirtschafts- und Umweltkriminalit&#228;t implementiert werden.</p><p>Im Fokus steht momentan vor allem die Variante „PIAV-Strategisch“, die der Regierung zufolge als „Werkzeug zur tagesaktuellen Analyse des Kriminalit&#228;tsgeschehens auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene konzipiert“ worden ist. Die zugrundeliegenden strukturierten Daten stammen ihr zufolge aus laufenden Vorgangsbearbeitungen, „sodass sich die aktuellen Ermittlungsst&#228;nde unmittelbar auf die Kennzahlen des Systems auswirken“. Dadurch w&#252;rden den Polizisten die Fr&#252;herkennung von deliktspezifischen oder &#252;bergreifenden Kriminalit&#228;tsph&#228;nomenen sowie zeitlichen oder geografischen Brennpunkten erm&#246;glicht. Dieser Teil des Verbunds diene insofern auch als polizeiliches F&#252;hrungsinformationssystem.</p><p>„PIAV-Strategisch wird fachlich und technisch kontinuierlich weiterentwickelt“, l&#228;sst das BMI wissen. Die zur Analyse verwendete Datenbasis werde tagesaktuell und anonymisiert aus den Teilnehmersystemen bereitgestellt. Eine Abl&#246;sung dieses Systems sei genauso wenig geplant wie seine Verkn&#252;pfung „mit weiteren Anwendungen“.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_alle_daten8“>Alle Daten unter einem Dach?</h3><p>Die Regierung versucht sich mit dieser vorsichtigen Beschreibung vor allem von VeRA abzugrenzen. Diese „verfahrens&#252;bergreifende Recherche- und Analyseplattform“ der bayerischen Polizei basiert &#8211; wie HessenData und das immer kostspieliger werdende <a href=„https://www.heise.de/news/Polizei-NRW-Kostenexplosion-und-Verzoegerung-bei-umstrittener-Palantir-Software-7277494.html“><strong>System zur datenbank&#252;bergreifenden Analyse und Auswertung (DAR) der Polizei Nordrhein-Westfalen [17]</strong></a> &#8211; auf Gotham von Palantir. Der Beschaffung durch Bayern ging eine umstrittene Ausschreibung voraus, die auf das Big-Data-Unternehmen mit Kontakten etwa zu US-Geheimdiensten zugeschnitten war.</p><p>Entscheidend bei VeRA ist, dass der Freistaat dabei &#8211; vertreten durch das bayerische Landeskriminalamt (LKA) &#8211; als „Prim&#228;rauftraggeber“ auftritt. Er hat als alleiniger Vertragspartner mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung f&#252;r den Einsatz von Gotham abgeschlossen, der sich die Polizeibeh&#246;rden der L&#228;nder und des Bundes einfach anschlie&#223;en k&#246;nnen. Das federf&#252;hrende LKA habe im Rahmen des Vergabeverfahrens bereits den Bedarf bei den L&#228;ndern abgefragt, f&#252;hrt das BMI dazu aus. Die Pr&#252;fung der Nutzung von VeRA als eine gemeinsame Plattform f&#252;r die Teilnehmer von P20 dauere indes an. Insofern sei bislang auch nicht &#252;ber die Anbindung von Dateien an VeRA entschieden worden.</p><p>Br&#252;ckner bezeichnet Gotham beziehungsweise die von Bayern beschaffte Variante <a href=„https://police-it.net/vera-verfahrensuebergreifende-recherche-und-analyse“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>als „die gef&#228;hrlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbeh&#246;rden seit 75 Jahren“ [18]</strong></a>. Der Ansatz laufe darauf hinaus, &#252;ber die bestehenden polizeilichen Informationssysteme ein Dach zu spannen. VeRA sei in der Lage, daraus bei Bedarf Daten abzufragen beziehungsweise f&#252;r Analysen und Auswertungen abzugreifen und in einem Auswertesystem zu konsolidieren. Das sei zun&#228;chst legitim.</p><div class=„opt-incontent-container“><h2 class=„opt-intitle“>Empfohlener redaktioneller Inhalt</h2><p class=„opt-indescription“>Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.</p><div class=„opt-incta-container“><label class=„opt-incta-persistence“><input class=„opt-inpersistence-checkbox“ data-should-persist=„“ type=„checkbox“ /> Umfragen immer laden</label> <button class=„opt-incta“ data-opt-in=„“>Umfrage jetzt laden</button></div><p class=„opt-infootnote“>Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit k&#246;nnen personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) &#252;bermittelt werden. Mehr dazu in unserer <a href=„https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html“><strong>Datenschutzerkl&#228;rung [19]</strong></a>.