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Missing Link: Künstliche Intelligenz - Justitias Freund und Helfer?

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<html> <header class=„article-header“><h1 class=„articleheading“>Missing Link: K&#252;nstliche Intelligenz - Justitias Freund und Helfer?</h1><div class=„publish-info“> Monika Ermert</div></header><figure class=„aufmacherbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/3/1/4/6/1/1/3/shutterstock_1164613414-78e0d165c730a8a9.jpeg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/700/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/3/1/4/6/1/1/3/shutterstock_1164613414-78e0d165c730a8a9.jpeg 700w, https://heise.cloudimg.io/width/1050/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/3/1/4/6/1/1/3/shutterstock_1164613414-78e0d165c730a8a9.jpeg 1050w, https://heise.cloudimg.io/width/1500/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/3/1/4/6/1/1/3/shutterstock_1164613414-78e0d165c730a8a9.jpeg 1500w, https://heise.cloudimg.io/width/2300/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/3/1/4/6/1/1/3/shutterstock_1164613414-78e0d165c730a8a9.jpeg 2300w“ alt=„“ class=„img-responsive“ referrerpolicy=„no-referrer“ /><figcaption class=„akwa-caption“>(Bild:&#160;Shutterstock/Phonlamai Photo)</figcaption></figure><p><strong>Die Pandemie hat Gerichte zur Digitalit&#228;t gezwungen. eAkte und elektronischer Rechtsverkehr bringen viele elektronischen Daten. Geht es nicht mehr ohne KI?</strong></p><p>Teils Schwerf&#228;lligkeit der Apparate, teils gesunde Skepsis der Richterschaft haben die deutsche Justiz bislang vor der Mode bewahrt, dass ohne KI nichts mehr geht. Doch die Gerichte werden von Anwalts- und Strafverfolger-Seite gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu &#252;berlegen, wo die Grenzen automatisierter Rechtsfindung liegen.</p><header class=„a-boxheader“ data-collapse-trigger=„“>„Missing Link“</header><div class=„a-boxtarget a-boxcontent a-inline-textboxcontent a-inline-textboxcontent–horizontal-layout“ data-collapse-target=„“><figure class=„a-inline-textboximage-container“><img alt=„“ src=„https://heise.cloudimg.io/width/210/q50.png-lossy-50.webp-lossy-50.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg“ srcset=„https://heise.cloudimg.io/width/420/q30.png-lossy-30.webp-lossy-30.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/1/3/9/8/8/1/MissingLink-5014ce8c801500e5.jpg 2x“ class=„c1“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></figure><div class=„a-inline-textboxcontent-container“><p class=„a-inline-textboxsynopsis“>Was fehlt: In der rapiden Technikwelt h&#228;ufig die Zeit, die vielen News und Hintergr&#252;nde neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischent&#246;ne h&#246;rbar machen.</p><ul class=„a-inline-textboxlist“><li class=„a-inline-textboxitem“><a class=„a-inline-textboxtext“ href=„https://www.heise.de/thema/Missing-Link“ title=„Mehr zum Feuilleton“><strong>Mehr zum Feuilleton „Missing Link“ [1]</strong></a></li></ul></div></div><p>Vor einem Jahr berichtete die New York Times die Geschichte von Robert Julian-Borchak Williams, Mitarbeiter eines Autozulieferers in Detroit, schwarz. Williams war von der Polizei in Detroit vor den Augen seiner Familie verhaftet worden, weil die Gesichtserkennungssoftware der Firma DataWorks Plus sein F&#252;hrerscheinbild als Match einer Video&#252;berwachungsaufzeichnung ausgespuckt hatte, die einen Einbruch in einem Juweliergesch&#228;ft zeigte.</p><p>Williams Festnahme wurde als erster &#8211; nach Ansicht von Experten wohl eher erster bekannt gewordener &#8211; Fall eines auf einen Algorithmus zur&#252;ckzuf&#252;hrenden Justizirrtums bezeichnet.