Qgelm

Wie Urheber ihre Werke vor unerlaubter KI-Nutzung schützen können

Originalartikel

Backup

<html> <p class=„printversionmasterbild“><img src=„https://heise.cloudimg.io/bound/712x480/q60.png-lossy-60.webp-lossy-60.foil1/_www-heise-de_/imgs/18/4/5/5/6/3/1/3/ct-4c908c29fecb4aa4.jpeg“ alt=„“ class=„img-responsive“ referrerpolicy=„no-referrer“ /></p><p><strong>Entwickler beschaffen KI-Trainingsdaten oft mit unlauteren Methoden. Dagegen setzen sich K&#252;nstler und Autoren juristisch, technisch und inhaltlich zur Wehr.</strong></p><p>Damit sie an der Spitze bleiben, brauchen die gro&#223;en KI-Firmen wie OpenAI, Microsoft und Alphabet einen st&#228;ndigen Nachschub an frischen Daten f&#252;r das Training: Texte, Bilder, Videos aus dem Internet. Ihre Sprachmodelle und Bildgeneratoren akkumulieren das Wissen von Millionen Autoren, Wissenschaftlern, Fotografen und K&#252;nstlern.</p><p>Dass sich die gro&#223;en Unternehmen daran bedienen d&#252;rfen, hat die EU vor vier Jahren in ihrer Richtlinie 2019/790 erlaubt. Auf dieser Grundlage ist der &#167; 44b im deutschen Urheberrecht entstanden. Er besagt, dass KI-Entwickler ihre Modelle mit allen ihnen zug&#228;nglichen Daten trainieren d&#252;rfen, solange ein Urheber nicht widerspricht (Opt-out-Regelung). Im Streitfall m&#252;ssen nicht die KI-Entwickler nachweisen, dass alle ihre Daten zum Training freigegeben sind. Vielmehr m&#252;ssen die Urheber nachweisen, dass sie widersprochen haben und ihre Werke trotzdem zum Training verwendet wurden.</p><p>Das ist auch der Grund, warum die gro&#223;en KI-Entwickler ihr Trainingsmaterial geheim halten. Zum einen, um Urhebern keine Munition f&#252;r Klagen zu liefern. Zum anderen, um sich die Konkurrenz vom Leib zu halten. <a class=„heiseplus-lnk heiseplus-lnk“ href=„https://www.heise.de/hintergrund/Was-die-neue-KI-Verordnung-der-EU-fuer-KI-Anbieter-und-Anwender-aendert-9691328.html“><strong><strong>Daran wird auch der k&#252;nftige AI Act der EU wenig &#228;ndern [8]</strong> [8]</strong></a>.</p><hr /><p><strong>URL dieses Artikels:</strong><br /><small><code>https://www.heise.de/-9654455</code></small></p><p><strong>Links in diesem Artikel:</strong><br /><small><code><strong>[1]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Wie-KI-die-Gesellschaft-spaltet-und-was-man-dagegen-tun-kann-9683350.html</code></small><br /><small><code><strong>[2]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Bildung-KI-in-Schule-und-Hochschule-ein-Ueberblick-9691360.html</code></small><br /><small><code><strong>[3]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Was-die-neue-KI-Verordnung-der-EU-fuer-KI-Anbieter-und-Anwender-aendert-9691328.html</code></small><br /><small><code><strong>[4]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Wie-Urheber-ihre-Werke-vor-unerlaubter-KI-Nutzung-schuetzen-koennen-9654455.html</code></small><br /><small><code><strong>[5]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Rechtsfragen-und-Antworten-zu-generativer-KI-9682889.html</code></small><br /><small><code><strong>[6]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Recht-Darf-man-die-Stimme-eines-Menschen-per-KI-klonen-9681520.html</code></small><br /><small><code><strong>[7]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/KI-in-der-Medizin-Ein-Gespraech-ueber-den-KI-Einsatz-in-der-Praxis-9705325.html</code></small><br /><small><code><strong>[8]</strong>&#160;https://www.heise.de/hintergrund/Was-die-neue-KI-Verordnung-der-EU-fuer-KI-Anbieter-und-Anwender-aendert-9691328.html</code></small><br /></p><p class=„printversioncopyright“><em>Copyright &#169; 2024 Heise Medien</em></p> </html>

Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information