</p><noscript></noscript></div><p>Das Besondere an VeRA sei aber, dass es externe, teils unstrukturierte Daten einbeziehen und einen Abgleich damit erm&#246;glichen solle, schl&#228;gt Br&#252;ckner Alarm. Das sei ein unbestimmter und dehnbarer Begriff, unter den etwa die gro&#223;en Datenbanken von Unternehmen wie Autoherstellern, Social-Media-Betreibern oder Telekommunikationsdienstleistern fielen. Auch Informationen etwa der Finanz&#228;mter, der Bundesanstalt f&#252;r Arbeit, von Banken, Krankenkassen und Versicherungen oder den Beitragskonten der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender k&#246;nnten einbezogen werden.</p><p>Dabei handle es sich um Daten, die der Polizei bislang „nur im begr&#252;ndeten Einzelfall und in vielen F&#228;llen nur nach entsprechender richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Genehmigung zur Verf&#252;gung standen“, gibt die Fachfrau zu bedenken. So liege der Verdacht nahe, dass Polizei und andere Sicherheitsbeh&#246;rden „mit einem zentralen Beobachtungs- und &#220;berwachungsmonitor f&#252;r jedermann ausgestattet werden sollen“.</p><h3 class=„subheading“ id=„naveinfach9“>„Einfach machen“ &#8211; rechtliche Bedingungen kommen sp&#228;ter</h3><p>Mit dem j&#252;ngsten einschl&#228;gigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu HessenData &amp; Co. stehen die Karten f&#252;r VeRA eher schlecht. Mitte Januar hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) angek&#252;ndigt, erst nach dem Karlsruher Urteil eine Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz f&#252;r den Gotham-Einsatz zu schaffen. Eine beim Fraunhofer-Institut f&#252;r sichere Informationstechnologie (SIT) in Auftrag gegebene Studie, die das Risiko von Datenabfl&#252;ssen aus VeRA absch&#228;tzen sollte, gab <a href=„https://www.heise.de/news/Pruefbericht-Keine-Bedenken-bei-Analyse-Software-der-bayerischen-Polizei-7539788.html“><strong>laut dem LKA zun&#228;chst Entwarnung [20]</strong></a>. Die Bundesregierung versichert trotzdem vorsorglich: „Eine zentrale Nutzung von VeRA erfolgt derzeit nicht (auch nicht durch das BKA oder die Bundespolizei)“.</p><p>„Dass in absehbarer Zeit die Innenbeh&#246;rden ein rechtlich sauberes und polizeilich nutzbringendes System der l&#228;nder&#252;bergreifenden Datenhaltung einrichten, ist nicht sicher“, kommentiert Martina Renner, Obfrau der Linken im Innenausschuss des Bundestags, die Einlassungen der Bundesregierung gegen&#252;ber heise online. Die noch immer laufende Pr&#252;fung der Nutzbarkeit von VeRA erinnere sie an die Vorgehensweise des Bundesnachrichtendiensts (BND), die w&#228;hrend des NSA-Untersuchungsausschusses bekannt wurde: „einfach machen und die rechtlichen Bedingungen sp&#228;ter den Einsatzm&#246;glichkeiten anpassen.“</p><h3 class=„subheading“ id=„naveine10“>„Eine unendliche Geschichte“</h3><p>Positiv wertet Renner, dass die Regierung endlich einger&#228;umt habe, dass „l&#228;ngst zu l&#246;schende Datens&#228;tze“ von Sicherheitsbeh&#246;rden wie dem Zoll entfernt w&#252;rden. Wie k&#252;nftig sichergestellt werde, dass Informationen „kein Zombiedasein mehr im Datenhaus der Polizei fristen, bleibt aber wie vieles andere vage“. Sie halte nichts davon, wenn Polizei und Geheimdienste ihre rechtlichen Grenzen selbst festlegen: „Hier muss die Koalition endlich eine klare Linie finden und der Regierung gesetzliche Vorgaben machen.“ Bereits vor Kurzem hatte sich die Linke gewundert, dass die Exekutive gar nicht erkl&#228;ren k&#246;nne, „wo der Unterschied von PIAV und VeRA liegt“. Es sei &#252;berf&#228;llig, dem Palantir eine Absage zu erteilen, da mit PIAV schon ein System zur &#252;bergreifenden Recherche in Datenbanken bereitstehe: „Allerdings ist das PIAV eine vor allem unendliche Geschichte.