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_negativbeispiel0“>Negativbeispiel: KI im US-Richteralltag</h3><p>Der Tag, an dem k&#252;nstliche Intelligenz und von ihr angetriebene Maschinen, die Beweisaufnahme im Gerichtssaal oder gar richterliche Entscheidungen unterst&#252;tzen, sei l&#228;ngst da, sagte der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofs der USA, Chief Justice Roberts schon drei Jahre zuvor.</p><p>Tats&#228;chlich werden bekannterma&#223;en seit langem Computerprogramme zur Berechnung des Risikos eingesetzt, mit dem ein Straft&#228;ter r&#252;ckf&#228;llig werden k&#246;nnte. Richter in vielen Bundesstaaten verwenden etwa die von COMPAS (Correctional Offender Management Profiling for Alternative Sanctions) errechneten Score-Werte bei der Straf-, der Kautionszumessung oder bei Entscheidungen &#252;ber eine vorzeitige Haftentlassung ein.</p><p>Der US-amerikanische Non-Profit-Newsdesk „ProPublica“ f&#252;r investigativen Journalismus analysierte vor f&#252;nf Jahren, dass COMPAS Schwarze diskriminiere. Eine neue Studie befand, dass die Vorhersagen des Programms in der Genauigkeit der einer Gruppe von Laien entspreche. Dennoch l&#228;uft COMPAS nach wie vor.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_was_unter_der1“>Was unter der Motorhaube l&#228;uft</h3><p>Das COMPAS-Beispiel fehlt in keiner der aktuellen deutschen Fachberichte &#252;ber Chancen und Risiken von KI in der Justiz, und immer wird es mit spitzen Fingern angefasst.</p><p>Nicht nur eine etwaige vollautomatisierte Entscheidung im Gerichtsverfahren verbiete das Grundgesetz, genauer gesagt Artikel 92, in dem eine nat&#252;rliche Person als Richter vorgeschrieben ist, hei&#223;t es im 120 Seiten starken <a href=„https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Minister/Justizministerkonferenz/Downloads/190605_beschluesse/TOPI_11_Abschlussbericht.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Abschlussbericht [2]</strong></a> einer L&#228;nderarbeitsgruppe der Justizministerien zum Thema „Legal Tech: Herausforderungen f&#252;r die Justiz“.</p><p>Auch eine Bindung des Richters „an von au&#223;en kommende Leitlinien und Verwaltungsvorschriften“ sei untersagt, „so dass computergest&#252;tzte Entscheidungshilfen nur dann zul&#228;ssig sind, wenn dem Richter die M&#246;glichkeit einer unabh&#228;ngigen Entscheidung dadurch erhalten wird, dass entweder mehrere Rechenmethoden als Folge unterschiedlicher m&#246;glicher Auslegungsvarianten zur Wahl gestellt werden oder f&#252;r den Richter ohne weiteres erkennbar ist, dass der Berechnung eine bestimmte Auslegung zugrunde liegt (..)“.</p><p>Auf gut Deutsch gesagt, seien Richter durchaus dankbar f&#252;r neue Werkzeuge, sagt der Reutlinger Amtsrichter Sierk Hamann. „Aber man muss wissen, was unter der Motorhaube passiert.“</p><p>Das ist nicht ganz leicht und wird im Fall von Gerichtsverfahren noch dadurch erschwert, dass richterliche Entscheidungen nicht schlichten Wenn-Dann-Schl&#252;ssen folgen. Zwar lasse sich auch Kontext einpflegen in Algorithmen, schreibt die Wissenschaftlerin Hannah Ofterdinger vom Lehrstuhl f&#252;r Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universit&#228;t Hamburg. Aber Dinge wie die aus einer Tat sprechende Gesinnung, die Richter etwa bei der Strafzumessung mit ber&#252;cksichtigen sollen, sind schwer zu operationalisieren. Dabei gehe es, so zitiert Ofterdinger aus der Fachliteratur, auch um ethische Fragestellungen &#8211; harte Kost f&#252;r Programmierer und Algorithmus.</p><p>Schon ohne solche heiklen Wertungsfragen sind die Algorithmen komplex genug, dass Offenheit schwierig sein kann. Ohne Transparenz von verwendeten Kriterien und einflie&#223;enden Wertungen verletzt der Einsatz von Algorithmen das Recht auf ein faires und f&#252;r die Beteiligten nachvollziehbares Verfahren, schreibt die Bund-L&#228;nder-Gruppe, und verst&#246;&#223;t gegen das Willk&#252;r-Verbot.</p><p>Angesichts solch klarer Worte von Juristen aus der Praxis, der Wissenschaft und aus der eigens zu dem Thema eingesetzten Bund-L&#228;nder-Arbeitsgruppe, k&#246;nnte man an dieser Stelle einen Punkt machen.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_amtsgericht_4_02“>Amtsgericht 4.0 und andere Smart-Projekte</h3><p>Ganz so einfach aber ist es nicht. Denn nat&#252;rlich gibt es Begehrlichkeiten in der Justiz, den KI-Zug nicht ganz abfahren zu lassen und Staatsanwaltschaft, Ermittler und Anw&#228;lte unterliegen nicht den gleichen strengen Beschr&#228;nkungen.</p><p>Aber auch f&#252;r die Gerichte sollen gleich mehrere Projekte erkunden, wie KI etwa f&#252;r das Amtsgericht 4.0 genutzt werden kann. Am digitalen Amtsgericht 4.0 Projekt wird seit vergangenem Jahr im <a href=„https://www.saarland.de/agotw/DE/home/_documents/forschungsprojekt.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>saarl&#228;ndischen Ottweiler [3]</strong></a> „gebaut“.</p><p>In Rheinland-Pfalz und Bayern k&#252;mmert man sich um die semantische Analyse von Gerichtsakten, um das Anlegen der e-Akte zu erleichtern. Gearbeitet wird daher an der automatisierten &#8211; KI-gest&#252;tzten &#8211; Erfassung von Metadaten aus den gescannten Akten, an der Kategorisierung der Schriftst&#252;cke in den Akten in zun&#228;chst 10, sp&#228;ter rund 40 Einzelkategorien und an der schlichten Aufspaltung der gescannten Konvolute in Einzeldokumente, die frisch eingescannt als Gesamtopus bei den Richtern anlangen, berichteten S&#246;ren Preissler, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Projektleiter SMART und eIP beim Oberlandesgericht Zweibr&#252;cken und Robert Wunderer, Richter und Leiter des Sachgebiets IT C.3 beim IT Servicezentrum der bayerischen Justiz.</p><p>Die Automatisierung tut Not. F&#252;nf e-Akte-Gerichte gibt es laut einer Pr&#228;sentation beim EDV-Gerichtstag 2020 bislang in Bayern, 16 in Rheinland-Pfalz. Das bedeutet das Scannen von monatlich 130.000 Seiten.</p><p>Die Trefferquote bei der Trennung, der Kategorisierung und der Identifikation etwa des Aktenzeichens seien schon gut. Mit einer Ausnahme liegen sie bei 92 oder 93 Prozent. Nur beim Datum m&#252;sse man das System noch mehr trainieren, das erkenne die Software erst in 86 Prozent der F&#228;lle. 100 Prozent Treffergenauigkeit zu erreichen, k&#246;nne &#252;brigens nicht das Ziel sein, sagte Preissler. Lieber solle man das System „agil“ einf&#252;hren. Gebraucht wird es dringend, wenn <a href=„https://www.heise.de/meldung/Bundestag-fuehrt-elektronische-Akte-im-Strafverfahren-ein-3716466.html“><strong>bis 2026 die Gerichte bundesweit komplett auf e-Akten umstellen [4]</strong></a> sollen.</p><p>Als weitere KI Projekte der deutschen Justiz <a href=„https://www.bundestag.de/resource/blob/832204/6813d064fab52e9b6d54cbbf5319cea3/WD-7-017-21-pdf-data.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>nennt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags [5]</strong></a> noch die datenschutzkonforme automatisierte Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen, die man im Vorgriff auf eine m&#246;gliche Schaffung einer Datenbank von Gerichtsentscheidungen f&#252;r „Predictive Analytics“ &#8211; vorhersagende Analysen f&#252;r die Entscheidung k&#252;nftiger Rechtsf&#228;lle &#8211;, vor allem im Zivilrecht, vornehme. Das Fehlen von gro&#223;en Datens&#228;tzen als Trainingsdaten f&#252;r eigene smarte Datenbanksystem gilt als ein gro&#223;es Problem f&#252;r die KI-Pl&#228;ne der Justiz. Zur Verf&#252;gung gestellt haben einige L&#228;nder immerhin schon mal die Probeklausuren ihrer Jurastudenten.</p><p>Wie rasch selbst bei solchen Projekten Kritik aus den Reihen der Richterschaft kommt, zeigte beim <a href=„https://www.edvgt.de/veranstaltung/einsatzmoeglichkeiten-von-kuenstlicher-intelligenz-in-der-justiz/“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>EDV Gerichtstag [6]</strong></a> die Vorstellung eines in Baden-W&#252;rttemberg entwickelten automatisiertes On-Premise-&#220;bersetzungssystem. Das L&#228;ndle leitet den durch die Bund-L&#228;nder-Kommission f&#252;r Informationstechnik in der Justiz eingesetzten Themenkreis „Kognitive Systeme in der Justiz“.