“</p><p>Sehr skeptisch be&#228;ugen auch Rechtswissenschaftler die Entwicklung: Generell handle es sich bei Informationssystemen wie Inpol oder PIAV <a href=„https://www.heise.de/news/Polizei-und-Unschuldsvermutung-Wenn-KI-ueber-riesige-Datenbestaende-verfuegt-6211210.html“><strong>um eine „Datenbevorratung“ f&#252;r k&#252;nftige, noch nicht absehbare F&#228;lle [21]</strong></a>, legt der Mainzer Staatsrechtler Matthias B&#228;cker dar. Diese w&#252;rden dann teils in neue polizeiliche Verfahren &#252;berf&#252;hrt, was die Frage der Zweckbindung aufwerfe. Besonders heikel werde es, sobald die gespeicherten Informationen maschinell ausgewertet werden sollten. Sehr strenge, bestenfalls bereits gesetzlich festgeschriebene Anforderungen w&#228;ren erforderlich, wenn Ermittler mithilfe von KI „&#252;ber riesige Datenbest&#228;nde dr&#252;berfahren“ d&#252;rften, „um irgendwelche Korrelationen zu entdecken“.</p><p>() </p><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><small><code>https://www.heise.de/-9163798</code></small></p><p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><small><code><strong>[1]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Missing-Link-Polizei-2020-Polizei-2030-4504042.html</code></small><small><code><strong>[2]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Digitale-vernetzte-Polizei-Stand-der-Dinge-Kosten-Datenschutz-7134410.html</code></small><small><code><strong>[3]</strong>&#160;https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp202302/$file/DP_2023_02.pdf</code></small><small><code><strong>[4]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-beanstandet-Regeln-zur-Datenanalyse-bei-der-Polizei-7517629.html</code></small><small><code><strong>[5]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Palantir-Mitgruender-Wir-arbeiten-mit-fast-jeder-Demokratie-im-Westen-4313226.html</code></small><small><code><strong>[6]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/Missing-Link</code></small><small><code><strong>[7]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Schily-Umstellung-auf-neues-Polizei-Computersystem-abgeschlossen-83947.html</code></small><small><code><strong>[8]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Inpol-neu-Gravierende-Maengel-und-fehlende-IT-Experten-42963.html</code></small><small><code><strong>[9]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Neustart-fuer-Polizei-Informationssystem-Inpol-Neu-82901.html</code></small><small><code><strong>[10]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/BKA-uebernimmt-Polizei-Software-von-Hamburg-und-Hessen-52070.html</code></small><small><code><strong>[11]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Neues-Polizei-Computersystem-so-einfach-wie-Internet-60573.html</code></small><small><code><strong>[12]</strong>&#160;https://police-it.net/seiten_hauptmenue/ueber-police-it</code></small><small><code><strong>[13]</strong>&#160;https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006951.pdf</code></small><small><code><strong>[14]</strong>&#160;https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html</code></small><small><code><strong>[15]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Datenschutz-bei-Polizei-Neues-EU-Vertragsverletzungsverfahren-gegen-Deutschland-6666483.html</code></small><small><code><strong>[16]</strong>&#160;https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006633.pdf</code></small><small><code><strong>[17]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Polizei-NRW-Kostenexplosion-und-Verzoegerung-bei-umstrittener-Palantir-Software-7277494.html</code></small><small><code><strong>[18]</strong>&#160;https://police-it.net/vera-verfahrensuebergreifende-recherche-und-analyse</code></small><small><code><strong>[19]</strong>&#160;https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html</code></small><small><code><strong>[20]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Pruefbericht-Keine-Bedenken-bei-Analyse-Software-der-bayerischen-Polizei-7539788.html</code></small><small><code><strong>[21]</strong>&#160;https://www.heise.de/news/Polizei-und-Unschuldsvermutung-Wenn-KI-ueber-riesige-Datenbestaende-verfuegt-6211210.html</code></small><small><code><strong>[22]</strong>&#160;mailto:tiw@heise.de</code></small></p><p class=„printversioncopyright“><em>Copyright &#169; 2023 Heise Medien</em></p> </html>

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