</p><p>Zwangsma&#223;nahmen auf Basis automatisierter &#220;bersetzungen anzuordnen, beziehungsweise die automatischen &#220;bersetzungen ohne Hinzuziehung eines vereidigten &#220;bersetzers in den Strafprozess einzubringen, steht nach Ansicht der Experten noch unter dem Vorbehalt, dass automatische &#220;bersetzungen immer gut klingen, auch wenn sie falsch sind, wie Bj&#246;rn Beck konzedierte, Staatsanwalt und Referent im Ministerium der Justiz und f&#252;r Europa, Baden-W&#252;rttemberg.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_legal_tech_als3“>Legal Tech als Vorbild und Konkurrent</h3><p>Mehr Automatisierung f&#252;r die Justiz kann sich Benedikt Quarch, einer der Gr&#252;nder des Legal Tech Unternehmens RightNow Group, vorstellen. Das Start-Up kauft seit 2016 Reisenden deren Anspr&#252;che f&#252;r nicht angetretene Fl&#252;ge ab, f&#252;r die von Rechts wegen wenigstens Steuern und Geb&#252;hren, und manchmal mehr erstattet werden muss. Die Einschaltung von RightNow, beziehungsweise ihres Services „Geld-f&#252;r-Flug.de“, ist niederschwellig. Von der &#252;ber ein Online Formular getriggerten Pr&#252;fung der Erfolgschancen, &#252;ber das Gebot zur &#220;bernahme der Forderung bis hin zum sp&#228;ter von FlightRight gef&#252;hrten Verfahren, l&#228;uft praktisch alles automatisiert.</p><p>Geb&#252;ndelt, entweder wenn ein Paket mit Forderungen voll ist oder wenn die Frist des &#228;ltesten Anspruchs im Paket abl&#228;uft, werden die Anspr&#252;che angemeldet. Wird man sich au&#223;ergerichtlich nicht einig &#8211; bei den Fluglinien passiert das in weniger als der H&#228;lfte der F&#228;lle &#8211; schalten Quarch und seine Kollegen Partnerkanzleien ein. Erst dann sieht erstmals ein Mensch die Klage, aber auch der wird unterst&#252;tzt durch vom System ausgespuckte Schriftsatzvorlagen. Auf diese Weise schafft RightNow laut Quarch die Durchsetzung von rund 10.000 Anspr&#252;chen pro Monat.</p><p>Weil die Verfahren stark standardisierbar sind, w&#228;re aus seiner Sicht in diesen F&#228;llen letztlich sogar eine automatische Entscheidung m&#246;glich.</p><p>Das in der Cyberpolitik immer etwas wagemutigere Estland macht es vor, mit „Euer Ehren KI“, wie das Harvard Magazine k&#252;rzlich titelte. Zivilrechtsf&#228;lle bis 7.000 Euro k&#246;nnen in dem osteurop&#228;ischen EU-Mitglied voll automatisiert erledigt werden. Der Vorteil aus Sicht der estnischen Macher: eine Entlastung der Gerichte, die sich st&#228;rker um die Verfahren k&#252;mmern k&#246;nnen, in denen individuellere Fragen zu beantworten sind.</p><p>Noch einen anderen Gesichtspunkt vertritt Quarch. F&#252;r viele der Gesch&#228;digten lohnt sich der Gang zum Anwalt und ein Verfahren vor Gericht nicht. Darauf spekuliert manches Unternehmen. Die Chance, seinen Anspruch zu verkaufen und dadurch noch einen Teil des Betrages zur&#252;ckzuerhalten, auf den man Anspruch hat, bietet einen niederschwelligen Zugang zur Rechtsdurchsetzung. Auch f&#252;r andere Bereiche hat RightNow schon dieses Angebot an Verbraucher gemacht, Mietnebenkosten, Zugversp&#228;tungen, Unfallregulierung, aber nicht immer ging die Rechnung f&#252;r das Start-Up auf.</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_mahnwelle_zur4“>Mahnwelle zur DSGVO</h3><p>Die Pandemie hat das Gesch&#228;ft mit den Flugr&#252;ckerstattungen nochmal angeheizt und RightNow pickte sich w&#228;hrend des Lockdowns auch noch das Thema R&#252;ckerstattungen von Geb&#252;hren in Fitnessstudios heraus. Neben dieser Anpassung an den Bedarf liegt der Erfolg mit den Flugr&#252;ckerstattungen aber wohl auch an der mittlerweile mit &#252;ber 80 Millionen Datens&#228;tzen gef&#252;tterten Datenbank. Die erlaubt sehr treffsichere Prognosen &#252;ber die Erfolgschancen der F&#228;lle und eine scharfe Kalkulation, welches Angebot man den gesch&#228;digten Flugreisenden machen kann.</p><p>Ein neuer Schlager, so hofft Quarch, k&#246;nnte das neu aufgenommene Produkt „Durchsetzung von Schadenersatzanspr&#252;chen nach Datenschutzgrundverordnung“ (&#167;82) gegen die gro&#223;en Plattformen werden. Im Falle eines Datenlecks haben die Nutzer Anspruch auf Schadenersatz. Die M&#252;he, den Anspruch einzuklagen, mache sich derzeit kaum jemand. Das will RightNow gerne &#228;ndern. Eine Art Abmahnwelle gegen Google, Facebook und Konsorten? Zur Durchsetzung der DSGVO vielleicht nicht &#252;bel. Um die H&#246;he werde zwar derzeit noch gerungen bei den Gerichten &#8211; 0 bis 5.000 Euro haben die Gerichte bereits zugesprochen.</p><p>Mehr Automatisierung an den Gerichten w&#252;rden die Legal Tech-Unternehmen begr&#252;&#223;en, macht es doch ihre Arbeit noch effektiver, und w&#228;re es nicht gut, fragt Quarch, wenn Deutschland mit den Legal Tech Anwendungen mal selbst Unicorns stellt?</p><h3 class=„subheading“ id=„nav_kriminalpolizeil5“>Kriminalpolizeiliche KI</h3><p>F&#252;rs zivilrechtliche Kleinvieh seien die Legal Tech Ans&#228;tze nat&#252;rlich nicht schlecht, mein Richter Hamann. Wo es aber um den Versuch gehe, Bu&#223;geldzahlungen zu beschneiden oder ganz abzubiegen &#8211; auch daf&#252;r gibt es spezielle Legal Tech Anbieter &#8211; wird es aus seiner Sicht unerfreulich „und f&#252;r die Mandanten der Legal Techs manchmal eher unerfreulich“. Hier funktioniert nat&#252;rlich das Abkaufen nicht, der Falschparker oder Raser bleibt der (Bu&#223;geld-)S&#252;nder. Dadurch ergeben sich &#252;brigens auch f&#252;r die Legal Techs spezielle Anforderungen, denn eigentlich ist die Vertretung durch Nichtanw&#228;lte und Dinge wie Erfolgshonorare im Gesetz nicht vorgesehen. Ob der Gesetzgeber der neuen Branche durch eine Liberalisierung der Bestimmungen entgegenkommt, ist vorerst noch nicht absehbar.</p><p>Mehr Sorgen als der Ansturm der Kleinstverfahren, wenn auch in geb&#252;ndelter Form, bereitet Hamann der Einsatz von KI-Hilfsmittel auf Ermittler Seite. Bei den Polizeibeh&#246;rden ist man weniger zimperlich mit dem Einsatz von Algorithmen, deren intrinsische Wertungen und effektive Wirksamkeit man nicht so genau kennt. Wie soll der Richter mit Beweismitteln umgehen, die mittels KI gewonnen wurden?</p><p>Ist etwa eine vermeintlich kleine Hand auf dem Bild eines masturbierenden Torsos ein tragf&#228;higer Beweis, dass es sich um Jugendpornographie handelt, fragt Hamann aus seiner Praxis.</p><h3 class=„subheading“ id=„navquot_waffenglei6“>„Waffengleichheit“</h3><p>Was, wenn Unsch&#228;rfen dieser oder anderer Art sich <a href=„https://news.microsoft.com/de-de/kuenstliche-intelligenz-im-einsatz-gegen-kinderpornografie/“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>in die KI-L&#246;sung wie ZAC-AIRA [7]</strong></a> einschleicht, die gemeinsam von Microsoft, dem Land NRW, der Zentral und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), dem EDV Gerichtstag und der Universit&#228;t des Saarlandes NRW entwickelt wurde.</p><p>Muss der Richter auch hier im Verfahren darauf dr&#228;ngen, dass eingehende Bewertungen und Kriterien offen gelegt werden? Oder gilt dieses Transparenz- und Nicht-Willk&#252;r-gebot nur f&#252;r den Einsatz von KI direkt bei Gericht?</p><p>Mit dieser Frage werden sich die Gerichte wohl fr&#252;her und mehr herumschlagen m&#252;ssen als mit dem eigenen KI-Einsatz, denn der Markt f&#252;r smarte Ermittlertools ist fast schon un&#252;berschaubar gro&#223;. Aufgemerkt haben die Strafverteidiger. Sie m&#252;ssen sich fit halten, um durch mehr oder weniger smarte Software gewonnene Beweismittel nachtr&#228;glich zu &#252;berpr&#252;fen und vielleicht Fehler oder Schw&#228;chen zu finden. Uwe Ewald, Rechtsanwalt und Analyst, warnte beim Strafverteidigertag Ende vergangenen Jahres, dass Strafverteidigern sich mit den analytischen Grundlagen der digitalen Beweismittelanalyse befassen und Kompetenzen in der eigenst&#228;ndigen Auswertung entwickeln m&#252;ssen, um der geballten digitalen Power der Anklage-Seite zu begegnen. Zugleich erhob er auch die Frage, ob den Strafverteidigern f&#252;r Waffengleichheit nicht auch Lizenzen &#252;berlassen werden m&#252;ssten.</p><figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><figcaption class=„a-caption“>Tools zur Beweismittelanalyse</figcaption></div><p class=„a-captionsource“>(Bild:&#160;Dr. Uwe Ewald)</p></figure><p>Wie viele Tools im Einsatz sind, ohne dass dar&#252;ber die &#214;ffentlichkeit, aber auch die Experten und Strafverteidiger ausreichend informiert sind, zeigte Monika Simmler in einer <a href=„https://www.alexandria.unisg.ch/261666/1/Simmler%20et%20al._Smart%20Criminal%20Justice_Forschungsbericht%20vom%2010.12.2020.pdf“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>Fallstudie der Universit&#228;t St. Gallen zum Einsatzes von KI Werkzeugen in der Schweiz [8]</strong></a>. In Interviews best&#228;tigten Praktiker aus Polizei und Justiz, dass in allen Kantonen algorithmische Werkzeuge eingesetzt werden, schreibt Simmler in ihren Schlussfolgerungen und empfiehlt dringend Know-How &#252;ber die Funktionsweise aufzubauen und die Software durch Evaluationen zu &#252;berpr&#252;fen. Zum Einsatz von Precobs, dem zur Identifizierung von Einbruchsschwerpunkten auch in Deutschland eingesetzten Softwaretool, gibt es mittlerweile ern&#252;chternde Einsch&#228;tzungen bez&#252;glich der Wirksamkeit. Zudem m&#252;sse beim Einsatz von Algorithmen die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden. Algorithmen d&#252;rften „weder zu einer Diffusion von Verantwortung noch zu Intransparenz oder Diskriminierung f&#252;hren“. Simmler r&#228;t zu einem aktiven &#246;ffentlichen Dialog &#252;ber den Einsatz.</p><figure class=„a-inline-image a-u-inline“><div><figcaption class=„a-caption“>Bereiche Smart criminal justice</figcaption></div><p class=„a-captionsource“>(Bild:&#160;Simmler, e.a.)</p></figure><p>Den verdienen auch die Projekte der deutschen Polizeibeh&#246;rden, von der Berliner Precobs-Alternative KrimPo, NRWs Skala, Hessens KLB-operativ oder <a href=„https://www.zitis.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldung_KISTRA.html“ rel=„external noopener“ target=„_blank“><strong>das vom BMBF gef&#246;rderte Zitis Forschungsprojekt KIRSTA [9]</strong></a>, mit dem k&#252;nftig anhand von Hasspostings im Netz auf k&#252;nftige Straftaten geschlossen werden soll.</p><p>Zur&#252;ck zur falschen Gesichtserkennung wie im Fall des US-Amerikaners Williams. Richter Hamann kennt aus der eigenen Praxis einen Fall, der, wenn auch einer s&#252;ddeutschen Kleinstadt angepassten Rahmen passiert ist. Ein Fahrkartenkontrolleur des T&#252;binger Stadtbusses fotografierte einen vermeintlichen Schwarzfahrer, der sich bei einer Kontrolle aus dem Staub machte. Auf Basis eines Abgleichs mit einer „polizeilichen Gesichtserkennungssystem-Recherche“ beantragte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Mann, der sich in dem Foto gar nicht wiedererkennen wollte. Der Richter in dem Fall verwahrte sich gegen eine „nicht nachvollziehbare Methode“ und eine „nicht ansatzweise erkl&#228;rte Technik, wohl unter Anwendung eines jedenfalls dem Gericht nicht bekannten Algorithmus zur Gesichtserkennung“. So nicht, entschied der Richter, und das war wohl auch im Sinne der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit. Der Schaden hatte 2,50 Euro betragen.</p><p>() </p><hr /><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br /><small>

https://www.heise.de/-6151487

</small></p><p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><br /><small>

<strong>[1]</strong>&#160;https://www.heise.de/thema/Missing-Link

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<strong>[2]</strong>&#160;https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Minister/Justizministerkonferenz/Downloads/190605_beschluesse/TOPI_11_Abschlussbericht.html

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<strong>[3]</strong>&#160;https://www.saarland.de/agotw/DE/home/_documents/forschungsprojekt.html

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<strong>[4]</strong>&#160;https://www.heise.de/meldung/Bundestag-fuehrt-elektronische-Akte-im-Strafverfahren-ein-3716466.html

</small><br /><small>

<strong>[5]</strong>&#160;https://www.bundestag.de/resource/blob/832204/6813d064fab52e9b6d54cbbf5319cea3/WD-7-017-21-pdf-data.pdf

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<strong>[6]</strong>&#160;https://www.edvgt.de/veranstaltung/einsatzmoeglichkeiten-von-kuenstlicher-intelligenz-in-der-justiz/

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<strong>[7]</strong>&#160;https://news.microsoft.com/de-de/kuenstliche-intelligenz-im-einsatz-gegen-kinderpornografie/

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<strong>[8]</strong>&#160;https://www.alexandria.unisg.ch/261666/1/Simmler%20et%20al._Smart%20Criminal%20Justice_Forschungsbericht%20vom%2010.12.2020.pdf

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<strong>[9]</strong>&#160;https://www.zitis.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldung_KISTRA.html

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<strong>[10]</strong>&#160;mailto:bme@heise.de

</small><br /></p><p class=„printversion__copyright“><em>Copyright &#169; 2021 Heise Medien</em></p> </html>

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